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   BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00   

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BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00 (https://dejure.org/2001,1008)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2001 - 2 StR 488/00 (https://dejure.org/2001,1008)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00 (https://dejure.org/2001,1008)
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Negativauskunft

§ 353b Abs. 1 StGB, Strafbarkeit auch der unbefugten Offenbarung, daß in einer polizeilichen Kartei keine Angaben enthalten sind

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 75 HBG; § 1 Abs. 4 HSOG; § 15 StGB
    Auskunft aus polizeilicher Datensammlung (keine Einträge) als Verletzung des Dienstgeheimnisses; Hepolis; Inpol-Datennetz; Zevis; Personenbezogene Daten; Geheimnis; Beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht (bei dienstpflichtwidriger Erlangung der Informationen); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch 'Negativauskunft' eines Polizeibeamten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB BT, Negativauskunft über fehlende polizeiliche Erkenntnisse als "Dienstgeheimnis"

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 339
  • NJW 2001, 2032
  • NStZ 2001, 372
  • StV 2002, 24
  • MMR 2001, 605
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 353 b Rdn. 6) erfährt der Geheimnisbegriff insbesondere durch das Erfordernis der Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen in § 353 b Abs. 1 StGB keine inhaltliche Einschränkung (BayObLG NStZ 1999, 568 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 353 b Rdn. 7; Träger in LK 10. Aufl. § 353 b Rdn. 9; Kuhlen in NK-StGB 4. Lfg. § 353 b Rdn. 14).

    Die Tatsache, daß der Angeklagte die Ergebnisse der in der Datensammlung Hepolis durchgeführten Abfragen jeweils an Personen aus dem Prostitutionsmilieu des F. Bahnhofsviertels weitergab, die ihn zuvor unmittelbar zu diesen Abfragen veranlaßt hatten und demnach ein Interesse an den entsprechenden Informationen besaßen, rechtfertigt die Annahme einer konkreten Gefahr (BGHSt 20, 342, 348; BayObLG NStZ 1999, 568, 569).

  • OVG Bremen, 24.02.1987 - 1 BA 50/86

    Auskunft; Personenbezogene Daten; Datenschutz; Verfassungsschutz;

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Die hierin liegende Ausforschungsgefahr spricht ebenfalls dafür, auch das Fehlen gespeicherter Daten als geheimhaltungsbedürftige Tatsache anzusehen (zur Ausforschungsgefahr bei Negativauskünften vgl. BVerwG NJW 1990, 2765, 2768; OVG Bremen NJW 1987, 2393, 2395; Mallmann in Simitis/Dammann/Mallmann/Walz, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz 4. Aufl. § 19 Rdn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82
    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Daß der Angeklagte seine Kenntnisse aus dem Informationssystem Hepolis dienstpflichtwidrig erlangte, stellt die sich aus § 75 Abs. 1 HBG ergebene Verschwiegenheitspflicht ebensowenig in Frage (Schütz aaO § 64 Rdn. 5) wie die tatbestandliche Voraussetzung des Bekanntwerdens des Geheimnisses als Amtsträger in § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB (OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 f.; Träger LK 10. Aufl. § 353 b Rdn. 16).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Die hierin liegende Ausforschungsgefahr spricht ebenfalls dafür, auch das Fehlen gespeicherter Daten als geheimhaltungsbedürftige Tatsache anzusehen (zur Ausforschungsgefahr bei Negativauskünften vgl. BVerwG NJW 1990, 2765, 2768; OVG Bremen NJW 1987, 2393, 2395; Mallmann in Simitis/Dammann/Mallmann/Walz, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz 4. Aufl. § 19 Rdn. 85).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Diese Interessenbewertung steht entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers im Einklang mit dem als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (grundlegend BVerfGE 65, 1).
  • BGH, 22.05.1957 - 3 StR 11/57
    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    So eröffnet die Mitteilung, ausweislich einer Hepolis-Abfrage werde gegen eine Person wegen bestimmter Delikte ermittelt (Anklagepunkt 11/12), die Möglichkeit einer störenden Einflußnahme Unbefugter auf den Gang des Verfahrens (BGHSt 10, 276, 277).
  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Die Tatsache, daß der Angeklagte die Ergebnisse der in der Datensammlung Hepolis durchgeführten Abfragen jeweils an Personen aus dem Prostitutionsmilieu des F. Bahnhofsviertels weitergab, die ihn zuvor unmittelbar zu diesen Abfragen veranlaßt hatten und demnach ein Interesse an den entsprechenden Informationen besaßen, rechtfertigt die Annahme einer konkreten Gefahr (BGHSt 20, 342, 348; BayObLG NStZ 1999, 568, 569).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn eine Angelegenheit unter irgendeinem Gesichtspunkt aus irgendeinem Grund jetzt oder auch später Bedeutung gewinnen kann, d. h. nicht ganz unbedeutend ist (OVG Münster OVGE 16, 56, 57 f.; Schütz Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. Teil C § 64 Rdn. 9; OLG Köln NJW 1988, 2489, 2490).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Beides sind tatsächliche Gegebenheiten, deren Kenntnis wegen der beschränkten Zugriffsmöglichkeit auf das Informationssystem nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht (BGH NStZ 2000, 596, 598; BGHSt 10, 108).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
    Bei auf verfassungsgemäßer gesetzlicher Grundlage erfolgender Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist die für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben grundsätzlich erforderliche Geheimhaltung gespeicherter Informationen ohne weiteres mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar (vgl. BVerwGE 89, 14, 19; BayVerfGH NVwZ 1996, 166, 170).
  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Das als normatives Element des Geheimnisbegriffes erforderliche Geheimhaltungsbedürfnis (BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00 -, juris Rn. 7) ergibt sich aus § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG.

    Die Tatsachen waren nicht von vornherein als so belanglos anzusehen, dass sie ihrer Bedeutung nach der Geheimhaltung nicht bedurften (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00 -, juris Rn. 7).

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Dabei sind auch Negativauskünfte über fehlende Einträge in der polizeilichen Datensammlung geheimhaltungsbedürftig, da auch sie nachteilige Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenerfüllung haben können etwa durch Minimierung des Kontrolldrucks, wie er im Rotlicht-Milieu durch verstärkte Kontrolltätigkeit der Polizei zur Bekämpfung des Auf-und Ausbaus organisierter krimineller Strukturen gezielt erzeugt wird (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340f., 344).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).

    Das als normatives Element des Geheimnisbegriffs erforderliche Geheimhaltungsbedürfnis (vgl. BGHSt 46, 339, 341) ergibt sich vorliegend aus § 23 Abs. 6 Satz 1 des hier maßgeblichen Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG).

    Bedeutungslosigkeit kann allerdings nicht angenommen werden, wenn eine Angelegenheit unter irgendeinem Gesichtspunkt aus irgendeinem Grund jetzt oder auch später Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 46, 339, 341 m. w. N.), insbesondere ihre Offenbarung auf ein laufendes oder zukünftiges Verfahren Einfluß haben kann (Zängl in GKÖD Bd. I BR Lfg. 5/99 § 61 Rdn. 45).

    dd) Das Landgericht hat aber im Ergebnis zutreffend eine Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne von § 353b Abs. 1 StGB verneint (vgl. BGHSt 46, 339, 343).

  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Die Kenntnis der Daten geht nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus (vgl. zum polizeilichen Informationssystem Hepolis: BGHSt 46, 339 = NJW 2001, 2032 = NStZ 2001, 372 = StV 2002, 24 = StraFo 2001, 278; vgl. auch SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166 = VerkMitt 2010, Nr. 3).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (BGHSt 46, 339): "Auch die Information, dass im Datensystem der Polizei keine oder keine weiteren Einträge vorhanden sind, gefährdet die polizeiliche Aufgabenerfüllung.

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Ein Geheimnis im Sinne der Norm ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 1957 - 2 St E 18/56, NJW 1957, 680; vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, MMR 2001, 605; vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110; Fischer , aaO, § 353b Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekannt geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, BGHSt 46, 339, 340 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110, 111).
  • KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei

    Bei dieser Negativauskunft handelt es sich ebenfalls um eine tatsächliche Gegebenheit, deren Kenntnis wegen der beschränkten Zugriffsmöglichkeit auf das Informationssystem nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht (vgl. BGH a.a.O. S. 550; NStZ 2002, 33, 34; BGHSt 46, 339, 342).
  • VG Münster, 12.11.2019 - 13 K 1810/19

    Entfernung aus dem Dienst Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Dienstvergehen

    vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00 -, juris, Rdnr. 7 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d A 148/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    vgl. BGH Urteil vom 23.03.2001 - 2 StR 488/00 -, juris Rn. 7; sowie Beschluss vom 05.09.2001 - 3 StR 174/01 -, juris Rn. 2; OVG des Saarlands Urteil vom 22.02.2006 - 7 R 1/05 -, juris Rn. 49.
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 211/17

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 3d A 1273/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01

    Untauglichen Versuch der Verletzung eines Dienstgeheimnisses; Negativauskunft;

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.2354

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht.

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