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   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85   

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BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85 (https://dejure.org/1986,824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 90
  • NJW 1987, 199
  • MDR 1986, 947
  • NStZ 1986, 547
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

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  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die

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  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

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  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Unterbleibt eine solche Festsetzung, so zwingt dieser sachlich-rechtliche Fehler das Revisionsgericht in der Regel zur Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht zur Festsetzung der Tagessatzhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, aaO).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Allerdings führt die unterlassene Bestimmung und Festsetzung der Tagessatzhöhe bezüglich der verhängten Einzelgeldstrafe insoweit zur Zurückverweisung der Sache an den Tatrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 93; Senat, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 76/10).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Entscheidung, in der die Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht erörtert wird, geht zwar davon aus, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen beiden Rechtsfolgen nicht bestehe (vgl. auch BGH VRS 18, 347, 348, 350); da jedoch zwischen den Oberlandesgerichten Zweifel über die Reichweite der Entscheidung bestehen, verbleibt es bei der Vorlagepflicht (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 34, 94, 97; 45, 140, 142).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23

    Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung

    c) Die Aufhebung der festgesetzten Tagessatzhöhe bei den Einzelgeldstrafen in den Fällen I. 1 bis I. 4 (ursprünglich II. 4 bis II. 7) der Urteilsgründe lässt die für diese Fälle zugemessene Tagessatzzahl sowie die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, da die Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen hier losgelöst von der für sie zugemessenen Tagessatzzahl und der Gesamtfreiheitsstrafe überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92 f.).
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Bleiben solche Folgen auch unter Berücksichtigung von nach § 42 StGB einzuräumenden Zahlungserleichterungen bestehen, ist eine Verringerung der Tagessatzhöhe erforderlich (vgl. BGHSt 26, 325, 330 ff.; 34, 90, 93; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2007, 167; StV 2007, 470; 2009, 137; Senat aaO m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278; Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60).
  • OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Da die Festsetzung der Tagessatzhöhe in aller Regel losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig überprüft werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 199; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss 356/06, juris) und hier keine Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung bestehen, führt der festgestellte Mangel lediglich zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang und zu einer entsprechenden Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erneuten Festsetzung der Tagessatzhöhe.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Da es sich bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe um einen abtrennbaren Teil des Strafausspruchs handelt, führt der Rechtsfehler nur insoweit zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH NStZ 1986, 547; BeckOK StPO/Wiedner, 39. Edition 2021, § 353 Rdn. 23).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn, wie hier, die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).
  • BGH, 08.09.1992 - 1 StR 118/92

    Bemessung des Tagessatzes bei Einkünften aus auf Dritte übertragenen

  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

  • BGH, 01.10.2002 - 3 StR 325/02

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Bewertungseinheit

  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer

  • OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20

    Berücksichtigung von Kryptowährung bei Tagessatzhöhe nur bei Umwandlung in

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 21.11.2006 - 3 Ss 356/06

    Geldstrafe; Tagessatzhöhe; Bemessung; wirtschaftliche Verhältnisse

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 479/97

    Voraussetzungen der sexuellen Nötigung

  • BGH, 17.03.1995 - 4 StR 98/95

    Unterhaltsverpflichtung - Tagessatz - Strafzumessung

  • BGH, 05.08.1988 - 3 StR 144/88

    Notwendigkeit der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes, wenn aus einer Geldstrafe

  • BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90

    Erfordernis der Freisprechung wegen nicht erwiesener Einzelhandlung bei lösen des

  • BGH, 20.04.1988 - 2 StR 36/88

    Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Verurteilung

  • KG, 13.03.2000 - 1 Ss 363/99
  • BGH, 17.02.1989 - 4 StR 47/89

    Verwerfung der Revision

  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 3 Ss 873/98

    Tagessatz, fehlende Festsetzung der Tagessatzhöhe

  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
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