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   BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93   

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BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93 (https://dejure.org/1994,1003)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1994 - 4 StR 317/93 (https://dejure.org/1994,1003)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (https://dejure.org/1994,1003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 261 StPO
    Freie Beweiswürdigung (Beweiswert des Wiedererkennens einer Stimme: entsprechende Anwendung der Grundsätze der Gegenüberstellung; Verwertbarkeit eines heimlich herbeigeführten Stimmenvergleichs; informationelle Selbstbestimmung; Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit)

  • DFR

    Wiedererkennen einer Stimme

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung - Stimmenvergleich - Wiedererkennen - Beweisverwertung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 66
  • NJW 1994, 1807
  • MDR 1994, 497
  • NStZ 1994, 295
  • StV 1994, 282
  • StV 1994, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.08.1993 - 5 StR 477/93

    Anforderungen an eine zweifelsfreie Identifizierung des Täters im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Soweit die Revision dies unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 34, 39 anders sieht (ebenso AG Freiburg StV 1988, 383; ähnlich Odenthal aaO S. 18; vgl. auch Meyer JR 1987, 215, 217; Beulke StV 1990, 180, 183), verkennt sie die Besonderheiten des jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts.
  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Nach ihr ist die Verwendung der "Hörfalle" nicht stets verboten, sondern nur unter der Voraussetzung einer Täuschung (BGH StV 1994, 58, 61, 62 m.w.N. zu abweichenden Meinungen im Schrifttum).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).
  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Soweit die Revision dies unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 34, 39 anders sieht (ebenso AG Freiburg StV 1988, 383; ähnlich Odenthal aaO S. 18; vgl. auch Meyer JR 1987, 215, 217; Beulke StV 1990, 180, 183), verkennt sie die Besonderheiten des jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts.
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Auszug aus BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93
    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.

    Schließlich würde die Einbeziehung der "staatlich veranlaßten irrtumsbedingten Selbstbelastung" in den Gegenstand der Selbstbezichtigungsfreiheit dazu führen, daß diese einen weiterreichenden Schutz gewährte, als es § 136a StPO, der lediglich Täuschungen unterbindet, vorsieht (BGHSt 40, 66, 72).

    Es kann auch an einen Fall gedacht werden, in dem der Beschuldigte auf Veranlassung der Polizei durch eine Privatperson befragt wurde, obwohl er zuvor in einer Vernehmung ausdrücklich erklärt hatte, keine Angaben zur Sache machen zu wollen (vgl. BGHSt 40, 66, 72); darüber ist hier nicht zu entscheiden.

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet insoweit in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (vgl. Hermes, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. , Art. 10 Rn. 42; Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. , Art. 10 Rn. 24; Bizer, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, Loseblatt , Art. 10 Rn. 67; Lührs, wistra 1995, S. 19 ; Welp, NStZ 1994, S. 295; Götz, Kriminalistik 2005, S. 300 ; Hauschild, NStZ 2005, S. 339 f.; Bär, MMR 2005, S. 523 ; Thiede, Kriminalistik 2005, S. 346 ; Günther, NStZ 2005, S. 485 ).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Sie übertrifft sogar die Eingriffsintensität im Vergleich mit zielgerichtet für erwartete Selbstbelastungen geschaffene - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einem Beweisverwertungsverbot belegte - andere Ermittlungssituationen (BGHSt 53, 294, 304 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 66, 72).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    In seinem Urteil vom 24. Februar 1994 führt der 4. Strafsenat bei einem heimlich herbeigeführten Stimmvergleich in einem Hinweis aus, eine unzulässige Täuschung des Angeklagten käme in Betracht, wenn eine Vernehmung oder ein Gespräch mit dem Angeklagten entgegen dem im mitgeteilten Zweck in Wirklichkeit nur in der Absicht durchgeführt worden wäre, der Geschädigten eine Gelegenheit zu geben, die Stimme des Angeklagten zum Zwecke seiner Identifizierung zu hören (BGHSt 40, 66, 72).

    Ähnlich äußert sich der 4. Strafsenat in seiner Entscheidung BGHSt 40, 66 (oben II. 3 g).

    Der Bundesgerichtshof hat stets die Freiheit des Beschuldigten betont, selbst darüber zu befinden, ob er in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken will oder nicht (BGHSt 5, 332, 334; 34, 39, 46; 40, 66, 71).

    Er verweist in der Sache auf seine Entscheidung BGHSt 40, 66, 71 und bezweifelt die Voraussetzungen einer Divergenzvorlage nach § 132 Abs. 3 GVG.

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Diese Vorgehensweise ist zwar nicht unstatthaft; das Ergebnis ist daher auch nicht unverwertbar (vgl. BGHSt 40, 66, 68), doch kommt ihr regelmäßig ein geringerer Beweiswert zu als einer ordnungsgemäßen Wahlgegenüberstellung bzw. Wahllichtbildvorlage (BGH NStZ 1982, 342 ; OLG Stuttgart Justiz 1997, 378: OLG Koblenz aaO.), der im Einzelfall auch gegen Null tendieren kann (BGH NStZ 1982, 342 ; StV 1996, 649 f.; Eisenberg, Beweisrecht der StPO , 5. Aufl. Rdnr. 1402b; Rogall aaO.; Odenthal aaO.).

    Allein der Umstand, dass die Zeugen bei der Lichtbildvorlage mit einer 80 bis 90 % Sicherheit glaubten, den Angeklagten wiederzuerkennen, ist bestenfalls ein äußerst schwacher Indikator für die tatsächliche Identifizierungsgewissheit des Zeugen (vgl. BGH NStZ 1994, 295 ; OLG Düsseldorf StV 1994, 8 ; NStZ-RR 2001, 110 ; OLG Köln StV 1994, 68), besagt aber nichts über die objektive Richtigkeit der Identifizierungsentscheidung (Eisenberg aaO. Rdnr. 1408).

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.

    Bei Mängeln des Stimmenvergleichstests verliert die Identifizierung der Stimme durch den Zeugen zwar nicht notwendig jeden Beweiswert; wie bei der fehlerhaften visuellen Gegenüberstellung muß sich der Tatrichter aber des besonderen Risikos einer Falschidentifizierung - erkennbar - bewußt sein (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 -).

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93

    Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht

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  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 168/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes; Beweiswürdigung

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Beweiswürdigung zum Wiedererkennen der Stimme der Angeklagten auf der Grundlage ihrer aufgezeichneten Anrufe bei der Polizei hier nicht lückenhaft ist (vgl. zum Maßstab nur BGH NStZ 1994, 295 und 597).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Zutreffend geht die Strafkammer allerdings davon aus, daß für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze entsprechend gelten (BGH NJW 1994, 1807 = NStZ 1994, 295; BGH NStZ 1994, 597; vgl. auch Odenthal NStZ 1995, 579).
  • LG Ulm, 30.07.2009 - 2 Qs 2067/09

    Der Identifizierung eines Tatverdächtigen ausschließlich an seiner Stimme kommt

  • BGH, 03.09.1996 - 1 StR 426/96

    Verwerfung der Revision - Beweisantrag zur erneuten Identifizierung einer

  • LG Hamburg, 29.11.2021 - 629 Qs 39/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen

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