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   BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51   

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https://dejure.org/1952,998
BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51 (https://dejure.org/1952,998)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1952 - VRG 5/51 (https://dejure.org/1952,998)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1952 - VRG 5/51 (https://dejure.org/1952,998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 375
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Aber auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHSt 4, 375 [377]; DÖV 1955 S. 729 [730]) kann sich das Bundesverfassungsgericht nicht anschließen, weil sie geeignet ist, den Wesensgehalt der Grundrechte zu relativieren (vgl. die Darstellung bei Klein-v. Mangoldt, Anm. V 4 d zu Art. 19 GG - S. 557 ff. -).
  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 170.56

    Impfpflicht ist verfassungskonform

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Gutachten vom 25. Januar 1952 (BGHSt 4, 375) eine Reihe unbestreitbarer Tatsachen zusammengestellt, welche nach den obigen Ausführungen die im Impfgesetz getroffene Regelung rechtfertigen.
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Zwar kann selbst eine Impfung mit erprobten, weitgehend komplikationslosen Impfstoffen (dazu Rn. 21 ff.) nicht ohne Weiteres als unbedeutender vorbeugender ärztlicher Eingriff eingeordnet werden (so noch BGHSt 4, 375 ).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Deswegen haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht die in der Nachkriegszeit fortgeltende allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, die noch auf dem Impfgesetz vom 8. April 1874 (RGBl. S. 31) beruhte, als verfassungsmäßig angesehen (vgl. BGH, Gutachten vom 25. Januar 1952 - VRG 5/51 - BGHSt 4, 375 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1959 - 1 C 170.56 - BVerwGE 9, 78 ff.).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

    Deswegen haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht die in der Nachkriegszeit fortgeltende allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, die noch auf dem Impfgesetz vom 8. April 1874 (RGBl. S. 31) beruhte, als verfassungsmäßig angesehen (vgl. BGH, Gutachten vom 25. Januar 1952 - VRG 5/51 - BGHSt 4, 375 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1959 - 1 C 170.56 - BVerwGE 9, 78 ff.).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Der erkennende Senat hat in seinem Gutachten I VRG 5/51 (BGHSt 4, 375 [BGH 25.01.1952 - VRG 5/51] [377]) eine.
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Frage nach den der gesetzlichen Einschränkbarkeit des Grundrechts der Freiheit der Berufswahl gezogenen Grenzen in seinem Gutachtenvom 25. Januar 1953 - VRG 5/51 (DVBl. 1953 S. 370) - wie folgt beantwortet:.
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 84/56

    Rechtsmittel

    Zum gleichen Ergebnis führt die Anwendung des Grundsatzes von der Verhältnismäßigkeit des Mittels (BGHZ 6, 270 [279]; BGHSt 4, 375 [377; 385, 392]; insoweit allerdings a.A. BVerwG NJW 1955, 763 und 1773).
  • BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57

    Sachkunde für Lebensmittelverkaufsstelle

    Er hat sich dahin geäußert, das Grundrecht werde in seinem Wesensgehalt immer schon dann angetastet, wenn durch einen gesetzlichen Eingriff die wesensmäßige Geltung und Entfaltung des Grundrechts stärker eingeschränkt werde, als dies der sachliche, zu dem Eingriff führende Anlaß zwingend gebiete; der Eingriff dürfe deshalb nur bei zwingender Notwendigkeit und in dem nach Lage der Sache geringstmöglichen Umfang vorgenommen werden und müsse zugleich von dem Bestreben geleitet sein, dem Grundrecht gleichwohl grundsätzlich und im weitmöglichsten Umfang Raum zu lassen (so in BGHSt 4, 375 [377] und in Der Betrieb 1955, 1111).
  • BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54
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