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   BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52   

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https://dejure.org/1953,486
BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52 (https://dejure.org/1953,486)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 4 StR 377/52 (https://dejure.org/1953,486)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 4 StR 377/52 (https://dejure.org/1953,486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 128
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
    Eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei hat er indes in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 68, 257 für zulässig erachtet (BGHSt 1, 302; vgl. OGHSt 2, 89).

    Dieses Verfahren entspricht der im § 260 Abs. 4 StPO begründeten Befugnis des Tatrichters zur freien Gestaltung des Urteilsspruchs (BGHSt 1, 302).

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
    Der Bundesgerichtshof hat Wahlfeststellungen in ständiger Rechtsprechung, im wesentlichen der vom Reichsgericht vor Schaffung des § 2 b StGB i.d.F. des Gesetzes vom 28. Juni 1935 (RGBl 1, 1839) vertretenen Rechtsansicht folgend, aus rechtsstaatlichen Gründen zwar dann für unzulässig erachtet, wenn verschiedene gesetzliche Tatbestände in Frage kommen, die sich tatsächlich und rechtlich so unterscheiden, daß sie einander ausschließen und zugleich sittlich abweichend zu beurteilen sind (BGHSt 1, 127, 275, 327).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
    Das trifft hier zu, weil die Verbringung von Vermögenswerten in das Bundesgebiet nach Art I Abs. 2 MilRegG 53 (Neufassung) vom 19. September 1949 nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle zulässig ist, und weil Zuwiderhandlungen hiergegen im Art VIII dieses Gesetzes unter Strafe gestellt sind (vgl. BGH 2 StR 558/52 vom 27. Januar 1953, zum Abdruck bestimmt; 4 StR 699/52 vom 19. März 1953).
  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 699/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
    Das trifft hier zu, weil die Verbringung von Vermögenswerten in das Bundesgebiet nach Art I Abs. 2 MilRegG 53 (Neufassung) vom 19. September 1949 nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle zulässig ist, und weil Zuwiderhandlungen hiergegen im Art VIII dieses Gesetzes unter Strafe gestellt sind (vgl. BGH 2 StR 558/52 vom 27. Januar 1953, zum Abdruck bestimmt; 4 StR 699/52 vom 19. März 1953).
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
    Eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei hat er indes in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 68, 257 für zulässig erachtet (BGHSt 1, 302; vgl. OGHSt 2, 89).
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