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   BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53   

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https://dejure.org/1953,98
BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,98)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1953 - 5 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,98)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1953 - 5 StR 17/53 (https://dejure.org/1953,98)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem Strafverfahren wegen Begünstigung - Begünstigter sowie Mittäter und Gehilfen als Beteiligte an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 255
  • NJW 1953, 1402
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Ihre Nichtbeachtung ist kein Revisionsgrund (vgl. BGHSt 1, 39).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Es fehlt an der nach dieser Bestimmung notwendigen Angabe, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    "Beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang und in derselben Richtung wie der Beschuldigte mitgewirkt hat (Löwe-Rosenberg-Tillmann, a.a.O.; BGH in NJW 1952, S. 1103 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52]).
  • BGH, 13.11.1952 - 5 StR 423/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Auf die Behauptung, an einen vernommenen Zeugen seien bestimmte Fragen nicht gerichtet worden, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (so BGH Urteil vom 13.11.1952 - 5 StR 423/52).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Dieser Sachverhalt legt die Annahme nahe, daß die Angeklagten sich der schweren passiven Bestechung schuldig gemacht haben, indem sie durch den Genuß von Alkohol und den Verzehr von Würstchen Vorteile annahmen, obwohl sie erkannten, daß sie bewirtet wurden, weil W. von ihnen eine Amtspflichtverletzung erwartete (vgl. RGSt 77, 75 [77]).
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 232/38

    Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Dies rechtfertigt die Annahme, daß das auf Freispruch lautende Urteil möglicherweise insoweit auf der Gesetzesverletzung beruht (RGSt 72, 219), als das Landgericht entlastende Bekundungen der gesetzwidrig vereidigten Zeugen zugunsten der Angeklagten verwertet hat, was für die Aussagen der Zeugen F., Dr. M. und Helga W. zutrifft.
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
    Wie bereits in RGSt 28, 111 [113] zutreffend ausgeführt ist, wird jedoch der Mangel einer Begründung von Bedeutung, wenn sich aus der Sachlage ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt ist, sei es durch Verkennung der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", für den schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 3 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat oder daß er sich dieser Frage überhaupt nicht bewußt geworden ist.
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Die tatsächlichen Erwägungen, aus denen er den Teilnahmeverdacht abgelehnt hat, kann das Revisionsgericht nur daraufhin nachprüfen, ob bei der Ablehnung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGHSt 4, 255).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1; BGH NStZ 1985, 183; BGH StV 1988, 510).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO kann zwar schon dann bestehen, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen an der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Tat nur nicht auszuschließen ist, es sich also um einen entfernten Verdacht handelt (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH GA 1980, 256; Pelchen in KK § 60 Rdn. 30).

    Vielmehr hat die Strafkammer nur zum Ausdruck gebracht, daß es nach ihrer maßgebenden Überzeugung (vgl. BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH GA 1980, 256, 257) an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für einen solchen Verdacht fehle und sie ihn deshalb nicht habe.

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