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   BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92   

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https://dejure.org/1992,1021
BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92 (https://dejure.org/1992,1021)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1992 - 1 StR 7/92 (https://dejure.org/1992,1021)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92 (https://dejure.org/1992,1021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 247 Satz 4 StPO
    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts nach Wiederzulassung)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal - Unterrichtung des Angeklagten von dem Ausgesagten - Beweisaufnahme - Vernehmung - Unterbrechung der Vernehmung - Zeugenvernehmung - Zeugenaussage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur sofortigen Unterrichtung des Angeklagten nach § 247 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 247 S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 247 S. 4

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 260
  • NJW 1992, 2241
  • MDR 1992, 797
  • NStZ 1992, 501
  • StV 1992, 454
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
    b) Der Senat teilt nicht die Auffassung der Revision, die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe habe sich zu Gunsten des Angeklagten H. von ihrer Bestimmung gelöst, gerechter Schuldausgleich zu sein (zu Rechtsfehlern bei der Strafzumessung vgl. BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen stellt (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1984, 180).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
    Die Revision ist deshalb bei dem vorliegenden Verstoß auch nicht von der Anrufung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO abhängig (vgl. BGH NStZ 1981, 71; Treier in KK 2. Aufl. § 238 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 238 Rdn. 22).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

    So hat der Bundesgerichtshof die Revision auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts durchgreifen lassen, wenn der Vorsitzende eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen hat (BGHSt 3, 368; 38, 260, 261 m.w.N.) oder wenn das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hat, den der Vorsitzende unter Verstoß gegen ein absolutes Vereidigungsverbot vereidigt hat (BGHSt 20, 98, 99).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17

    Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten

    Das gilt auch, wenn die in seiner Abwesenheit durchgeführte Vernehmung nur unterbrochen war (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92, BGHSt 38, 260; Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346).

    Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er insbesondere sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1992 aaO; Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 235/89, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 3).

  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auch wenn die während der Entfernung des Angeklagten durchgeführte Zeugenvernehmung noch nicht abgeschlossen, sondern nur unterbrochen war, muß der Angeklagte von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten unterrichtet werden, bevor in seiner Anwesenheit die Beweisaufnahme fortgesetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 260; BGH NStZ-RR 2000, 292; StV 2002, 353; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 247 Rdn. 15).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß könnte nur ausschlossen werden, wenn die Verhandlungsteile, welche die mit der verspätet mitgeteilten Aussage zusammenhängenden Tatvorwürfe betrafen, wiederholt worden wären (vgl. BGHSt 38, 260, 262; BGHR StPO § 247 S. 4 Unterrichtung 3; NStZ 1992, 346 f.).

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Auf diesem Verstoß gegen § 247 Satz 4 StPO (vgl. BGHSt 38, 260 ff [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]) kann das angefochtene Urteil auch beruhen.
  • BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer

    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; 38, 260, 261 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).

    Der Rüge könnte auch dann nicht der Erfolg versagt werden, wenn der Angeklagte - was dem Sitzungsprotokoll nicht zweifelsfrei zu entnehmen ist - bei der Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin anwesend gewesen wäre, da die Unterrichtung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben und unverzichtbar ist (BGHSt 38, 260, 261) [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92].

  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Nur so ist sichergestellt, dass der Informationsstand des Angeklagten im Wesentlichen dem der anderen Prozessbeteiligten entspricht und er seine Verteidigung, etwa durch Fragen an weitere Zeugen, sachgerecht auszuüben vermag (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 260; Senat NStZ-RR 2005, 259; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 247 Rdn. 15).
  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer (Unterrichtung bei mehrfacher

    Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen oder seine Verteidigung zu sonstigen Verhandlungsgegenständen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (BGHSt 38, 260).
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    Nur hierdurch ist sichergestellt, daß sein Informationsstand im wesentlichen dem der anderen Prozeßbeteiligten entspricht und er aufgrund der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen und Sachverständigen oder seine Verteidigung zu sonstigen Verfahrensgegenständen sachgerecht auszuüben vermag (BGHSt 38, 260 f., BGH NStZ 1999, 522; BGH, Beschl. vom 28. Februar 200 1 - 3 StR 2/01).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Danach muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden sobald er wieder anwesend ist, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden war (BGHSt 38, 260; BGH NStZ 1992, 346; BGH StV 1995, 339).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 2/01

    Mangelhafte Unterrichtung des Angeklagten nach Entfernung aus dem Sitzungssaal;

    Nur hierdurch ist sichergestellt, daß sein Informationsstand im wesentlichen dem der anderen Prozeßbeteiligten entspricht und er aufgrund der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen und Sachverständigen oder seine Verteidigung zu sonstigen Verfahrensgegenständen sachgerecht auszuüben vermag (BGHSt 38, 260 f.; BGH NStZ 1999, 522).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 726/96

    Vom Täter erkannte Abneigung der Frau gegen den Geschlechtsverkehr - Erfüllen des

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99

    Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92

    Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94

    Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung

  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 598/93

    Auswirkungen der Änderung einer zweijährigen Sperrfrist in eine einjährige

  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 762/92

    Unterrichtung des Angeklagten bei der Unterbrechung einer Zeugenaussage während

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