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   BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96   

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BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96 (https://dejure.org/1997,1543)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1997 - 2 StR 670/96 (https://dejure.org/1997,1543)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1997 - 2 StR 670/96 (https://dejure.org/1997,1543)
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Prügel nach Gefängnismeuterei

§ 258, § 13 StGB, Garantenpflicht;

Einwirken auf Dritte;

§ 258 Abs. 5 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB
    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, anzuzeigen; Garantenstellung; Rechtsgut); keine allgemeine Anzeigepflicht von Amtsträgern

  • Wolters Kluwer

    Strafvereitelung durch Unterlassen - Garantenpflicht für solche Personen, denen das Recht die Aufgabe zuweist, Belange der Strafrechtspflege wahrzunehmen oder zumindest zu fördern - Pflicht zur Abwendung des Vereitelungserfolgs für denjenigen, der von Rechts wegen dazu ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Pflicht für Strafvollzugsbedienstete zur Anzeige von Straftaten ihrer Kollegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 258 Abs. 1, § 258a, § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 82
  • NJW 1997, 2059
  • NStZ 1997, 597
  • StV 1997, 526
  • JR 1998, 335
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 02.08.1995 - 2 Ss 113/94
    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Die dadurch vermittelte Sachnähe beider Bereiche begründet keine übergreifenden Zuständigkeiten (so auch Volckart, Anm. zu OLG Hamburg StV 1996, 606, 608 ff).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Zutreffend ist allerdings die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Ansicht, daß der Dienstvorgesetzte Strafanzeige erstatten muß, wenn jede andere Entscheidung ermessensmißbräuchlich wäre, ihm also für den rechtsfehlerfreien Gebrauch seines Ermessens keine andere Wahl bleibt (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu BVerwGE 11, 95, 97; BVerwG DVBl. 1969, 586; BVerwG NVwZ 1988, 525 f; Erichsen in Erichsen/Martens, Allg.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Zutreffend ist allerdings die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Ansicht, daß der Dienstvorgesetzte Strafanzeige erstatten muß, wenn jede andere Entscheidung ermessensmißbräuchlich wäre, ihm also für den rechtsfehlerfreien Gebrauch seines Ermessens keine andere Wahl bleibt (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu BVerwGE 11, 95, 97; BVerwG DVBl. 1969, 586; BVerwG NVwZ 1988, 525 f; Erichsen in Erichsen/Martens, Allg.
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Die Handlungspflicht, die der Täter versäumt, muß vielmehr die Abwendung des tatbestandsmäßigen Erfolgs zum Gegenstand haben (§ 13 Abs. 1 StGB), ihm also gerade zur Wahrung desjenigen Rechtsguts auferlegt sein, dem der Schutz des Straftatbestands gilt (Garantenpflicht, BGHSt 38, 388, 389; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Absicht 1).
  • BGH, 31.07.1992 - 2 StR 259/92

    Anforderungen an die Garantenstellung bei Unterlassungstaten - Begehung von

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Die Handlungspflicht, die der Täter versäumt, muß vielmehr die Abwendung des tatbestandsmäßigen Erfolgs zum Gegenstand haben (§ 13 Abs. 1 StGB), ihm also gerade zur Wahrung desjenigen Rechtsguts auferlegt sein, dem der Schutz des Straftatbestands gilt (Garantenpflicht, BGHSt 38, 388, 389; BGHR StGB § 257 Abs. 1 Absicht 1).
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61

    Bewertung einer Aufklärungsrüge als unzulässige Angriffe gegen die von

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Weiter ist zu bedenken, daß, wer einen selbst nicht anzeigepflichtigen, jedoch zur Strafanzeige entschlossenen Tatzeugen von seinem Entschluß abbringt, dadurch Strafvereitelung nur begeht, wenn er sich hierzu unlauterer Mittel - wie etwa einer Täuschung oder Drohung - bedient (BGH, Urt. v. 4. Juli 1961 - 1 StR 183/61; Tröndle a.a.O.; Stree a.a.O. Rdn. 18; Ruß a.a.0.
  • OLG Hamburg, 04.08.1995 - 2 Ss 113/94
    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Das reicht indessen nicht aus, um für Beamte des Strafvollzugs eine Anzeigepflicht zu begründen, deren Verletzung als Strafvereitelung strafbar sein könnte (a.A. für die Anzeige von Straftaten Gefangener: OLG Hamburg NStZ 1996, 102 mit zustimmender Anm. Klesczewski; dagegen jedoch Volckart Anm. StV 1996, 608 und Küpper Anm. JR 1996, 524; ablehnend auch B. Wagner, Lackner/Kühl und Stree, jeweils a.a.O.).
  • RG, 06.04.1886 - 625/86

    Kann darin, daß jemand den zur Anzeige einer von Amts wegen zu verfolgenden

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    Rdn. 15; Preisedanz, StGB 30. Aufl. § 258 Anm. II 3 c bb; Olshausen, StGB 11. Aufl. § 257 Anm. 17 e; anders noch RGSt 14, 88 f).
  • RG, 13.11.1931 - III 374/30

    1. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig? 2.

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    d) Dahingestellt bleiben kann ferner, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Dienstvorgesetzte verpflichtet sind, Straftaten ihrer Untergebenen bei Meidung des Vorwurfs der Strafvereitelung anzuzeigen (str., im Grundsatz ablehnend für Beamte, soweit sie nicht polizeiliche Aufgaben wahrnehmen: RGZ 134, 162; RGSt 73, 265; 74, 178; ausführlich dazu Rudolphi a.a.O., auch Els RiA 1993, 229; vgl. im übrigen Sangenstedt a.a.O.; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 258 Rdn. 6; Lackner/Kühl, Stree, Samson jeweils a.a.O., Ruß a.a.O. § 258 Rdn. 18; Welzel, Strafrecht 11. Aufl. § 76 III 1 b; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT Teilbd. 2, 7. Aufl. § 100 Rdn. 28; Wache a.a.O. Rdn. 30; KMR-Müller 7. Aufl. § 158 Rdn. 9 f und Rieß a.a.O.).
  • RG, 18.04.1940 - 2 D 106/40

    1. Ein Bürgermeister und Amtsvorsteher macht sich einer Begünstigung im Amte

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
    d) Dahingestellt bleiben kann ferner, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Dienstvorgesetzte verpflichtet sind, Straftaten ihrer Untergebenen bei Meidung des Vorwurfs der Strafvereitelung anzuzeigen (str., im Grundsatz ablehnend für Beamte, soweit sie nicht polizeiliche Aufgaben wahrnehmen: RGZ 134, 162; RGSt 73, 265; 74, 178; ausführlich dazu Rudolphi a.a.O., auch Els RiA 1993, 229; vgl. im übrigen Sangenstedt a.a.O.; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 258 Rdn. 6; Lackner/Kühl, Stree, Samson jeweils a.a.O., Ruß a.a.O. § 258 Rdn. 18; Welzel, Strafrecht 11. Aufl. § 76 III 1 b; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT Teilbd. 2, 7. Aufl. § 100 Rdn. 28; Wache a.a.O. Rdn. 30; KMR-Müller 7. Aufl. § 158 Rdn. 9 f und Rieß a.a.O.).
  • RG, 06.07.1939 - 2 D 354/39

    Der Dienstvorgesetzte ist nicht verpflichtet, Straftaten eines Beamten, von denen

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform der Übertragung an, sondern darauf, was unter Berücksichtigung des normativen Hintergrunds Inhalt der Pflichtenbindung ist (vgl. BGHSt 43, 82).
  • LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16

    Strafbarkeit eines Außenprüfers wegen Strafvereitelung durch Unterlassen

    Rechtsgut des § 258 StGB ist die staatliche Strafrechtspflege (BGH NJW 1997, 2059; h.M., Lackner/Kühl, StGB, § 258 Rdnr. 1 mwN.).

    Das bedeutet für das Delikt der Strafverfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1, § 13 StGB, dass für die Abwendung des Vereitelungserfolgs nur einstehen muss, wer von Rechts wegen dazu berufen ist, an der Strafverfolgung mitzuwirken, also in irgendeiner Weise dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass Straftäter nach Maßgabe des geltenden Rechts ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zugeführt werden (BGH NJW 1997, 2059; Lackner/Kühl, § 258 Rdnr. 7a).

    Darauf, ob die Garantenstellung auch aus einer Verwaltungsvorschrift wie § 10 BpO folgen könnte, kommt es somit nicht an (bejahend Lackner/Kühl/Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB § 258 Rn. 7a; verneinend MüKoStGB/Cramer, 3. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 18; Verrel GA 2003, 595; Sangenstedt, Garantenstellung und Garantenpflicht von Amtsträgern, 1989, 531 ff.; Schnapp/Düring NJW 1988, 738; offen gelassen von BGH NJW 1997, 2059 (2060)).

  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17

    Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand;

    Für die Abwen-dung des Vereitelungserfolgs muss einstehen, wer von Rechts wegen dazu berufen ist, an der Strafverfolgung mitzuwirken, also in irgendeiner Weise dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass Straftäter nach Maßgabe des geltenden Rechts ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zugeführt werden (BGH, Urt. v. 30.04.1997 - 2 StR 670/96 - juris = BGHSt 43, 82).
  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12

    Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach

    Eine entsprechende Garantenpflicht trifft nur solche Personen, denen das Recht die Aufgabe zuweist, Belange der Strafrechtspflege wahrzunehmen oder zumindest zu fördern, die somit von Rechts wegen dazu berufen sind, an der Strafverfolgung mitzuwirken, also in irgendeiner Weise dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass Straftäter nach Maßgabe des geltenden Rechts ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zugeführt werden (BGHSt 43, 82, 84f.; Cramer in Münchner Kommentar, a. a. O., § 258a Rn. 4, Fn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Geschütztes Rechtsgut der Vorschrift des § 258 StGB ist die staatliche Rechtspflege (BGHSt 43, 82, 84; 45, 97, 101; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. 2001 § 258 Rdnr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Soweit für Behörden, die keine Aufgaben der Strafverfolgung wahrnehmen, keine der gesetzlichen Bestimmungen gelten, die ihnen in einzelnen Beziehungen die Pflicht auferlegen, bei Verdacht oder Wahrnehmung einer Straftat die Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten (so beispielsweise nach § 159 Abs. 1 StPO und § 6 SubvG), vgl. BGH, Urteil vom 30.4.1997 - 2 StR 670/96 -, BGHSt 43, 82 = juris, Rn. 15 ff., sind sie aber unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften berechtigt, nach § 158 Abs. 1 StPO die Anzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich anzubringen.
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 240/07

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Der Angeklagte wäre als Schulleiter deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe seines Kollegen zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274).
  • BGH, 04.05.2004 - 4 StR 49/04

    Bestechlichkeit (auf eine pflichtwidrige Diensthandlung bezogene

    Diese Auffassung steht auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung, derzufolge außerhalb des Bereichs, der Amtsträgern der Strafverfolgung zugewiesen ist, für Beamte keine allgemeine Pflicht besteht, ihnen bekannt gewordene Straftaten bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen (vgl. BGHSt 43, 82, 85).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Die Angeklagten wären deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe ihres Kollegen - nahe liegend etwa durch Unterrichtung des Schulleiters - zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    War der Angeklagte Vorgesetzter des Angeklagten C. so war er im Rahmen der Dienstaufsicht gehalten, wenigstens innerhalb der LVA dem von ihm erkannten pflichtwidrigen Verhalten des ihm unterstellten Mitarbeiters entgegenzutreten, sei es durch Information seiner Vorgesetzten (vgl. BGHSt 43, 82, 84), sei es zunächst durch den Versuch, auf den Angeklagten C. unmittelbar einzuwirken.
  • VG Ansbach, 07.06.2018 - AN 13b D 17.2408

    Zurückstufung eines Schulleiters in das Eingangsamt wegen Veruntreuung des

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