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   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93   

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https://dejure.org/1993,1105
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 33/93 (https://dejure.org/1993,1105)
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Gespieltes Einverständnis

§ 177, § 24 StGB, zum Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei Irrtum des Täters, kein Fehlschlag bei "rechtlicher Unmöglichkeit, Anforderungen an die "Aufgabe" (Kriterium: endgültig)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 177 StGB
    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer Einwilligung durch das Opfer ("fehlgeschlagener" Versuch aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit; Aufgeben der Tat)

  • Wolters Kluwer

    Einflußbereich - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Fehlgeschlagener Versuch - Einwilligung - Zwangsmittel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum strafbefreienden Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlgeschlagener Versuch - Rechtliche Unmöglichkeit

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 244
  • NJW 1993, 2188
  • MDR 1993, 995
  • MDR 1994, 132
  • NStZ 1993, 581
  • JR 1994, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Anerkannt ist allerdings, daß ein Versuch jedenfalls dann fehlgeschlagen ist, wenn es dem Täter erkanntermaßen unmöglich ist, im unmittelbaren Fortgang des Geschehens den Erfolg noch herbeizuführen, weil die Vollendung der Tat entweder objektiv unmöglich ist oder der Täter aus subjektiven Gründen die hierfür erforderlichen Mittel nicht anwenden kann (BGH aaO; vgl. auch Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93).

    Auf die sittliche oder ethische Bewertung der Rücktrittsmotive kommt es weder bei dem Akt der Aufgabe weiterer Tatausführung noch bei der Beurteilung der Freiwilligkeit an (BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93).

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.

    Daß er dabei in der Hoffnung handelte, die Frau werde sich ihm zu einem späteren Zeitpunkt hingeben, die Erreichung seines Ziels ihm also "wie eine reife Frucht in den Schoß fallen" (BGHSt 7, 296, 299), steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83

    Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts auf Grund der Bitte einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Die Abgrenzung der von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelten eigenständigen Fallgruppe des fehlgeschlagenen Versuchs für Tatbestandsverwirklichungen, in denen dem Täter die Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts versagt ist, ist bislang nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 34, 53, 55 m.zahlr.N.).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 13/55

    Teilnahme am Straßenverkehr - Öffentliche Straße - Bedienen des Triebwerks -

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Senats vom 14. April 1955 (BGHSt 7, 296 m. zust. Anm. Jeschek MDR 1955, 563) und vom 22. Februar 1983 - 4 StR 38/83 - sowie seinem Urteil vom 15. September 1988 (NStZ 1988, 550), auf das sich das Landgericht für seine Rechtsauffassung beruft, zugrunde lagen.
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 572/81

    Überprüfung des Vorliegens von Vorsatz bei verschiedenen Teilen eines

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93
    Nach der Überzeugungsbildung der Strafkammer, die - angesichts der außergewöhnlichen schauspielerischen Leistung des Opfers und dem Erscheinen des Angeklagten zu einem freiwilligen Wiedersehen am nächsten Tag - trotz der bei derartigen Fallgestaltungen gebotenen besonders sorgfältigen Prüfung der inneren Tatseite (BGH bei Dallinger MDR 1973, 191) hier nachvollziehbar ist, war dem Angeklagten nicht zu widerlegen, daß er bereits bei Beginn des Beischlafs an ein Einverständnis der Frau glaubte; damit handelte er bei Vollendung der Tat in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH NStZ 1982, 26).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

    Dies könnte das Geschehen im Auto und das im Hotel zu einer Tat im Rechtssinne verknüpfen (vgl. BGHSt 33, 142, 144 f.; 39, 244, 247 f.; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 4).

    Dazu bedurfte es schon deshalb näherer Erörterung, weil der Angeklagte die Nebenklägerin zwischenzeitlich nicht aus seinem Einflußbereich entlassen hat (vgl. BGHSt 39, 244, 247 f.).

  • BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Tatbestandsirrtum:

    In Anbetracht der getroffenen Feststellungen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob sich der Angeklagte in einem den Vorsatz ausschließenden Irrtum nach § 16 Abs. 1 StGB befand (vgl. BGHSt 39, 244, 245).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03

    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit

    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98

    Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das

    Fälle dieser Art hat der Bundesgerichtshof ersichtlich noch nicht entschieden (vgl. aber BGHSt 39, 244, 246 f.).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Bei einer solchen Sachverhaltsgestaltung wäre ein Rücktritt möglich (BGHSt 7, 296; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Freiwilligkeit 8; BGHSt 39, 244, 248) [BGH 24.06.1993 - 4 StR 33/93].
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 192/97

    Tenor eines Beschlusses

    Auch wenn im ersten Fall der Urteilsgründe ein Versuch der Vergewaltigung (und nicht Vollendung) vorliegen sollte, ist der Angeklagte auch bei Berücksichtigung von BGHSt 39, 244 [BGH 24.06.1993 - 4 StR 33/93] (dazu Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 16) nicht zurückgetreten.
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