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   BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85   

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https://dejure.org/1986,370
BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - 1 StR 643/85 (https://dejure.org/1986,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der Sitzungsniederschrift - Berücksichtigung einer Protokollberichtigung durch das Revisionsgericht - Urteilstenor als Grundlage der Strafvollstreckung - Verbot der Verböserung (reformatio in peius) im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 268, 271, 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 11
  • NJW 1986, 1820
  • MDR 1986, 511
  • StV 1986, 287
  • Rpfleger 1986, 444
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann allerdings nicht darauf abgestellt werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1954, 730) die Berichtigung offensichtlicher Versehen in den Urteils gründen unbeschränkt zulässig ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.

  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Daß dieses Ergebnis unvereinbar mit dem Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 StPO) ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51 - (insoweit weder in LM Nr. 2 zu § 268 StPO noch in JZ 1952, 282 veröffentlicht) eingehend dargelegt.
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 125, 127; 10, 145, 147 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; BGH NJW 1954, 730; BGH Wistra 1985, 154) darf allerdings das Revisionsgericht eine Protokollberichtigung nicht berücksichtigen, wenn sie einer erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde.
  • RG, 22.11.1912 - II 820/12

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Gründen in Ansehung des Strafmaßes.

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
    Die der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 46, 326) offenbar zugrunde liegende gegenteilige Auffassung ging zu Unrecht davon aus, daß in solchen Fällen in der neuen Hauptverhandlung eine höhere als die verkündete Strafe verhängt werden könne, die Obergrenze nur durch die in den Gründen des aufgehobenen Urteils enthaltene höhere Strafe gebildet werde (a.a.O. S. 327).
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