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   BGH, 30.04.1990 - StB 8/90   

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BGH, 30.04.1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1990 - StB 8/90 (https://dejure.org/1990,938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarkeit von Telefonaufzeichnungen, die völkerrechtswidrig erlangt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafprozessuale Verwertbarkeit - Telefongesprächsaufzeichnungen - Völkerrechtliche Grundsätze - Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 261
    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von Telephongesprächen

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Überwachung des Telefonverkehrs von Konsulaten ausländischer Staaten (Wiss. Ref. Assessor Jörg Polaktewicz; ZaöRV 50/1990, S. 761-794)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 30
  • NJW 1990, 1801
  • MDR 1990, 739
  • NStZ 1990, 401
  • StV 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Der Senat hat für einen Sonderfall zwar ausgesprochen, daß die Verwertung eines Beweismittels, das außerhalb eines vereinbarten Rechtshilfeverkehrs erlangt worden ist, selbst (als Vertragsverletzung) völkerrechtswidrig und deswegen unzulässig sein könne (BGHSt 34, 334, 341 ff., 344 f.).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

    Auszug aus BGH, 30.04.1990 - StB 8/90
    b) Der Senat hat die unmittelbare Verwertung derselben Erkenntnisse in einem Beschluß vom 4.April 1990 (BGHSt 36, 396) allerdings in einem Fall beanstandet, in dem es sich um strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Attachés des türkischen Generalkonsulats handelte.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Der Beschwerdeführer zeigt weder auf, noch ist sonst ersichtlich, weshalb diese, auf höchstrichterliche Rechtsprechung gestützte Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 1990 - 3 StB 8/90 -, NJW 1990, 1801 [1801 f.]) schlechterdings unvertretbar sein soll (siehe auch BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, NJW 2011, 2417 [2420]).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Selbst wenn die Überwachung und Aufzeichnung des Raumgesprächs durch die Anordnung nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht gedeckt war, ergäbe sich hieraus nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfG NJW 2000, 3357; BGHSt 31, 304, 308; 34, 39, 52; 37, 30, 32; 38, 214, 219; 44, 243).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; 38, 372, 373/374; 37, 30, 31/32; 35, 32, 34 f.; 31, 304, 307 ff.; 27, 355, 357; 19, 325, 329 ff.).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGHSt 37, 30, 32 m. w. Nachw.).

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGHSt 38, 372, 373 f.; BGHSt 37, 30, 31 f.; BGHSt 35, 32, 34 f.; BGHSt 31, 304, 307 ff.; BGHSt 27, 355, 357; BGHSt 19, 325, 329 ff.).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGHSt 37, 30, 32, m. w. Nachw.).

  • OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07

    Verfahrensrüge gegen eine auf rechtswidrigen Observationen beruhende

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG, NStZ 2006, 46 f; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BGHSt 44, 243, 249 [BGH 11.11.1998 - 3 StR 181/98] ; BGH, Urteil vom 18.04.07 - 5 StR 546/06 -, S. 10; BGHSt 37, 30, 31 [BGH 30.04.1990 - StB 8/90] f [BGH 30.04.1990 - StB 8/90]; BGHSt 42, 372, 377) [BGH 15.01.1997 - StB 27/96] .
  • LG Bochum, 07.08.2009 - 2 Qs 2/09

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

    Ein Beweisverwertungsverbot wegen der Verletzung eines völkerrechtlichen Rechtshilfeübereinkommens kommt nur in Betracht, wenn die Verwertung eines Beweismittels selbst völkerrechtswidrig ist (vgl. BGHSt 37, 30).

    Dabei handelt es sich allerdings um eine Ausnahme, die nur für den Fall gilt, dass die Verwertung eines Beweismittels, das außerhalb eines vereinbarten Rechtshilfeverkehrs erlangt wurde, selbst völkerrechtswidrig ist (vgl. BGHSt 37, 30; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, Einl. Rdnr. 56 d).

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Ein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, besteht nicht (vgl. BGHSt 19, 325, 331; 24, 125, 128; 25, 325, 331; 31, 304, 307; 37, 30, 32; 38, 214, 219; …
  • FG Köln, 15.12.2010 - 14 V 2484/10

    Verwertung angekaufter Steuer-CD durch FA

  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 482/20

    Diplomatische Immunität (Ermöglichung des ungestörten diplomatischen Verkehrs

  • FG Niedersachsen, 19.01.2016 - 15 K 155/12

    Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
  • LG Bonn, 22.07.2004 - 37 Qs 22/04

    Prozessuale Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen bei

  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 20/04

    Pflicht zur Durchsicht von Daten hinsichtlich einer Potenziellen Beweisdeutung

  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 18/04

    Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme der auf einer CD-Rom gebrannten Unterlagen;

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