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   BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53   

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https://dejure.org/1953,267
BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53 (https://dejure.org/1953,267)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1953 - 1 StR 5/53 (https://dejure.org/1953,267)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1953 - 1 StR 5/53 (https://dejure.org/1953,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 170
  • NJW 1953, 1272
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Eine solche Pflicht ist vielmehr, wie in der Rechtsprechung feststeht, nur dann gegeben, wenn sie, wirtschaftlich betrachtet, der wesentliche Gegenstand des Rechtsverhältnisses ist, nicht aber, wenn sie sich daraus nur nebenher ergibt (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f mit Nachweisen).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Vor allem steht in der Rechtsprechung fest, daß von einer Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, im Sinne des § 266 StGB nur dann die Rede sein kann, wenn es sich um Pflichten von einigem Gewicht handelt, zu deren Erfüllung dem Verpflichteten ein gewisser Spielraum, eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt ist (BGHSt 3, 289, 293 mit Nachweisen).
  • RG, 28.07.1937 - 3 D 495/37

    Kann der preußische Notar Untreue begehen: dem Staate gegenüber dadurch, daß er

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Auch ein "behördlicher Auftrag" dieses Inhalts ist nicht festgestellt, ebensowenig ein "Treueverhältnis", das, ohne rechtsgeschäftlich geregelt zu sein, sich neben dem Arbeitsvertrag aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben und jene Vermögensfürsorgepflicht für die Angeklagten begründet hätte (vgl. RGSt 70, 205, 207; 71, 295, 299; 72, 347).
  • RG, 22.12.1924 - III 882/24

    Ist für den Fall, daß an Stelle mehrerer nach § 27 b StGB. erkannter Geldstrafen

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Dies war für jede der drei Monate Gefängnis nicht erreichenden Einzelstrafen zu prüfen (RGSt 58, 235; 59, 21).
  • RG, 02.05.1936 - 3 D 62/36

    1. Liegt ein strafbarer Betrug vor, wenn bei einer Betrugshandlung der eine der

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Auch ein "behördlicher Auftrag" dieses Inhalts ist nicht festgestellt, ebensowenig ein "Treueverhältnis", das, ohne rechtsgeschäftlich geregelt zu sein, sich neben dem Arbeitsvertrag aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben und jene Vermögensfürsorgepflicht für die Angeklagten begründet hätte (vgl. RGSt 70, 205, 207; 71, 295, 299; 72, 347).
  • RG, 04.10.1938 - 4 D 618/38

    1. Kann ein Beamter Untreue zum Nachteile des Staates im Rahmen einer amtlichen

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Auch ein "behördlicher Auftrag" dieses Inhalts ist nicht festgestellt, ebensowenig ein "Treueverhältnis", das, ohne rechtsgeschäftlich geregelt zu sein, sich neben dem Arbeitsvertrag aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben und jene Vermögensfürsorgepflicht für die Angeklagten begründet hätte (vgl. RGSt 70, 205, 207; 71, 295, 299; 72, 347).
  • RG, 27.06.1924 - I 530/24

    Bleibt die Vorinstanz nach Aufhebung ihres Urteils nur im Strafausspruch und

    Auszug aus BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
    Dies war für jede der drei Monate Gefängnis nicht erreichenden Einzelstrafen zu prüfen (RGSt 58, 235; 59, 21).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Schwerpunkte der Auseinandersetzung waren neben der Abgrenzung des Personenkreises, der einer Vermögensbetreuungspflicht unterliegt und daher als Adressat des Untreuetatbestands in Betracht kommt (vgl. nur BGHSt 1, 186; 3, 289; 4, 170; 13, 315; 41, 224; 49, 147 ; Dierlamm, a.a.O., § 266 Rn. 30 ff.; Lenckner/Perron, a.a.O., § 266 Rn. 23 ff.; Schünemann, a.a.O., § 266 Rn. 58 ff., 103 ff.), in jüngerer Zeit insbesondere die Anwendung des Untreuetatbestands bei der Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten, bei der Kreditvergabe, bei der Bildung und Führung so genannter schwarzer Kassen und bei der haushaltswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel (Haushaltsuntreue) sowie die Auslegung des Nachteilsmerkmals in Fällen so genannter schadensgleicher Vermögensgefährdungen oder Gefährdungsschäden.

    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGHSt 1, 186 ; 3, 289 ; 4, 170 ; 13, 315 ; weitere Nachweise bei Dierlamm, a.a.O., § 266 Rn. 44; Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 29).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    bb) Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (vgl. BGH aaO, LM StGB § 266 Nr. 16; ferner BGHSt 4, 170, 171; 3, 289, 293 f.; für Zahlungen von Privatpersonen und Vereinbarungen mit ihnen vgl. BGHSt 1, 186, 189 f.; 13, 315, 317 f.; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23; Dreher/Tröndle, StGB 50. Aufl. § 266 Rdn. 9; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 266 Rdn. 11).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Hierbei ist in erster Linie von Bedeutung, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1951 - 1 StR 171/51, BGHSt 1, 186, 188 f.; BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 1 StR 441/52, BGHSt 3, 289, 294; BGH, Urteil vom 3. März 1953 - 1 StR 5/53, BGHSt 4, 170, 172; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1957 - 2 StR 481/57, BGHSt 13, 315, 317; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., Rn. 92 f., 108 mwN).
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