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   BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88   

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BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88 (https://dejure.org/1988,191)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1988 - 1 StR 231/88 (https://dejure.org/1988,191)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1988 - 1 StR 231/88 (https://dejure.org/1988,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 308
  • NJW 1989, 779
  • MDR 1988, 977
  • NStZ 1988, 548
  • StV 1988, 482
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß unauffälliges Verhalten, zielstrebiges und planvolles Vorgehen, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; 1984, 124, 125; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243 und 376; 1983, 19; 1984, 408 und 506; BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 1 und 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 3, 4, 6, 8).

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 o/oo an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit "in Betracht zu ziehen" sei (NStZ 1984, 408 ; VRS 69, 432, 433; Beschl. vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83).

    Innerhalb des Indizes BAK-Wert gebietet er nur, die für den Angeklagten günstigsten Abbauwerte, nicht aber die durchschnittlichen Abbauwerte zu verwenden (BGH NStZ 1984, 408 ; BGH, Beschl. vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87).

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Der 2. Strafsenat hat eine derartige Gesamtwürdigung neuerdings auch bei einer Blutalkoholkonzentration unter 2 o/oo für notwendig erachtet (JR 1988, 209 ).

    In ihrer Gesamtheit konnten sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (ebenso der 2. Strafsenat des BGH JR 1988, 209, 210 m.w. Nachw.).

  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2; BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2; BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2; BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Dabei ist zu beachten, daß der Hinweis der Rechtsprechung auf den beschränkten Beweiswert bestimmter Umstände vor allem die Bedeutung hat, einer Überbetonung solcher Beweisanzeichen durch den Tatrichter gegenüber der Aussagekraft eines festgestellten oder feststellbaren BAK-Wertes entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - Fassadenklettererfall).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Innerhalb des Indizes BAK-Wert gebietet er nur, die für den Angeklagten günstigsten Abbauwerte, nicht aber die durchschnittlichen Abbauwerte zu verwenden (BGH NStZ 1984, 408 ; BGH, Beschl. vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87).
  • BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2; BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Indizien stehen in wechselseitiger Abhängigkeit und sind deshalb stets einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (BVerfG MDR 1975, 468; in bezug auf den Alibibeweis BGHSt 25, 285 ; BGH JR 1978, 348).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88
    Indizien stehen in wechselseitiger Abhängigkeit und sind deshalb stets einer Gesamtwürdigung zu unterziehen (BVerfG MDR 1975, 468; in bezug auf den Alibibeweis BGHSt 25, 285 ; BGH JR 1978, 348).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur

  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 481/85

    Betrunkensein - Volltrunkensein - Schuldfähigkeit

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    "Zur Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung von BAK-Höchstwerten (im Anschluß an BGHSt 35, 308 ).«.

    Die Bejahung der vollen Schuldfähigkeit setzt bei einem solchen Wert die Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Täters voraus, in die auch der BAK-Wert einzubeziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 308, 315 f.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; BGH StV 1989, 387 ).

    Bei einem errechneten Maximalwert, der unter Berücksichtigung der dem Täter günstigsten Werte zustandegekommen ist, handelt es sich dagegen, wie der Senat in seinem Urteil vom 9. August 1988 ausgeführt hat (BGHSt 35, 308, 315 mit Anm. von Blau BA 1989, 1 ff. ), um eine Größe, die über die tatsächliche Alkoholbeeinflussung des Täters unter Umständen wenig aussagt.

    Das bringt es angesichts der damit verbundenen hohen Fehlerquote (BGHSt 35, 308, 314) mit sich, daß die errechnete Blutalkoholkonzentration in einer Vielzahl von Fällen nicht der tatsächlichen entspricht, also in Wirklichkeit wesentlich niedriger ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - und vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).

    Alle Indizien zusammen können dann dem Tatrichter das Bild eines in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (BGHSt 35, 308, 317; BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88).

    Diese Relativierung des BAK-Höchstwertes steht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. August 1988 dargelegt hat (BGHSt 35, 308, 316), nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

    Übereinstimmung besteht jedenfalls darin, daß das einzelne Indiz nicht isoliert gewürdigt werden darf, sondern - wie es dem Wesen des Indizienbeweises entspricht - mit allen anderen Beweisanzeichen in eine Gesamtprüfung einzubringen ist (BGHSt 35, 308, 316; Paulus in KMR StPO 7. Aufl. § 244 Rdn. 329; Volk NStZ 1983, 423).

    Der Zweifelssatz gebietet es zunächst, bei der rechnerischen Ermittlung der Tatzeit-BAK die dem Täter günstigsten Abbauwerte, nicht dagegen Wahrscheinlichkeitswerte zu verwenden (BGHSt 35, 308, 316 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHSt 35, 308, 316 f. darauf hingewiesen, daß der BAK-Höchstwert beim Fehlen weiterer Indizien von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (ebenso BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 3).

    Soweit in der Entscheidung vom 9. August 1988 (BGHSt 35, 308, 317) von Wahrscheinlichkeitswerten die Rede ist, hat dies lediglich die Bedeutung einer Kontrollüberlegung.

    In einem solchen Fall darf das Indiz BAK entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Indizienbeweises nicht isoliert nach dem Zweifelssatz bewertet werden (BGHSt 35, 308, 316).

    In ihrer Gesamtheit können sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (BGHSt 35, 308, 317; BGH JR 1988, 209, 210).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Für den Richter, der gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stets zu berücksichtigen hat (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f.; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; BGH NStZ 1990, 232, 233 und 491, 492), bedeutet dies, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2 Promille und mehr einen Umstand darstellt, der aufgrund eines gesicherten - statistischen - Erfahrungssatzes (Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 5) den Schluß auf eine erhebliche Verminderung des Steuerungsvermögens ermöglicht (so auch BGHSt 35, 308 312; dazu Blau BA 1989, 1; BGH JR 1989, 336 m. Anm. Blau; BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; dazu Blau JR 1990, 294; aus psychiatrischer Sicht ebenso Witter, Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht, 1987, S. 1, 21; ders. MSchKrim 1988, 410, 411).

    Auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei Einzelfällen (neun bzw. dreizehn Stunden lagen zwischen Tat und Blutentnahme bzw. Trinkbeginn) für eine Relativierung ausgesprochen (BGHSt 35, 308, 311 ff. m. Anm. Blau BA 1989, 1; einschränkend jedoch wieder in BGHSt 36, 286, 288 ff. [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; dazu Blau JR 1990, 294; vgl. auch von Gerlach BA 1990, 305, 310; ders. in Festschrift für Hanack, 1990, S. 163, 165).

    ZStW 98, 314 ff.; Blau JR 1988, 210 ff.; 1989, 337 f.; 1990, 294 f.; ders. BA 1989, 1 ff.; so auch der 1. Strafsenat in den beiden Fällen BGHSt 35, 308 und 36, 286).

    Auch dürfte in Fällen, in denen der Täter im Zusammenhang mit der Tat trotz erheblicher Alkoholisierung außergewöhnliche (fein-) motorische Körperbeherrschung zeigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - "Fassadenklettererfall"; auch der der Entscheidung BGHSt 35, 308 zugrunde liegende Sachverhalt dürfte zu diesen Fällen zählen: Gehbehinderter, der trotz erheblicher Alkoholisierung seinen Verfolgern entkommt und während der Flucht seinen Revolver ent- und wieder neu lädt), ein Schluß von dem festgestellten Leistungsverhalten auf erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit möglich sein.

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dabei hat die Kammer auch in den Blick genommen, dass äußerlich unauffälligem Verhalten, insbesondere dem Fehlen grobmotorischer Auffälligkeiten wie einem schwankenden Gangbild bei alkoholgewöhnten Personen nur ein beschränkter Beweiswert zukommt, da diese sich häufig noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.1988 - 1 StR 231/88 - NStZ 1988, 548; BGH, Beschluss vom 10.06.2021 - 2 StR 104/21 - BeckRS 2021, 23928; BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - 4 StR 187/07 - NStZ 2007, 696).
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