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   BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98, 2 AR 211/98   

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https://dejure.org/1999,2291
BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98, 2 AR 211/98 (https://dejure.org/1999,2291)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1999 - 2 ARs 518/98, 2 AR 211/98 (https://dejure.org/1999,2291)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 2 ARs 518/98, 2 AR 211/98 (https://dejure.org/1999,2291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 9 StPO; § 370 AO; § 7 StPO
    Begründung des Gerichtsstandes nach § 9 StPO (Haftbefehl); Begehungsort (Ruhen der Ware); Steuerhinterziehung; Begriff des Ergreifens

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Gerichtsstands bei Verdacht einer strafbaren Handlung

  • Judicialis

    StPO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 9
    Gerichtsstand des Ergreifungsorts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 347
  • NJW 1999, 1412
  • NStZ 1999, 255
  • NJ 1999, 272
  • StV 1999, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98
    Seine Neugestaltung durch das 3. StrÄndG beruht darauf, daß sowohl unnötige Kosten, wie auch ein unnötiger Zeitaufwand bei der Durchführung von Strafverfahren vermieden werden sollten (vgl. BT-Drucks. 1/3713 S. 46; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98
    Die Tat des Angeschuldigten war im Zeitpunkt seiner Überprüfung durch das Hauptzollamt noch nicht beendet, da die geschmuggelte Ware noch nicht "zur Ruhe gekommen" (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 3) war.
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98
    Die Tat des Angeschuldigten war im Zeitpunkt seiner Überprüfung durch das Hauptzollamt noch nicht beendet, da die geschmuggelte Ware noch nicht "zur Ruhe gekommen" (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 3) war.
  • RG, 03.06.1926 - III 321/26

    1. Befindet sich der Dieb, der nach Wegwerfen seiner Beute entflieht, noch "bei

    Auszug aus BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98
    Das Reichsgericht hat unter "ergreifen" im Rahmen von Vorschriften des StGB (damals § 214 StGB) "eine gesicherte Festhaltung des Täters" verstanden (RGSt 58, 154; 60, 265, 266).
  • BGH, 01.08.2006 - 3 StR 149/06

    Örtliche Zuständigkeit (Begehungsdelikt; Tätigkeitsort)

    Der auf den Absatz gerichtete Transport von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar (Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 294; Senat, Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84), wobei der Tätigkeitsort bei Begehungsdelikten überall dort gegeben ist, wo der Täter eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (Weber BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 63; LK-Gribbohm StGB 11. Aufl. § 9 Rdn. 7 und zur Zuständigkeit auch für die "Durchlauforte" bei so genannten Transitdelikten bei Rdn. 22; offen gelassen von BGHR StPO § 9 Ergreifungsort 1).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines

    Dieser Taterfolg wird auf der gesamten Transitstrecke bis zum Bestimmungsort der Tabakwaren oder so lange, bis diese sonst "zur Ruhe kommen", immer weiter perpetuiert, wenn - wie hier - keines der für die im Rahmen der Fahrtstrecke zuständigen Zollämter die Festsetzung der Tabaksteuer vornimmt (vgl. auch zum Begehungsort bei Handlungspflichten im Inland: BGH, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 2 ARs 518/98 Rn. 3 sowie für den Transport von Betäubungsmitteln: BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 413/15 Rn. 10 und Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 ARs 56/11

    Ablehnung der Bestimmung des zuständigen Gerichts (Ergreifen)

    Während dieser Zeit wären polizeiliche Maßnahmen, die dazu dienten, eine mögliche Flucht des Beschuldigten zu verhindern, nicht zu beanstanden; sie rechtfertigen die Annahme, dass der Beschuldigte (zumindest vorübergehend) zum Zweck der Strafverfolgung festgehalten und damit "ergriffen" ist (vgl. BGHSt 44, 347, 349 zum weitergehenden Fall, dass ein Betroffener erst im Rahmen einer Kontrolle einer Straftat verdächtigt wird und daraufhin Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2015 - 4 W 338/15

    Strafverfahren: Begründung des Gerichtsstands des Ergreifungsorts; Dauer der

    Die Ergreifung setzt nicht den Erlass eines Haftbefehls voraus und beschränkt sich daher nicht auf eine in einem Haftbefehl genannte Tat (BGH, NJW 1999, 1412).
  • AG Kehl, 01.07.2008 - 2 Cs 4 Js 2360/07

    Strafverfahren: Gerichtsstand des Ergreifungsortes bei bloßer Feststellung des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 20.01.1999 (NJW 1999, 1412).
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