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   BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89   

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BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89 (https://dejure.org/1989,378)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1989 - 1 StR 372/89 (https://dejure.org/1989,378)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 1 StR 372/89 (https://dejure.org/1989,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 255
  • NJW 1990, 194
  • MDR 1990, 67
  • NStZ 1990, 36
  • NStZ 1997, 584
  • StV 1990, 64
  • BB 1989, 2283
  • JR 1990, 512
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, den Inhalt von Zeugenaussagen festzuhalten; eine Verletzung des § 261 StPO kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, Angaben von vernommenen Zeugen hätten in das Urteil keinen Eingang gefunden (vgl. BGHSt 21, 149, 151; 31, 139, 140).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Generalpräventive Erwägungen dieser Art können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Anwendungsbereich in § 47 Abs. 1, § 56 Abs. 3 und § 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB hinaus auch bei der Bestimmung der Höhe der Strafe im Rahmen der Schuld zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGHSt 34, 150, 151 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Auszugehen ist davon, daß die Verjährung grundsätzlich mit der Beendigung der Ausführungshandlung einer Tat beginnt (§ 78 a Satz 1 StGB ; vgl. BGHSt 24, 218, 220).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Auch wenn sich die Gefährdung lange hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (vgl. BGHSt 32, 293, 294 [ zu § 241 a StGB]; RGSt 37, 78, 79).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Es ist jedoch allein Sache des Tatrichters, den Inhalt von Zeugenaussagen festzuhalten; eine Verletzung des § 261 StPO kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, Angaben von vernommenen Zeugen hätten in das Urteil keinen Eingang gefunden (vgl. BGHSt 21, 149, 151; 31, 139, 140).
  • RG, 15.02.1904 - 5729/03

    Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung einer Übertretung des § 367 Nr.

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
    Auch wenn sich die Gefährdung lange hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (vgl. BGHSt 32, 293, 294 [ zu § 241 a StGB]; RGSt 37, 78, 79).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Der durch die Vorhandlung herbeigeführte Zustand muss so beschaffen sein, dass bereits ein bloßes Untätigbleiben die Gefahr vergrößert, dass es zum Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges kommt oder ein bereits eingetretener Schaden vertieft wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - 1 StR 372/89, BGHSt 36, 255, 258; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 39, 42).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    So hat der Bundesgerichtshof bei abstrakten Gefährdungsdelikten einen "zum Tatbestand gehörenden Erfolg" im Sinne des § 78a Satz 2 StGB (Verjährungsbeginn) durchaus für möglich gehalten: "Bei diesen Delikten (§ 326 Abs. 1 StGB, abstraktes Gefährdungsdelikt) tritt mit der Begehung zugleich der Erfolg der Tat ein, der in der eingetretenen Gefährdung, nicht in einer aus der Gefährdung möglicherweise später erwachsenden Verletzung besteht" (BGHSt 36, 255, 257; siehe auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 11).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Der durch das Vorverhalten herbeigeführte Zustand muss so beschaffen sein, dass es zum Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs kommt oder ein bereits eingetretener Schaden vertieft wird (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1989 - 1 StR 372/89, BGHSt 36, 255, 258; Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 70 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Dass eine Sache von bedeutendem Wert nur in (wirtschaftlich) unbedeutendem Maße gefährdet wird, reicht hierfür 10 nicht aus; vielmehr muss der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfanges sein (vgl. BGH NJW 1990, 194, 195; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 315 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Nach überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat sich bereits mit Beschluss vom 6. August 2002 (a.a.O.) angeschlossen hat, tritt die Beendigung der Straftat bei den Tathandlungen des Lagerns oder Ablagerns im Sinne von § 326 StGB mit dem Abstellen des Gegenstandes als Abfall, also mit dem Abschluss der Beseitigungshandlung, ein (Schittenhelm GA 1983, 310, 323 f.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., 2010, § 326 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., 2010, § 326 Rn. 13; Fischer, StGB, 58. Aufl., 2011, § 326 Rn. 5; siehe auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123).

    Entgegen vereinzelt vertretener Auffassung kann § 326 StGB jedenfalls in den hier allenfalls in Betracht kommenden Varianten nicht als Dauerdelikt aufgefasst werden (vgl. auch BGHSt 36, 255, 257; BGH NJW 1992, 122, 123; Senat a.a.O.).

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Die Nichtanwendbarkeit des § 1 Abs. 3 AbfG im Rahmen des § 326 StGB entspricht demgemäß gefestigter Rechtsprechung (OLG Koblenz OLGSt StGB § 324 Nr. 2 mit zustimmender Anmerkung Möhrenschlager; OLG Oldenburg, wistra 1988, 200; OLG Celle NJW 1986, 2326 [OLG Celle 11.02.1986 - 1 Ss 435/85] und ZfW 1989, 303; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 128, 129 [OLG Karlsruhe 03.11.1989 - 2 Ss 61/89] ; incidenter auch BGHSt 36, 255) und allgemeiner Meinung im strafrechtlichen Schrifttum (LK StGB 10. Aufl. § 326 Rdn. 24; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 326 Rdn. 2 a; Horn in SK StGB § 326 Rdn. 1; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 326 Rdn. 2; Lackner StGB 18. Aufl. § 326 Anm. 2 a; Sack, Umweltschutzstrafrecht § 326 StGB Rdn. 71; Franzheim ZfW 1985, 145, 150; Richter in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht [1987] S. 814 Rdn. 79; Winkelbauer in Meinberg/Möhrenschlager/Link Umweltstrafrecht [1989] S. 71).
  • OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter

    Allenfalls lässt sich (in Entsprechung zu BGHSt 36, 255, 257, dort bezogen auf § 326 StGB) formulieren, dass bei diesen Delikten mit der Begehung zugleich der Erfolg der Tat eintritt, der in der eingetretenen Gefährdung, nicht in einer aus der Gefährdung möglicherweise später erwachsenden Verletzung besteht.

    Demgemäß beginnt bei abstrakten Gefährdungsdelikten die Verjährung nach § 78 a S. 1 StGB grundsätzlich mit der Beendigung der Ausführungshandlung (BGHSt 36, 255, 256).

    Das OLG Köln überträgt mit der zitierten Entscheidung (NJW 2000, 598 ff.) in überzeugender Weise die vom BGH (BGHSt 36, 255, 256 f.) bezüglich der Beendigung der Ausführungshandlung bei abstrakten Gefährdungsdelikten entwickelten Grundsätze auf den Tatbestand des § 264 a StGB.

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    § 326 Abs. 1 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt in dem Sinne, daß schon die generelle Eignung, eines der drei genannten Schutzgüter oder Menschen zu gefährden, ausreicht (BGHSt 36, 255, 257).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Beendet ist die Tat des § 326 Abs. 1 StGB mit ihrer Begehung, da hiermit zugleich der Erfolg eintritt, der in der eingetretenen Gefährdung, nicht in einer aus der Gefährdung möglicherweise später erwachsenden Verletzung besteht (vgl. BGHSt 36, 255, juris Rn. 25; BGH, NJW 1992, 123, juris Rn. 9; BayObLGSt 1993, 108 f. = wistra 1993, 313, juris Rn. 6).

    Auch wenn sich die Gefährdung lange hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (BGHSt 36, 255, juris Rn. 25).

    § 326 Abs. 1 StGB stellt jedenfalls in den hier allenfalls in Betracht kommenden Varianten des Lagerns oder Ablagerns kein Dauerdelikt dar (vgl. BGHSt 36, 255, juris Rn. 26; BGH NJW 1992, 122, 123; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 9; MüKoStGB/Alt, a.a.O. § 326 Rn. 134).

    Dem Täter erwächst keine strafbewehrte Verpflichtung, den geschaffenen gefährlichen Zustand wieder zu beseitigen (vgl. BGHSt 36, 255, juris Rn. 26 f.; Fischer, StGB, a.a.O., § 326 Rn. 52).

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93

    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

    Daher hätte geprüft werden müssen, ob die Angeklagten den Tatbestand der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung nicht in der Tathandlungsform des unbefugten "Lagerns" verwirklicht haben; denn unter diesen Begriff fällt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung (BGHSt 36, 255, 258; 37, 333, 337; Lackner, StGB 20. Aufl. § 326 Rdn. 7 b; Franzheim, Umweltstrafrecht S. 63; Hoschützky/Kreft, AbfG § 4 Erl. 1.4).

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Köln (JR 1991, 523) teilt der Senat nicht, weil sie - wie Sack in der Anmerkung zu dieser Entscheidung (aaO) zutreffend ausgeführt hat - mit der Ausgestaltung des § 326 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGHSt 36, 255, 257; BayObLG …

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

  • OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99

    Verjährung Kapitalanlagebetrug

  • OLG Köln, 04.04.2024 - 1 ORs 45/24

    Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Feststellungen, Fahrlässigkeit,

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91

    Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters

  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

  • BayObLG, 27.01.2022 - 202 ObOWi 80/22

    Einordnung von Autowracks als Abfall - Verjährungsbeginn bei unerlaubter

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

  • OLG Koblenz, 26.02.2008 - 2 Ss 138/08
  • VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19

    Auftraggeber darf zweifelhafte Bieterangaben nicht selbst korrigieren!

  • OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06

    Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug

  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05

    Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen;

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22

    Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

  • BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93

    Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im

  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91

    Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung

  • BGH, 15.03.1994 - 4 StR 87/94

    Generalprävention - Strafzumessung - Strafschärfung - Gemeingefährlichkeit

  • BayObLG, 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93
  • BayObLG, 19.11.1991 - RReg. 4 St 166/91
  • OLG Hamm, 14.03.1994 - 3 Ss OWi 63/94

    Abfallgesetz, Abgrabungsgesetz, Begrenzung durch Bußgeldbescheid,

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