Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,657
BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 (https://dejure.org/1991,657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 46
    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 71
  • NJW 1991, 3289
  • MDR 1991, 1182
  • NStZ 1992, 33
  • NJ 1991, 556
  • StV 1991, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91
    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Nicht zuletzt auch im Blick auf die besondere Härte des DDR-Strafvollzuges (vgl. BGHSt 38, 71, 73) kann allein die Verhängung einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe für einen offensichtlichen Grenzfall im Einzelfall als Rechtsbeugung zu werten sein.
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Bei der Strafzumessung wird es allerdings häufig genügen, auf die Warnwirkung der - als solche bereits durch die Urteilsurkunde bewiesenen (RGSt 8, 153, 157; BGH MDR 1955, 121; Mayr aaO) - früheren Verurteilung abzustellen, deren Mißachtung bei der Begehung weiterer Straftaten einen ähnlich gewichtigen Strafschärfungsgrund darstellen kann wie die Tatsache der früheren Begehung von Straftaten (s. zur Warnwirkung von DDR-Vorstrafen aber BGHSt 38, 71, 73).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92

    DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund

    Ebenso ist der Angeklagte - wie sich aus den abgeurteilten Taten und den dafür verhängten Strafen zweifelsfrei entnehmen läßt - nicht mit Freiheitsstrafen belegt worden, die das Maß des Schuldangemessenen in nicht hinzunehmenden Umfang überschritten haben (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 33 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen); so wurde er im Jahre 1986 wegen 14 vollendeter und 15 versuchter Wohnungseinbrüche zu vier Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe, im Jahr 1988 wegen sieben vollendeter und drei versuchter Wohnungseinbrüche zu drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Er meinte jedoch in seiner schriftlichen Stellungnahme, das Landgericht habe nicht bedacht, daß eine Vielzahl inzwischen bekannt gewordener Informationen dafür spreche, daß der Vollzug von Freiheitsstrafe in der ehemaligen DDR besonders hart gewesen sei; der Vollzug von fünf Jahren Strafe zwischen den Jahren 1985 und 1990 könne daher den Angeklagten unangemessen belastet und überdies seine Resozialisierung beeinträchtigt haben (vgl. BGH NStZ 1992, 33).

    Demgemäß muß hinzukommen, daß der zu harte Vollzug die Resozialisierung des Betroffenen beeinträchtigt hat und ihn deshalb geringere Schuld für seine erneuten Straftaten trifft (BGH NStZ 1992, 33).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Eine derart massive Freiheitsstrafe, die letztlich für ein bloßes Meinungsäußerungsdelikt verhängt wird, verstößt - nicht zuletzt angesichts der notorischen Härte des Strafvollzugs in der DDR (vgl. BGHSt 38, 71, 73), der auch und gerade politische Häftlinge ausgesetzt waren - gegen das Verbot grausamen und übermäßig harten Strafens (vgl. bereits BGHSt 3, 110, 119; 10, 294, 300 f.).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    Die vorherige Verhängung von Strafen kann dann strafschärfend ins Gewicht fallen, wenn sie die Schuld des Täters und die Notwendigkeit, spezialpräventiv auf ihn einzuwirken, erhöhen, weil dieser jetzt die mit früheren Verurteilungen (oder gar Verbüßungen) gesetzten Warnungen und Hemmschwellen außer Acht gelassen hat (BGHSt 38, 71 [73]; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Ihn für ein bloßes Meinungsäußerungsdelikt mit einer derart massiven Freiheitsstrafe zu belegen, verstieß - nicht zuletzt angesichts der notorischen Härte des Strafvollzuges in der DDR (vgl. BGHSt 38, 71, 73), der insbesondere auch politische Häftlinge ausgesetzt waren - gegen das Verbot grausamen oder übermäßig harten Strafens (vgl. dazu bereits BGHSt 3, 110, 119).
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze über die Berücksichtigung von Vorstrafen aus der DDR bei der Strafzumessung (BGH, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 16, 18) liegt nicht vor.
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Zutreffend ist allerdings die Erwägung des Amtsgerichts, daß auch rechtskräftige und verwertbare einschlägige Vorstrafen zur Strafschärfung unter dem Gesichtspunkt höherer Vorwerfbarkeit der neuen Tat wegen des wiederholten Rechtsbruchs (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rdnr. 275, 283) nicht führen müssen, wenn sie zu Unrecht ergangen sind (vgl. OLG Hamm NJW 1959, 305; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., Seite 579; derselbe. Das Recht der Strafzumessung, Seite 223; vgl. auch BGHSt 38, 71; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 46 Rdnr. 159, 162).
  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob die Strafschärfung wegen früher in der DDR verhängter Vorstrafen den Grundsätzen gerecht wird, die der Senat in seinem Urteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entwickelt hat.
  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

  • OLG Hamm, 06.11.2003 - 1 Ss 446/03

    Tat im prozessualen Sinn; einheitliche Tat; Diebstahl; Verstoß gegen das

  • BGH, 26.08.1999 - 5 StR 313/99

    Betrug; Gesamtfreiheitsstrafenbildung; Strafzumessung

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91

    Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung

  • BGH, 28.06.1994 - 5 StR 312/94

    Sicherungsverwahrung - DDR - Verurteilungen

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 584/97

    Widersprüchliche (falsche) Annahme des Tatrichters und ihre Auswirkungen auf

  • BGH, 21.08.1996 - 5 StR 379/96

    Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

  • BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92

    Beachtlichkeit von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Berücksichtigung des

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 28.04.1993 - 2 StR 166/93

    Vorstrafen und Inhaftierung des Angeklagten als bestimmenden

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit -

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91

    Berücksichtigung des trotz Kenntnis der aggressionsfördernden Wirkung erfolgten

  • BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91

    Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91

    Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer

  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 798/91

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berechnung der

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 452/91

    Erforderlichkeit der Einbeziehung persönlicher Umstände in die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht