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   BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88   

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BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88 (https://dejure.org/1988,1090)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1988 - 3 StR 129/88 (https://dejure.org/1988,1090)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1988 - 3 StR 129/88 (https://dejure.org/1988,1090)
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Angeblich erdrückende Beweislage

§§ 163a Abs. 4 Satz 2, 136a StPO, Täuschung, lediglich Anfangsverdacht;

Fortwirken der Täuschung bei Zweitvernehmung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Täuschung durch einen Polizeibeamten - Täuschung durch den Vernehmungsbeamten - Verwertbarkeit eines Geständnisses - Lüge bei der Vernehmung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Täuschung i.S. v. § 136a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO (1975) § 136a
    Täuschung über Beweislage

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 328
  • NJW 1989, 842
  • MDR 1989, 85
  • NStZ 1989, 35
  • StV 1988, 468
  • JR 1990, 164
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Die Angaben des Angeklagten gegenüber der Haftrichterin werden daher von dem Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO nur erfaßt, wenn die polizeiliche Täuschung vom Vortage trotz der richterlichen Belehrung nach § 136 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (vgl. BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Das Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO gilt nur für diejenige Aussage, die durch die in § 136 a Abs. 1 StPO verbotenen Mittel herbeigeführt wird; eine spätere Aussage, bei der kein unzulässiger Druck mehr ausgeübt wird, ist voll verwertbar (Senatsurteil vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Die Angaben des Angeklagten gegenüber der Haftrichterin werden daher von dem Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO nur erfaßt, wenn die polizeiliche Täuschung vom Vortage trotz der richterlichen Belehrung nach § 136 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (vgl. BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Die Angaben des Angeklagten gegenüber der Haftrichterin werden daher von dem Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO nur erfaßt, wenn die polizeiliche Täuschung vom Vortage trotz der richterlichen Belehrung nach § 136 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (vgl. BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Auch die Annahme des Landgerichts, die rechtswidrige Täuschung habe bei der am nächsten Tage, dem 7. Februar 1987, vorgenommenen polizeilichen Rekonstruktion des Tatgeschehens fortgewirkt (UA S. 24), ist frei von Rechtsfehlern (vgl. BGHSt 35, 32, 34 [BGH 06.08.1987 - 4 StR 333/87] zur Frage der Fortwirkung des Irrtums).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88
    Sie schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, verbietet aber eine Lüge, durch die der Beschuldigte bewußt irregeführt und seine Aussagefreiheit beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 31, 395, 399/400; Boujong in KK, 2. Aufl. § 136 a StPO Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (rechtlicher Hinweis: Anforderungen

    Weiß der Vernehmende, dass aufgrund der bisherigen Ermittlungen kein dringender Tatverdacht bezüglich eines Mordes besteht, erklärt aber trotzdem, die vorliegenden Beweise ließen dem Beschuldigten keine Chance, er könne seine Lage nur durch ein Geständnis verbessern, so täuscht er ihn über die Beweis- und Verfahrenslage (BGH, Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 129/88, BGHSt 35, 328).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Damit ist zwar nicht jede kriminalistische List untersagt (vgl. BGHSt 35, 328, 329 = JR 1990, 164 mit Anmerkung Bloy; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 136 a Rdn. 35).
  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Die Ausnutzung eines bereits bestehenden Irrtums stellt jedoch keine Täuschung im Sinne des § 136 a StPO dar (Hanack a.a.O. Rdn. 38), sondern unterfällt dem Begriff der auch nach dieser Bestimmung erlaubten List (vgl. BGHSt 35, 328 f; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22

    Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Bei der anschließenden Einzelfallabwägung war auch der Rechtsprechung des BGH zur Außerachtlassung von "Fernzielen" des Sitzblockierers durch das Gericht Rechnung zu tragen (vgl. BGHSt 35, 328 = NJW 1988, 1739).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    § 136a StPO verbietet der Polizei nicht jede List (BGHSt 35, 328, 329).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Umgekehrt spricht es aber eher für eine Fortwirkung, wenn der Angeklagte bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang berichtet, sondern auf Vorhalt nur seine früheren Aussagen pauschal bestätigt oder auf sie Bezug nimmt (vgl. BGHSt 35, 328, 332).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    In Übereinstimmung damit wird in Fällen der Irreführung die erlangte Aussage nur dann als unverwertbar erachtet, wenn das Mittel bewußt zu ihrer Herbeiführung eingesetzt wurde (BGHSt 35, 328, 329).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    1. Die schuldhafte Begehung der Anlasstat muss bei einer Entscheidung nach § 56f

    Von der verbotenen Täuschung, deren Begriff der einschränkenden Auslegung bedarf (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1996, a. a. O., juris Rdnr. 30 m. w. Nachw.), ist die kriminalistische List zu unterscheiden, die nicht generell untersagt ist (BGH, Urteil vom 31. Mai 1990 - 4 StR 112/90 -, BGHSt 37, 48 ff. - juris Rdnr. 14; Urteil vom 24. August 1988 - 3 StR 129/88 -, BGHSt 35, 328 ff. - juris Rdnr. 7; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 136a Rdnr. 15 m. w. Nachw.).

    Verboten ist danach eine Lüge, durch die der Beschuldigte bewusst irregeführt und seine Aussagefreiheit beeinträchtigt wird, etwa in Form einer unzulässigen Einwirkung auf das Vorstellungsbild des Beschuldigten, um ihm die Überzeugung von einem so nicht vorliegenden Beweisergebnis und der Richtigkeit darauf gestützter falscher rechtlicher Schlussfolgerungen zu verschaffen (BGH, Urteil vom 24. August 1988, a. a. O., juris Rdnr. 7 [für eine Vernehmung]).

  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

    Unbeabsichtigte Irreführungen bzw. fahrlässige Fehlleistungen oder Fehlinformationen fallen nicht darunter (vgl. BGHSt 31, 395, 399 f. [BGH 07.06.1983 - 5 StR 409/81] ; 35, 328, 329 [BGH 24.08.1988 - 3 StR 129/88] ; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Daher bestand auch für die ermittlungsrichterliche Vernehmung nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO ein Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 328, 332 f.).
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

  • BVerwG, 03.05.2016 - 2 WD 15.15

    Gelddiebstahl; Freispruch; in dubio pro reo; tatrichterliche Überzeugung

  • LG Freiburg, 17.10.2003 - 10 Ns 61 Js 6476/03

    Unverwertbarkeit eines auf Täuschung beruhenden Geständnisses

  • OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09

    Strafvollstreckung: Zurückstellung der Reststrafe wegen psychischer

  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718

    Einmaliger Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis; Herleitung dieses

  • OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 1 Ws 165/97
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