Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1495
BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,1495)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - 1 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,1495)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 1 StR 99/90 (https://dejure.org/1990,1495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grausames Verhalten - Mord - Tödlicher Erfolg - Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 211 Abs. 2
    Grausamkeit bei Mord

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 40
  • NJW 1990, 2632
  • MDR 1990, 836
  • NStZ 1990, 491
  • StV 1990, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90
    Was nur vor dem Beginn der objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen Tötungshandlung liegt - z.B. grausames Verhalten mit Körperverletzungsvorsatz -, kann in der Regel nicht Moment des (vorsätzlichen) Tötens und damit von Umständen sein, durch die dem Opfer "beim Vorgang des Tötens" besondere Qualen zugefügt werden (BGH NStZ 1986, 265).

    Zwar muß die Grausamkeit nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne und den durch diese verursachten Leiden liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666, 667; BGH NJW 1971, 1189, 1190; BGH NStZ 1986, 265).

    Ein nur zeitlicher oder räumlicher Zusammenhang zwischen einer grausamen Körperverletzungshandlung und der Tötungshandlung, die selbst nicht grausam ist, genügt den Anforderungen an den objektiven und subjektiven Tatbestand des grausamen Tötens nicht (BGH NStZ 1986, 265).

  • BGH, 02.04.1986 - 2 StR 81/86

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90
    Falls dem Angeklagten bewußt war, (auch) dadurch könne der Tod eintreten, und er dies wenigstens in Form eines bedingten Vorsatzes billigte, kann das grausame Verhalten während der dem Schuß nachfolgenden Phase einer objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen Tötung selbst anhaften (vgl. auch BGH, Urt. vom 2. April 1986 - 2 StR 81/86).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90
    Zwar muß die Grausamkeit nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne und den durch diese verursachten Leiden liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666, 667; BGH NJW 1971, 1189, 1190; BGH NStZ 1986, 265).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90
    Zwar muß die Grausamkeit nicht notwendig in der eigentlichen Ausführungshandlung im engeren Sinne und den durch diese verursachten Leiden liegen; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (BGH NJW 1951, 666, 667; BGH NJW 1971, 1189, 1190; BGH NStZ 1986, 265).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Zutreffend geht der Generalbundesanwalt auch davon aus, dass ein als bloße Vorbereitung eines Tötungsdelikts zu bewertendes Handeln des Täters nicht allein deshalb bereits eine teilweise Verwirklichung des Mordtatbestands bedeutet, weil es von Grausamkeit im Sinne des § 211 StGB getragen war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 1 StR 99/90, BGHSt 37, 40, 41).
  • LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07

    Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.

    Das grausame Verhalten muss vor Abschluss der den tödlichen Erfolg herbeiführenden Handlung auftreten und vom Tötungsvorsatz umfasst sein (vgl. BGHSt 37, 40 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Das grausame Verhalten muss vor Abschluss der den tödlichen Erfolg herbeiführenden Handlung auftreten und vom Tötungsvorsatz umfasst sein (vgl. BGHSt 37, 40 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01

    Offensichtliche Unbegründetheit; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

    Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, daß bereits die ersten Stiche zu den beiden todesursächlichen Verletzungen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 2 und 6).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung "grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1994 - 1 StR 812/93

    Sachverständigengutachten - Mordmerkmal - Grausamkeit - Urteil - Zeugenaussage -

    Gegebenenfalls könnte es dabei allerdings zur Bejahung von Grausamkeit auch genügen, wenn der Angeklagte sich bewußt war, daß der Tod des Geschädigten auch dadurch eintreten konnte, daß er sich wegen seiner schweren Kopfverletzungen aus dem mit einem Deckel von 55, 5 kg Gewicht verschlossenen Abwasserschacht nicht mehr würde befreien können (vgl. BGHSt 37, 40, 42).
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    "Grausam" tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 180/97 -, juris, mit Verweis auf: BGHSt 3, 264; 37, 40; BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht