Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,985
BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97 (https://dejure.org/1997,985)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1997 - 2 StR 397/97 (https://dejure.org/1997,985)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 2 StR 397/97 (https://dejure.org/1997,985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zu häufiges Röntgen

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nF, gefährliche Körperverletzung durch medizinisch nicht indiziertes Röntgen, keine Strafbarkeit nach § 311 Abs. 1 Nr. 1 StGB nF (kein "Freisetzen")

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 223a StGB a.F.; § 224 StGB; § 277 StGB; § 278 StGB; § 311d StGB
    Gefährliche Körperverletzung durch Röntgenaufnahmen (das Leben gefährdende Behandlung); Freisetzen von ionisierenden Strahlen (medizinisch nicht indiziertes Röntgen); Begriff der Behörde im Sinne der §§ 277, 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer medizinisch nicht indizierten Röntgenbehandlung; Begriff der Behörde

  • opinioiuris.de

    Körperverletzung durch Röntgenstrahlen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung sein

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Betrieb einer Röntgenanlage: Freisetzen ionisierender Strahlen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Körperverletzung durch medizinisch nicht indizierte Röntgen-aufnahmen

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 346
  • NJW 1998, 833
  • NStZ 1999, 132
  • StV 1998, 200
  • VersR 1998, 319
  • JR 1998, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.06.1986 - 1 WB 170.84

    Wehrrecht - Soldaten - Rötgenreihenuntersuchung

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Bei Gebrauch einer einwandfrei funktionierenden Röntgeneinrichtung wird aber nur eine Person eingegrenzten Gefahren (vgl. BVerwG NJW 1987, 2950, 2951) ionisierender Strahlen "ausgesetzt".

    Jedenfalls eine Vielzahl von Röntgenstrahlen, die proportional wirksam werden (vgl. die Hinweise auf Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission bei Kramer/Zerlett a.a.O. § 15 Anm. 4; vgl. zur Röntgenreihenuntersuchung BVerwG NJW 1987, 2950, 2951; vgl. auch Pschyrembel a.a.O. Stichwort "Strahlenschäden"), kann den Körper in einer Weise belasten, die als - gegebenenfalls strafbare - Körperverletzung zu werten ist.

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht schon die Ansteckung mit einer nicht ganz unerheblichen Krankheit oder einem Virus (HIV-Virus) aus, ohne daß es zum Ausbruch einer Krankheit gekommen sein muß, um eine Gesundheitsbeschädigung zu bejahen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262, 265), da damit der körperliche Zustand des Betroffenen tiefgreifend verändert wird.

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht schon die Ansteckung mit einer nicht ganz unerheblichen Krankheit oder einem Virus (HIV-Virus) aus, ohne daß es zum Ausbruch einer Krankheit gekommen sein muß, um eine Gesundheitsbeschädigung zu bejahen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262, 265), da damit der körperliche Zustand des Betroffenen tiefgreifend verändert wird.

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2, 3, 4; Nichteinbeziehung 2; Einbeziehung 1).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2, 3, 4; Nichteinbeziehung 2; Einbeziehung 1).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2, 3, 4; Nichteinbeziehung 2; Einbeziehung 1).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB dann einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, wenn nach den besonderen Umständen eine Gesamtstrafe aus verwirkten Freiheits- und Geldstrafen als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2, 3, 4; Nichteinbeziehung 2; Einbeziehung 1).
  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Geregelt werden sollten nach dieser gesetzgeberischen Entscheidung nur die Fälle, bei denen nach Freisetzen der in den ionisierenden Strahlen ruhenden Kräfte diese nicht mehr beherrschbar und daher im allgemeinen in ihrer Wirkung geeignet sind, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden oder sogar zu verletzen (so der Begriff der "Gemeingefahr": BGHSt 38, 353, 354/355).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 28/75

    Körperverletzung durch Emission giftiger Dämpfe von Lacklösemitteln und

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
    Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 65/94

    Freisetzung ionisierender Strahlen - Strahlendosis - potentielle Gefährdung

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

  • LG München I, 30.03.1982 - 20 KLs 237 Js 42184/81
  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93

    Freisetzen von ionisierender Strahlung; Eignung zur Schädigung von Leib und Leben

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • OLG Bamberg, 12.03.1991 - Ws 573/90

    Klageerzwingungsverfahren bei Privatklagedelikten; Definition des Begriffs

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Insbesondere beim Konsum leichter Drogen in geringer Dosis müssen die normalen Körperfunktionen nicht derart nachteilig beeinflußt werden, daß von einem - sei es auch nur vorübergehenden - pathologischen Zustand (vgl. BGHSt 43, 346, 354 m. w. N.) gesprochen werden kann.
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Behörden im Sinne der §§ 277, 278 StGB aF sind nur solche Stellen, welche die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustands einer Person verwenden (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 397/97, BGHSt 43, 346, 352 f.; vgl. zum Behördenbegriff auch LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 277 Rn. 6; Peglau, NJW 1996, 1193, 1194).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Sie findet einen sachlichen Grund in der besonderen Gefährlichkeit sowie Unberechenbarkeit des Zerstörungsmittels Feuer, das leicht außer Kontrolle geraten und immense Schäden verursachen kann (vgl. BGHSt 43, 346 ; Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2006, § 306 Rn. 3; Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 150 ff.; Stein, in: Dencker/Struensee/Nelles/Stein, Einführung in das 6. Strafrechtsreformgesetz, 1998, S. 75).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2016 - 1 OLG 1 Ss 2/16

    Körperverletzung mittels Verabreichung von Betäubungsmitteln; Abgabe von

    Insbesondere beim Konsum leichter Drogen in geringer Dosis müssen die normalen Körperfunktionen nicht derart beeinflusst werden, dass von einem - sei es auch nur vorübergehenden - pathologischen Zustand (vgl. BGHSt 43, 346, 354 m.w.N.) gesprochen werden kann.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2023 - 3 Ds 244 Js 281/21

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Gefälligkeitsattest von einem

    Diese Stellen verwenden die vorgelegten Zeugnisse zur Beurteilung des Gesundheitszustandes, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Maskenpflicht möglich ist (Vgl. BGH, Urteil vom 3.12.1997 - 2 StR 397/97, NJW, 1998, 833, 835).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht