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   BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00   

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https://dejure.org/2000,493
BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00 (https://dejure.org/2000,493)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2000 - 4 StR 245/00 (https://dejure.org/2000,493)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00 (https://dejure.org/2000,493)
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"Anklageschrift enthält offensichtlich einen Fehler"

§§ 151, 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO; das Gericht darf nicht - auch nicht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (vgl. § 156 StPO) - von einem anderen als dem in der Anklage angegebenen Tatzeitraum ausgehen; zur Auslegungsfähigkeit der Anklageschrift; bei Fehlen einer wirksamen Anklage muß das Rechtsmittelgericht das Verfahren einstellen; kein Vorrang des Freispruchs auch bei "Freispruchreife"

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 266 StPO
    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach Zulassung der Anklage; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Nicht erschöpfende Aburteilung von der Anklage umfaßter Taten; Tatkonkretisierung in der schriftlichen Anklage (Tatzeitraum); ...

  • lexetius.com

    StPO § 264

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung - Anklageschrift - Tatzeit - Einbeziehung - Strafverfolgung - Versehen - Revision - Freispruch - Einstellung - Irrtum - Richter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der Tatzeit nach Zulassung der Anklage nicht zulässig, § 264 Abs. 1 StPO

  • Judicialis

    StPO § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264
    Prozessualer Tatbegriff bei Änderung der Tatzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 48 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 264 StPO
    Gegenstand der Urteilsfindung/Auslegung der Anklageschrift

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 48 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 264 StPO
    Gegenstand der Urteilsfindung/Auslegung der Anklageschrift

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Keine "Auswechselung " einer versehentlich angeklagten Tat

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 130
  • NJW 2000, 3293
  • NJ 2000, 659
  • StV 2002, 642
  • JR 2001, 421
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Dies führt insoweit zur Aufhebung des Urteils; zugleich ist das in diesem Umfang beim Landgericht geführte Verfahren einzustellen (BGHSt 27, 115, 117).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Dies hat der Bundesgerichthof im Anschluß an das Reichsgericht (vgl. RGSt 66, 51, 53; 72, 296, 300; anders aber noch RGSt 42, 399, 401) erstmals bei Fehlen des erforderlichen Strafantrages so entschieden (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261) und in der Folge bei Eingreifen eines Straffreiheitsgesetzes (BGHSt 13, 268, 272/273) und für den Fall der Verneinung des öffentlichen Interesses im Kartellbußgeldverfahren (BGHSt 20, 333, 335) so ausgesprochen.
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Damit verliert die Staatsanwaltschaft die Dispositionsbefugnis über die Klage (BGHSt 29, 224, 229).
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 57/59

    Theodor Tolsdorff

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Dies hat der Bundesgerichthof im Anschluß an das Reichsgericht (vgl. RGSt 66, 51, 53; 72, 296, 300; anders aber noch RGSt 42, 399, 401) erstmals bei Fehlen des erforderlichen Strafantrages so entschieden (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261) und in der Folge bei Eingreifen eines Straffreiheitsgesetzes (BGHSt 13, 268, 272/273) und für den Fall der Verneinung des öffentlichen Interesses im Kartellbußgeldverfahren (BGHSt 20, 333, 335) so ausgesprochen.
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Diesbezüglich ist das Verfahren beim Landgericht anhängig geblieben; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 m.w.N.; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Diesbezüglich ist das Verfahren beim Landgericht anhängig geblieben; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 m.w.N.; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    In jüngeren Entscheidungen ist die Gültigkeit dieses "Grundsatzes" auch für die Fälle des Eintritts von Verfolgungsverjährung (vgl. BGHSt 44, 209, 219; BGH NStZ-RR 1996, 299) bejaht worden.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    Die Anklage vom 24. Februar 1997, in der die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die Anzahl der Mißbrauchsfälle angegeben werden, erfüllt noch die Anforderungen, die an die Tatkonkretisierung in Fällen einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegenüber einem Kind zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 154/155 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    b) Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraumes die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
    b) Allerdings braucht eine Veränderung des Tatzeitraumes die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8 und 19).
  • OLG Stuttgart, 02.06.1986 - 3 Ss 294/86

    Bußgeldbescheid; Angaben zur Mängelfeststellung; Abgestelltes Fahrzeug; Ahndung

  • OLG Koblenz, 03.06.1982 - 1 Ss 226/82
  • KG, 30.08.1982 - 3 Ws B 224/82
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
  • BayObLG, 16.01.1980 - 1 ObOWi 587/79
  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96

    Revision des Angeklagten - Eingetretene Verjährung - Nebenentscheidung

  • RG, 26.07.1938 - 1 D 470/38

    1. Zu dem Begriffe der "anderen Medizinalpersonen" im § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. 2.

  • RG, 21.09.1909 - IV 511/09

    Ist dem Angeklagten und zu seinen Gunsten der Staatsanwaltschaft die Anfechtung

  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Das Einstellungsurteil geht im Falle fehlender Anklage einer Aufrechterhaltung des Freispruchs vor (vgl. BGHSt 46, 130, 135 ff.; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 260 Rdn. 44 f.), so dass es keiner Erörterung bedarf, ob die Freisprüche rechtlicher Nachprüfung standhalten würden.
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Das Urteil des Landgerichts ist, soweit es den Angeklagten J. betrifft, im Fall B.II.3 der Urteilsgründe aufzuheben und das Verfahren insoweit einzustellen (vgl. dazu BGHSt 46, 130, 135 f.), da diese abgeurteilte Tat in Bezug auf diesen Angeklagten nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage ist.

    b) Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Schneider in KK 6. Aufl. § 200 Rdn. 30; BeckOK-StPO/Ritscher § 200 Rdn. 19 jew. m.w.N.).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Bei der Auslegung der Anklage ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen ergänzend zu berücksichtigen, wobei an die Konkretisierung der Tat keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 46, 130, 134; BGH, NStZ 2001, 656, 657; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen dürfen allerdings nur dann zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden, wenn sich aus dem Anklagesatz zumindest die Grundlagen einer Tatbeteiligung des jeweiligen Angeschuldigten ergeben (vgl. BGH, NJW 2010, 308; BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 200 Rn. 30).

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