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   BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97   

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https://dejure.org/1997,2313
BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97 (https://dejure.org/1997,2313)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1997 - 1 StR 214/97 (https://dejure.org/1997,2313)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 1 StR 214/97 (https://dejure.org/1997,2313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 72 StPO; § 220 StPO; § 245 Abs. 2 StPO
    Ladung eines Sachverständigen durch den Angeklagten (keine Einschränkung der Vorbereitung des Sachverständigen durch Untersuchungshaft); funktionaler Vollzug der Untersuchungshaft (Haftgründe)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Vorbereiung des Sachverständigen des Angeklagten durch Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 1975 §§ 72, 220, 245 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 171
  • NJW 1997, 3180
  • NStZ 1998, 93
  • StV 1997, 562
  • StV 1998, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97
    Das Gericht ist nicht gehalten, ihm während laufender Hauptverhandlung Gelegenheit zur Vorbereitung seines Gutachtens zu geben und dabei Verfahrensverzögerungen hinzunehmen (BGH NStZ 1993, 395, 397 = BGHR StPO § 245 Abs. 2 Beweismittel 1; Detter in Festschrift für Salger 1995 S. 231, 238 m.w.Nachw.).

    Die an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1993 (BGH NStZ 1993, 395, 397 = BGHR StPO § 245 Abs. 2 Beweismittel 1) angelehnten Ausführungen zu der Frage, welche Aufgabe der von der Verteidigung hinzugezogenen Sachverständigen gestellt war und ob diese Aufgabe auch mittels kurzer Besuche zu erfüllen gewesen wäre, treffen den Vorgang nicht.

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97
    Freilich wäre - bei isolierter Betrachtung - nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht eine Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, denn ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185; Widmaier StV 1985, 526, 528).
  • BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97
    Freilich wäre - bei isolierter Betrachtung - nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht eine Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, denn ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185; Widmaier StV 1985, 526, 528).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97
    Das gilt schon deshalb, weil für den Täter schicksalhaft auftretende Störungen regelmäßig eher und dann gewichtiger Anlaß zur Strafmilderung geben können als ein selbstverschuldeter Rausch (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1997 - 1 StR 511/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Den Rechten und Pflichten eines Sachverständigen aus § 80 StPO unterliegt dieser erst nach dem Beschluß gemäß § 245 Abs. 2 StPO; allerdings mit den Beschränkungen, die sich aus seiner Stellung als "präsentem Beweismittel" ergeben (vgl. BGH NStZ 1998, 93, 94 und NStZ 1993, 395, 397).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Der Verteidigung hätte es offengestanden, nach §§ 220, 245 Abs. 2 StPO nötigenfalls einen weiteren psychiatrischen Sachverständigen als eigenes Beweismittel in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 1 StR 214/97-, zum Abdruck in BGHSt 43, 171 vorgesehen; vgl. Detter NStZ 1998, 57, 58, 61).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 3 Ws 730/06

    Untersuchungshaft: Dauerbesuchserlaubnis für den von der Verteidigung

    Daraus erwächst der Verteidigung, will sie in der Hauptverhandlung einen Sachverständigen präsentieren, die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass dieser rechtzeitig und ausreichend vorbereitet ist (BGH StV 1997, 562, 563, Widmaier, StV 1985, 526, 528).

    Die allein aus den gesetzlichen Haftgründen nach §§ 112, 112a StPO vollzogene Untersuchungshaft darf das Recht des Angeklagte auf die Stellung präsenter Beweismittel nicht untergraben (BGH StV 1997, 562, 563).

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