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   BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99   

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BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99 (https://dejure.org/2000,2025)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2000 - 4 StR 400/99 (https://dejure.org/2000,2025)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99 (https://dejure.org/2000,2025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 26 StGB
    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Minder schwerer Fall

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 373
  • NJW 2000, 1877
  • NStZ 2000, 321
  • StV 2000, 260
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu den §§ 174, 176 StGB ausgeführt, daß dort der Begriff des "Bestimmens" nicht ohne weiteres demselben Begriff in § 26 StGB gleichgestellt werden könne; er hat dabei aber entscheidend darauf abgestellt, daß diese Vorschriften auch Klein- und Kleinstkinder betreffen, bei denen eine der Anstiftung im Sinne des § 26 StGB gleichzusetzende Beeinflussung des Willens offensichtlich nicht in Betracht kommt (BGHSt 41, 242, 245).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99
    Zwar kann der zu einer konkreten Tat bereits fest Entschlossene nicht mehr zu ihr "bestimmt" werden (Fall des sog. "omnimodo facturus"; vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87

    Anstiftung einer bereits entschlossenen Person zum Meineid

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99
    Zwar kann der zu einer konkreten Tat bereits fest Entschlossene nicht mehr zu ihr "bestimmt" werden (Fall des sog. "omnimodo facturus"; vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99
    aa) Nach den allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen ist unter "Bestimmen" die Einflußnahme auf den Willen eines anderen zu verstehen, die diesen zu dem im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt (BGH NJW 1985, 924).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Unter "Bestimmen' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG ist nach den zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen die Einflussnahme auf den Willen eines anderen zu verstehen, die diesen zu dem im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 224/08, NStZ 2009, 393, 394; Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924).

    Das "Bestimmen' setzt einen kommunikativen Akt voraus, der zu dem Betäubungsmittelhandel durch den Minderjährigen führt (BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30), wobei es unerheblich ist, in welcher Form und durch welches Mittel die Einflussnahme erfolgt (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924).

    Die Willensbeeinflussung muss auch nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des anderen sein, vielmehr genügt bloße Mitursächlichkeit (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung und damit auch des "Bestimmens' steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Dass sie - wie ihre bisherigen Unterstützungsleistungen zeigten - bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war, ist demgegenüber unschädlich (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Im Anwendungsbereich des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG wird es sich häufig gerade so verhalten, dass der Minderjährige bereits der Drogenszene verhaftet ist und daher der Gefahr einer Beeinflussung seines Willens in Richtung auf ein Verhalten, wie es in § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG umschrieben wird, in besonders starkem Maße ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374).

    Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG ist nach den Gesetzesmaterialien aus der Überlegung heraus eingeführt worden, dass die Benutzung Minderjähriger zur Durchführung des Betäubungsmittelverkehrs in besonderem Maße verabscheuungs- und strafwürdig ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 unter Hinw. auf BT-Drucks. 12/989 S 54/55 und 12/6853 S. 41).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Jedenfalls hatte sich die Tatbereitschaft P. s noch nicht auf ein bestimmtes Geschäft konkretisiert (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 ff.; Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - 4 StR 557/00, StV 2001, 406, und vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42 mwN).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (Fall des sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn in diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität der Anstiftungshandlung (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 26 Rn. 4).

    Bis zum Tatentschluss bleibt allerdings ein Bestimmen zu einer konkreten Tat selbst dann noch möglich, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    In welcher Form und durch welche Mittel die Einflußnahme erfolgt, ist gleich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Zur Vornahme dieser Handlung hat der Angeklagte die Geschädigte auch bestimmt, also i.S.d. § 26 StGB in ihr den Tatentschluss hervorgerufen (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2000 - 4 StR 400/99 - zitiert nach juris).
  • BGH, 08.11.2023 - 2 StR 374/23

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Mit dieser Regelung soll Art. 3 Abs. 5 Buchst. f des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (aaO) entsprochen werden, wonach der Umstand, dass Minderjährige in Mitleidenschaft gezogen oder eingeschaltet werden, bei der Bewertung der Straftat als besonders schwerwiegend anzusehen ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 375).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 557/00

    Bestimmen zum Handeltreiben gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG (Mitursächlichkeit /

    Unter "Bestimmen" im Sinne dieser Vorschrift ist nach den allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen die Einflußnahme auf den Willen eines anderen zu verstehen, die diesen zu dem im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt (vgl. dazu im einzelnen BGHSt 45, 373 m.N.).

    Das Rauschgift sollte hier - anders als in dem in BGHSt 45, 373 entschiedenen Fall - auch nicht von dem Minderjährigen zu von dem Angeklagten vorgegebenen Bedingungen und für dessen Rechnung verkauft werden.

    Der bloße Umstand, daß der Angeklagte dem Minderjährigen durch das Überlassen von Rauschgift die Möglichkeit zum unerlaubten Handeltreiben eröffnet hat, stellt noch kein "Bestimmen" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG dar (BGHSt 45, 373, 375).

  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

    Eine solche für die Willensbildung des Haupttäters jedenfalls mitursächliche Einflußnahme erfüllt die Tathandlung des Bestimmens im Sinne des § 26 StGB (vgl. BGHSt 45, 373, 374; BGH NStZ 2000, 421).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

    a) Die Handlungsalternative des "Bestimmens' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG stellt sich als Parallele zu § 26 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 f.; Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 224/08, NStZ 2009, 393 f.; MüKoStGB/Ö?lakcio?lu, 2. Aufl., § 30a BtMG Rn. 53; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30a Rn. 49); sie erhebt die Anstiftungshandlung zur eigentlichen Haupttat (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 17/14, NStZ 2015, 347, 348 mwN; Patzak/Körner/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 32).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 441/21

    Bestimmung eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 17/14

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zum Fördern des

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 224/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Erörterung); Bestimmen einer

  • OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13

    Widersprüche zwischen Urteilsgründen und Beschluss zur Ablehnung eines

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