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   BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94   

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BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94 (https://dejure.org/1995,1080)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1995 - 3 StR 552/94 (https://dejure.org/1995,1080)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 3 StR 552/94 (https://dejure.org/1995,1080)
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Gezielter V-Mann-Einsatz

§§ 110a ff StPO, keine entsprechende Anwendung der Vorschriften über Verdeckte Ermittler (Polizeibeamte) auf V-Leute (private Helfer der Polizei)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 110a StPO
    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität; keine Anwendbarkeit der Regelungen über verdeckte Ermittler

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über Verdeckte Ermittler auf Vertrauenspersonen der Polizei - Möglichkeit zum Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnden Polizeibeamten bei der Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer ...

  • opinioiuris.de

    Gezielter V-Mann-Einsatz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Einsatz Verdeckter Ermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei setzt Bürger als "Ermittler" ein - Dafür ist nicht unbedingt eine richterliche Genehmigung erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 110a

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 42
  • NJW 1995, 2236
  • MDR 1995, 734
  • NStZ 1995, 512
  • NStZ 1995, 513
  • StV 1995, 228
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Daß der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (OrgKG) für bestimmte Formen besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität den Einsatz Verdeckter Ermittler, der bis dahin auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wurde, durch Einfügung der §§ 110a ff. StPO im einzelnen geregelt hat, rechtfertigt nicht den Schluß, daß er die traditionell als zulässig anerkannte Inanspruchnahme anderer Personen ausschließen wollte (vgl. BGHSt 41, 42).

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Vorschriften der StPO zum Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a bis 110e) sind auf Vertrauenspersonen, deren Einsatz auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wird, nicht entsprechend anwendbar (BGHSt 41, 42, 44).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG (3.

    Die Vorschriften der StPO zum Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a bis 110e) sind auf VP, deren Einsatz auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wird, nicht entsprechend anwendbar (BGHSt 41, 42, 44).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, bei einem VE bestehe eine wesentlich größere Gewähr für die Zuverlässigkeit als bei sonstigen Informanten (BGH StV 1991, 100, 101; differenzierend BGHSt 41, 42, 46), Dies ist bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der dienstrechtlich nicht eingebundenen Vertrauenspersonen in besonderem Maße zu beachten.

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten zur Aufklärung schwerer Kriminalität wird in ständiger Rechtsprechung für erforderlich gehalten (siehe nur BGHSt 32, 115, 121 ff. - Großer Senat - 40, 211, 215; 41, 42 = NStZ 1995, 513 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94]; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 284) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].

    Der Strafprozeßordnung waren heimliche Ermittlungen mit gewichtigem Eingriffscharakter schon bekannt (vgl. nur §§ 100a f. StPO), bevor das OrgKG vom 15. Juli 1992 aus Fürsorge für die eingesetzten Beamten (BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94] = NStZ 1995, 513 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94]) eine gesetzliche Teilregelung der verdeckten Ermittlung zur Aufklärung besonders schwerwiegender Straftaten in das Gesetz einfügte.

    Eine gesetzliche Regelung erschien insoweit entbehrlich (BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94] = NStZ 1995, 513 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94]; BT-Drucks. 12/989 S. 14; Hilger NStZ 1992, 523; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 110a Rdn. 4).

    Der 1. Strafsenat sieht in der im Antragebeschluß dargelegten Rechtsauffassung einen Widerspruch zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 40, 211 [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94], der 3. Strafsenat einen solchen zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94] = NStZ 1995, 513 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94].

    Die Entscheidung des 3. Strafsenats in BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94] steht ebenfalls nicht entgegen.

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Dies gilt auch dann, wenn diese Personen als Lockspitzel tätig werden (vgl. BGHSt - GS - 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 40, 211, 215; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG [3.

    Die Vorschriften der StPO zum Einsatz Verdeckter Ermittler (§§ 110a bis 110e) sind auf VP, deren Einsatz auf die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO gestützt wird, nicht entsprechend anwendbar (BGHSt 41, 42, 44).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, bei einem VE bestehe eine wesentlich größere Gewähr für die Zuverlässigkeit als bei sonstigen Informanten (BGH StV 1991, 100, 101; differenzierend BGHSt 41, 42, 46).

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Hieran ist trotz teilweise kritischer Stimmen im Schrifttum festzuhalten (s. etwa Bernsmann NStZ 1995, 512; Störmer StV 1995, 653).
  • KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02

    Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit

    Relative Fahrunfähigkeit liegt nach dem Genuß von anderen berauschenden Mitteln vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 41, 42, 44 ff.).

    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: Eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmungen und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie etwa Stolpern und Schwanken beim Gehen (BGHSt 41, 42, 45 ff. m.w.N.).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auch die über die Vernehmungsbeamtin eingeführte Aussage der Vertrauensperson "Irena" unterliegt keinem Verwertungsverbot, weil die Vorschriften der §§ 110 a StPO auf Vertrauenspersonen auch dann nicht anwendbar sind, wenn sich deren Einsatz gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet (BGHSt 41, 42 [BGH 22.02.1995 - 3 StR 552/94]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 3 A 10045/08

    Disziplinarrecht - Erkenntnisse aus strafrechtlichem Ermittlungsverfahren

    So erachtet der Bundesgerichtshof die Generalklauseln der §§ 161, 163 StPO auch als ausreichende Rechtsgrundlage für den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen und anonymen Informanten (NStZ 1995, 513).
  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

  • LAG Sachsen, 16.08.1995 - 2 Sa 422/95

    Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung; Anspruch auf Prozeßbeschäftigung;

  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 3 Ws 590/95
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