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   BGH, 09.04.1953 - 5 StR 824/52   

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https://dejure.org/1953,420
BGH, 09.04.1953 - 5 StR 824/52 (https://dejure.org/1953,420)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1953 - 5 StR 824/52 (https://dejure.org/1953,420)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1953 - 5 StR 824/52 (https://dejure.org/1953,420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 154 StGB: Täterkreis

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 154
  • NJW 1953, 1033
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.12.1911 - V 1187/11

    1. Darf ein nach § 187 G.V.G.'s zur Verhandlung zugezogener Dolmetscher zugleich

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  • OLG Koblenz, 22.03.2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16

    Meineid: Unrichtige Übersetzung durch den vereidigten Dolmetscher

    9 1. Mit der herrschenden Meinung und insoweit in Übereinstimmung mit dem Landgericht geht auch der Senat davon aus, dass der vereidigte Dolmetscher einen Meineid leisten kann (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52 - BGHSt 4, 154; LK-Ruß, 12. Aufl., § 154 Rn. 5; MK-Müller, StGB, 2. Aufl., § 154 Rn. 18; Schönke/Schröder/Bosch/Lenckner StGB § 154 Rn. 3-5, beck-online; SK-Rudolphi, vor § 153, Rn. 30; SK-Wolter, § 154 Rn. 3; Sinn in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2016, § 154 Rn 10, jurion, jeweils m.w.N.; Herrmann, Die Reform der Aussagetatbestände, 1972, S. 168; Jessnitzer, Dolmetscher, 1982, S. 145).

    Aufgrund der Ähnlichkeit ihrer Rollen im Verfahren finden zudem nach § 191 GVG die Vorschriften über Ausschluss und Ablehnung des Sachverständigen auf den Dolmetscher entsprechende Anwendung (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52 - BGHSt 4, 154; so auch noch Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., 2003, § 154 Rn. 16, nunmehr zweifelnd in Fischer, StGB , 64., Aufl., § 154 Rn. 9, 155 Rn.5).

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    Eine Vernehmung ist nur dann erforderlich, wenn der unmittelbare Eindruck eine zuverlässigere Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann als die Verlesung des Attestes (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52, BGHSt 4, 155, 156; BGH bei Pfeiffer, NStZ 1984, 209, 211 ; BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 StR 559/07, NStZ 2008, 474), etwa dazu, ob Verletzungen im Bereich des Unterleibs auf ein gewaltsam begangenes Sexualdelikt hindeuten.
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2003 - 1 Ws 381/02

    Ausbleiben des Dolmetschers in der Hauptverhandlung: Ausschluss der Verhängung

    Zieht ihn das Gericht heran, um mangels eigener Sachkunde den Sinn einer außerhalb des Prozessverkehrs angefallenen fremdsprachigen Äußerung zu ermitteln, so hat er die Funktion eines Sachverständigen (BGH a.a.O.), ansonsten ist seine Stellung derjenigen eines Sachverständigen nur ähnlich (BGHSt 4, 154 f. Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 7).

    Inwieweit die für den Sachverständigen geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung auf den Dolmetscher entsprechend angewandt werden können (vgl. BGHSt 4, 154), lässt sich daher nur im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der einzelnen Regelungsgehalte beurteilen (vgl. etwa zur fehlenden Verpflichtung des Dolmetschers zur Beantwortung von Fragen zu seiner Person: LR-Wickern, a.a.O., § 191 GVG Rn. 2).

  • LG Cottbus, 11.08.2008 - 24 jug Qs 40/08

    Versäumung des Hauptverhandlungstermins: Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen

    a) Der Dolmetscher ist nämlich als Gehilfe des Gerichts und der Prozessbeteiligten ein Beteiligter eigener Art, der nicht etwa Sachverständiger ist (vgl. BGHSt 1, 6, 7; 4, 154; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., 2008, § 185 GVG, Rn. 8).

    b) Mit der Zeugenstellung hat die Dolmetschertätigkeit ebenfalls nichts zu tun (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., 2007, § 185 GVG, Rn. 7 m. w. N.; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 185 GVG, Rn. 2; Jessnitzer/Frieling, Der gerichtliche Sachverständige, 10. Aufl., 1992, Einführung Rn. 15; BGHSt 4, 154), so dass eine entsprechende Anwendung der für Zeugen geschaffenen Regelung auf Dolmetscher nicht anwendbar ist.

  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Dennoch besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß das Gericht die eigene Einlassung eines Angeklagten - hier die zum äußeren Tatbestand - nur dann gegen ihn verwenden darf, wenn es von ihrer Richtigkeit überzeugt ist, nicht aber schon dann, wenn es sie nur nicht widerlegen kann (BGH NJW 1953, 1033/34 Nr. 18 a.E.).
  • BGH, 19.01.1960 - 5 StR 587/59

    Rechtsmittel

    Ob eine solche Feststellung stets erforderlich ist (vgl. BGHSt 1, 148; BGH NJW 1953, 1033), kann dahinstehen.
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