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   BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52   

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https://dejure.org/1953,182
BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52 (https://dejure.org/1953,182)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1953 - 2 StR 538/52 (https://dejure.org/1953,182)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1953 - 2 StR 538/52 (https://dejure.org/1953,182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 8
  • NJW 1953, 635
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.05.1925 - I 207/25

    Ist die Annahme "minder schwerer Fälle" im Sinne des Militärstrafgesetzbuchs für

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  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

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  • RG, 10.02.1882 - 114/82

    1. Ist die Behauptung, es liege hinsichtlich eines im Alter von 12 bis 18 Jahren

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  • RG, 25.11.1913 - V 282/13

    Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden,

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  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet und es deshalb nicht fähig sei, anderen Vertrauen entgegenzubringen (BGHSt 3, 332 [BGH 25.11.1952 - 1 StR 477/52]; 4, 11) [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52].
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Zwar lassen die Ausführungen des Tatrichters zur Nichtanwendung des § 250 Abs. 2 StGB die gebotene Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 1964, 261; 1966, 894; BGH GA 1976, 303 und öfter; vgl. auch die Nachweise bei Dreher/Tröndle StGB, 39. Aufl. § 46 Rdn. 42) vermissen.
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