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   BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94   

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https://dejure.org/1994,419
BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 14 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme Auslegung: uneingeschränkte Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an den Vermögensverfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 371
  • NJW 1995, 470
  • MDR 1995, 511
  • NStZ 1995, 125
  • StV 1995, 76
  • JR 1995, 296
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Die Vorschrift kann nach Auffassung des Senats aber in bezug auf die Anforderungen, die an den Nachweis der Herkunft der von der Anordnung des erweiterten Verfalls erfaßten Gegenstände zu stellen sind, verfassungskonform so ausgelegt werden (vgl. BVerfGE 48, 40, 45), daß ein Verstoß gegen die genannten Grundrechtsnormen nicht gegeben ist.
  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 668/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a StGB - Verfall

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Das normativ wertende Element "wenn die Umstände die Annahme rechtfertigen" in § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB - dem nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe zukommt, bei der Gesamtbewertung des Sachverhalts auch die Grundrechtsverbürgungen zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 11/6623 S. 5 und 7) - ist deshalb verfassungskonform einengend auszulegen: Die Anordnung des erweiterten Verfalls kommt nur in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung (vgl. Lackner StGB 20. Aufl. § 73 d Rdn. 8) die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, daß der Angeklagte die von der Anordnung erfaßten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne daß diese selbst im einzelnen festgestellt werden müßten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - 3 StR 668/93).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Die vom Beschwerdeführer gegen das Urteil mit der Rüge einer Verletzung formellen und materiellen Rechts eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die als zutreffend erachteten Ausführungen des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (BGHSt 40, 371).

    Insgesamt dürften die Anforderungen an den Herkunftsnachweis nicht überspannt werden (BGHSt 40, 371 ff.).

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Nach dieser Vorschrift können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11 mwN; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 58. Aufl., § 73d Rn. 5).
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