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   BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53   

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https://dejure.org/1953,360
BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53 (https://dejure.org/1953,360)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1953 - 3 StR 228/53 (https://dejure.org/1953,360)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1953 - 3 StR 228/53 (https://dejure.org/1953,360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch (StGB) schuldigen oder verdächtigen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 368
  • NJW 1953, 1925
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Ebensowenig ist der Begriff der Beteiligung nach § 60 Nr. 3 StPO gleichbedeutend mit dem der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; eine Beschränkung auf die Tatbestände der Teilnahme würde nicht der Tatsache gerecht, dass auch der im weiteren Sinne an der Straftat beteiligte Zeuge befangen und dass infolgedessen der Beweiswert seiner Aussage gemindert ist (vgl BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Der Senat hat an dieser Rechtsprechung festgehalten; seine Entscheidung BGHSt 4, 221 betrifft einen Sonderfall, in dem Begünstigung verneint wurde, weil die Handlungsweise des Begünstigers nicht geeignet war, die Vorteile der vorgestellten Straftat zu sichern.
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Darin liegt seine wesentliche Aufgabe, die ihm - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - nicht von einem Sachverständigen abgenommen werden kann (vgl BGHSt 3, 27; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Darin liegt seine wesentliche Aufgabe, die ihm - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - nicht von einem Sachverständigen abgenommen werden kann (vgl BGHSt 3, 27; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Darin liegt seine wesentliche Aufgabe, die ihm - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - nicht von einem Sachverständigen abgenommen werden kann (vgl BGHSt 3, 27; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • RG, 30.09.1943 - 2 D 155/43

    Strafbares Unterlassen der Anzeige eines geplanten Verbrechens (§ 139 StGB.) ist

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Es genügt deshalb nicht, dass sich die Tat des Zeugen in dem allgemeinen Rahmen desselben geschichtlichen Vorkommnisses abgespielt hat und dass sie mit der Tat des Beschuldigten in irgendeinem äusseren Zusammenhang steht (vgl z.B. RGSt 77, 203).
  • RG, 06.12.1910 - II 946/09

    In welchem Umfange verbietet § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes, betr. die Wetten bei

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
    Das Reichsgericht hat wiederholt betont, dass eine Beteiligung im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO nur dann vorliege, wenn der Zeuge an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat in derselben Richtung mitgewirkt habe, wie der Beschuldigte (vgl z.B. RGSt 44, 174).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Die Verfahrensvorschrift versteht darunter den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand einer strafbaren Handlung verwirklicht wurde, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine oder mehrere Taten im Sinne des sachlichen Strafrechts (§§ 73, 74 StGB) handelt (BGHSt 1, 360, 363 f [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; 4, 255, 260 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; 10, 65) [BGH 08.01.1957 - 5 StR 378/56].
  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    In Ermangelung einer Begründung des die, Vereidigung anordnenden Beschlusses - eine solche war an sich nicht erforderlich (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]) - muß dieser Prüfung der Inhalt des Urteils zugrunde gelegt werden (BGHSt 4, 368, 369) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].

    Der Begriff geht also über §§ 47 ff, 257 StGB hinaus (BGHSt 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 255, 256; vgl auch 6, 382); seine Merkmale werden aber entgegen der Auffassung der Revision nicht schon allein durch objektive Tatsachen erfüllt, sondern er setzt, wie gesagt, ein strafbares, also schuldhaftes Verhalten voraus.

    Es erübrigte sich deshalb eine Untersuchung, ob das Schwurgericht mit seinen Ausführungen (UA 71), da die Zeugen ihre Aussagen beeidigt hätten, verdiene auch die uneidliche Aussage des verstorbenen seinerzeitigen Mitbeschuldigten Oberleutnant ... volle Beweiskraft, etwa zum Ausdruck bringen wollte, daß doch noch bestehende letzte Zweifel im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO durch die Vereidigung der Zeugen ausgeräumt worden seien, ein Verfahren, das in jedem Falle in Widerspruch zu § 60 Nr. 3 StPO gestanden und als unzulässig zu gelten hätte (RGRsp 3, 589, 592; OLG Hamm MDR 1953, 55 [OLG Hamm 25.08.1952 - 2 Ss 17/52]; vgl BGHSt 4, 368, 370 f [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 255, 257).

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Die tatrichterliche Entscheidung, die Zeugen M., A., Lo., H. und O. nicht zu vereidigen, steht im Einklang mit dem Begriff der Teilnahme i.S. des § 60 Nr. 3 StPO, wie ihn der Bundesgerichtshof wiederholt erläutert hat (vgl. BGHSt 4, 255; 4, 368).
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