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   BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52   

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https://dejure.org/1953,78
BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52 (https://dejure.org/1953,78)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 4 StR 771/52 (https://dejure.org/1953,78)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 4 StR 771/52 (https://dejure.org/1953,78)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 125
  • NJW 1953, 952
 
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Wird zitiert von ... (397)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1950 - 4 StR 20/50

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes unter Einsatz von

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
    Der Begriff der Waffe im technischen Sinne umfasst in den §§ 250, 223 a StGB nur solche Werkzeuge, die nach der Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt sind, Menschen auf mechanischem (RsprRGSt 4, 298) oder chemischem Wege (vgl. BGHSt 1, 1) körperlich zu verletzen.
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH NJW 1965, 2115; BGHSt 24, 136, 138; BGH NStZ 1989, 476; vgl. auch BGHSt 4, 125, 127).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    So gelten heute chemisch wirkende Mittel (BGHSt 1, 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]; 4, 125 [BGH 01.04.1953 - 3 StR 584/52]; MDR 1956, 526) oder ein auf den Menschen gehetzter Hund (BGHSt 14, 152 gegen RGSt 8, 315) unbestritten als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 223 a StGB.
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Die Verfahrensrüge kann deshalb nicht daraus gestützt werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft habe (vgl. BGHSt 4, 125, 126).
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