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   BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91   

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BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91 (https://dejure.org/1992,964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB
    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen Wohnungsbauunternehmens in der privatrechtlichen Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Wolters Kluwer

    Amtsträger - Sozialer Wohnungsbau - Geschäftsführer einer GmbH - Landeseigenes Unternehmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorteilsannahme; Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines Unternehmens des sozialen Wohnungsbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 11, § 331
    Keine Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korruption: Geschäftsführer einer staatseigenen Wohnungsbau-GmbH kein Amtsträger (IBR 1992, 480)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 199
  • NJW 1992, 847
  • MDR 1992, 600
  • NStZ 1992, 279
  • StV 1992, 224 (Ls.)
  • JR 1992, 471
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).

    Unter den Dienstverrichtungen war sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt waren, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268, jeweils m. w. Nachw.).

    Der Betrieb wirtschaftlicher Unternehmungen, die der Daseinsvorsorge des Staates dienen, die bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen, ist Betätigung der Staatsgewalt" (BGHSt 12, 89, 90 m. Nachw.).

    Die in BGHSt 12, 89 abgedruckte Entscheidung betraf ebenfalls einen Eigenbetrieb einer Gemeinde, der zudem organisatorisch in die Bundesbahn eingegliedert war.

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Unter den Dienstverrichtungen war sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt waren, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268, jeweils m. w. Nachw.).

    Ob darüber hinaus auch der erwerbswirtschaftlich-fiskalische Bereich als Verwaltungsaufgabe anzusehen ist, ist umstritten (vgl. BGHSt 31, 264, 269 m. w. Nachw.), braucht hier aber nicht entschieden zu werden, da erwerbswirtschaftlich-fiskalische Tätigkeit nicht vorliegt.

    In BGHSt 31, 264 war der Angeklagte Amtsträger, weil er Aufgaben wahrnahm, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

  • BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
  • BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • RG, 19.03.1926 - I 532/25

    Über die rechtliche Natur der Reichsbahngesellschaft und des Dienstverhältnisses

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Ihre Angestellten bleiben Privatangestellte ohne amtliche Eigenschaft ..." (RGSt 60, 139, 141).
  • RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).
  • RG, 19.07.1938 - 1 D 243/38

    1. Ist der Obermeister einer Innung i. S. des § 359 StGB. Beamter? Ist er nach

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    - ob sie gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGH, Urteile vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 204; vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98, BGHSt 45, 16, 20),.
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur solche der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch diejenigen der staatlichen Daseinsvorsorge (BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201; Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 208).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

    Der Ausbau und die Erhaltung des Schienennetzes gehören zu den Aufgaben der Leistungsverwaltung einschließlich der Daseinsvorsorge, die nach ständiger Rechtsprechung zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB gezählt werden (BGHSt 31, 264, 268; 38, 199, 201 f.; 43, 370, 375; 49, 214, 220 ff.).

    In die Gesamtbetrachtung sind alle wesentlichen Merkmale der Gesellschaft einzubeziehen, namentlich, ob diese gewerblich tätig ist und mit anderen im Wettbewerb steht (BGHSt 38, 199, 204), ob im Gesellschaftsvertrag eine öffentliche Zwecksetzung festgeschrieben ist (BGHSt 43, 370, 372 f.), ob sie im Eigentum der Öffentlichen Hand steht und ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird (BGHSt 45, 16, 20) sowie in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (BGHSt 43, 370, 378 f.; 45, 16, 20 f.; 49, 214, 224 f.).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß die Tätigkeit der Privatrechtssubjekte Merkmale aufweisen, die ihre Gleichstellung mit behördlichem Handeln rechtfertigen könnten (vgl. BGHSt 43, 370; 38, 199).
  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher

    aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201; vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist (im Anschluss an BGHSt 38, 199).

    a) Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung (BGHSt 38, 199) den Geschäftsführer eines in Rechtsform einer GmbH geführten, auf dem Gebiet des Wohnungsbaus tätigen landeseigenen Unternehmens nicht als Amtsträger im Sinne der §§ 331 ff. StGB angesehen.

    Dies spreche gegen eine Amtsträgerschaft, auch wenn es Ausnahmefälle geben mag, in denen der Bürger zur Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse ohne Ausweichmöglichkeiten auf die Leistungen einer von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in privatrechtlicher Form organisierten Einrichtung angewiesen sei (BGHSt 38, 199, 204).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Dem entspricht die Tendenz in der Entscheidung BGHSt 38, 199, 203, nach der keine Handlung als Amtsträger vorliegt, wenn "die ausgeübte Tätigkeit ... nicht schon ihrer Art nach Verwaltungstätigkeit ist".
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Die verfahrensgegenständlichen Vorgänge beziehen sich allein auf den Bereich der Energieversorgung, so daß der Senat nicht darüber zu befinden hat, ob eine rein erwerbswirtschaftliche Tätigkeit des Staates bei der Bestimmung des Amtsträgerbegriffs dem Bereich der öffentlichen Aufgaben zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 264, 269; 38, 199, 202).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

    Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur die der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge (st. Rechtspr.; vgl. BGHSt 38, 199, 201 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der

    Allerdings reicht - was auch die Strafkammer erkennt - dieser Gesichtspunkt der Beteiligung für sich allein (noch) nicht aus, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit einer "sonstigen Stelle" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB gleichzustellen (vgl. BGHSt 38, 199, 203; 45, 16, 20).

    ee) Schließlich besitzt die TLG aufgrund der sie einbindenden rechtlichen Vorschriften in ihrem Bereich (auch) eine monopolartige Stellung, so daß der einzelne Staatsbürger auf ihr Funktionieren in gleicher Weise angewiesen ist, wie er dies beim Handeln einer Behörde oder sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre (vgl. dazu BGHSt 38, 199, 204).

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
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