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   BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02   

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BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 StR 122/02 (https://dejure.org/2002,602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 34 StPO; § 100 a StPO; § 100 b StPO; § 337 StPO
    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung der Telekommunikation angeordnet oder bestätigt wird (Darstellung der Verdachts- und Beweislage; Ausmaß der Prüfungspflicht; Rekonstruktion und Verwertbarkeit; Beziehung der Akten; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 34, 100 a, 100 b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    StPO §§ 34, 100 a, 100 b
    Überwachung der Telekommunikation

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsrichterlicher Beschluss zur Überwachung der Telekommunikation - Darstellung der Verdachtslage und Beweislage - Bezugnahme auf Aktenteile - Beiziehung von Akten - Prüfung der Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 100 a; ; StPO § 100 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 34 100a 100b
    Umfang der Begründung eines Beschlusses über die Telefonüberwachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Überwachung der Telekommunikation

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Verwertung von Erkenntnissen einer Telefonüberwachung bei Begründungsmängeln des Anordnungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 362
  • NJW 2003, 368
  • NStZ 2003, 215
  • StV 2003, 2
  • StV 2003, 208 (Ls.)
  • MMR 2003, 586
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Fehlt es jedoch an einer ausreichenden Begründung oder wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme konkret in Zweifel gezogen, hat der erkennende Richter die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Akten zu rekonstruieren und auf dieser Grundlage die Verwertbarkeit zu untersuchen (im Anschluss an BGHSt 41, 30).

    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).

    Allein unter diesem Blickwinkel hat im weiteren Verfahren sowohl das erkennende wie das Rechtsmittelgericht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu beurteilen (BGHSt 41, 30, 33 f.).

    Für den erkennenden Richter gilt: Er hat die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Überwachung von Telekommunikation nach obigen Maßstäben stets von Amts wegen zu prüfen, d. h. insbesondere auch zu untersuchen, ob die dem Ermittlungsrichter unterbreitete Verdachts- und Beweislage die Anordnung der Maßnahme vertretbar erscheinen ließ (BGHSt 41, 30, 34).

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Die Beschlüsse vom 13. Januar 1999 nebst Begründung werden vollständig mitgeteilt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1), ebenso die von den Angeklagten gegen die Verwertung der aufgezeichneten Telefonate erhobenen Widersprüche sowie der diese Widersprüche zurückweisende Beschluß der Strafkammer.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    So hat es die Unverwertbarkeit zur Folge, wenn der Verdacht einer Katalogtat des § 100 a Satz 1 StPO von vornherein nicht bestand (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Fehlt eine derartige Begründung, führt dies für sich nicht zur Unverwertbarkeit der aus der Überwachungsmaßnahme gewonnenen Beweise (vgl. BGHSt 33, 217, 223).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
    Hieran ist trotz teilweise kritischer Stimmen im Schrifttum festzuhalten (s. etwa Bernsmann NStZ 1995, 512; Störmer StV 1995, 653).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Im Übrigen würde in solchen Fällen auch die Auffassung, die ein Verwertungsverbot von einer Güterabwägung abhängig macht, regelmäßig zu dem Ergebnis einer Unverwertbarkeit der Daten gelangen (vgl. BGHSt 31, 304, 309; 41, 30; 47, 362).

    Das Oberlandesgericht hat das Vorliegen einer dringenden Gefahr auf die konkreten Einwände der Beschwerdeführer gegen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme anhand einer eigenständigen Rekonstruktion des Ermittlungsstandes im Zeitpunkt der Anordnung (vgl. dazu BGHSt 47, 362, 367) geprüft und - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat - im Beschluss vom 21. August 2007 mit plausibler und rechtlich nicht zu beanstandender Begründung bejaht.

  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Das erkennende Gericht ist gleichwohl nicht daran gehindert, mit Blick auf ein solches Verbot von Amts wegen von der Erhebung bzw. Verwertung der Beweise abzusehen; es ist sogar - nicht anders als die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren - grundsätzlich verpflichtet, diese Frage von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss v. 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 12; enger - Recht des Tatrichters zur Prüfung von Amts wegen, aber regelmäßig keine Pflicht - BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 8).

    Im Fall der Telekommunikationsüberwachung sind ein Verwertungsverbot auslösende übergeordnete wichtige Gründe anzunehmen, wenn wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 10).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    So ist eine von dem Ermittlungsrichter oder dem Staatsanwalt angeordnete Telefonüberwachung rechtswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots -, falls deren Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist (BGHSt 41, 30, 34; vgl. auch BGHSt 32, 68, 70; 47, 362, 366; 48, 240, 248; einschränkend BGHSt 51, 1).

    Eine solche einzuholen, hat der Staatsanwalt aber weder erwogen, noch hat er die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Eilkompetenz dokumentiert (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1639; BGHSt 47, 362, 366; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    Der Ermittlungsrichter hat den ihm hierbei zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGH NStZ 2003, 215, 216 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    War die Überwachung der Telekommunikation in einem anderen Verfahren angeordnet worden, hat er hierzu in der Regel die Akten dieses Verfahrens beizuziehen (BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 367).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Soweit der 3. Strafsenat in BGHSt 47, 362, 366 f. ausgeführt hat, der Tatrichter habe den Beschluss über die Anordnung von Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen stets von Amts wegen zu überprüfen, wobei das Unterlassen der Überprüfung einen eigenständigen revisiblen Rechtsfehler darstelle, der im Einzelfall zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils in der Revision führen könne, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Unabhängig davon, dass es auf diese Frage im vorliegenden Fall nicht ankommt, wäre der Senat an die Auffassung des 3. Strafsenats nicht gebunden, weil dessen Ausführungen nicht tragend sind; denn in jenem Fall hatten die Angeklagten die Verwertung ausdrücklich beanstandet (vgl. BGHSt 47, 362, 363).

    Hier ist das Landgericht zudem den in BGHSt 47, 362 formulierten Anforderungen nachgekommen.

    Die Rüge orientiert sich damit an den vom 3. Strafsenat (in BGHSt 47, 362) formulierten Anforderungen für die Überprüfung von Anordnungen von Maßnahmen zur Telekommunikations-Überwachung.

    Es hat den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung rekonstruiert und auf dieser Grundlage die Anordnungen nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 30, 33 f.; 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248) geprüft.

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dem Gericht steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 33 f.; Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 357 mwN; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 Rn. 32, insoweit in BGHSt 62, 22 nicht abgedruckt; vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f.).

    Zwar enthält seine Entscheidung keine ausdrücklichen Ausführungen zur Beweislage; die mangelhafte Begründung des Beschlusses führt aber nicht zur Unverwertbarkeit der Überwachungsergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 367; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 100a Rn. 35).

  • LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22

    EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung

    Als rechtsstaatswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots - stellt sich die Anordnung der Überwachungsmaßnahme dar, wenn die Entscheidung diesen Spielraum überschreitet und daher nicht mehr vertretbar ist (BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Für die Verwertbarkeit im Inland durch die Überwachung der Telekommunikation gewonnener Informationen verlangt der Bundesgerichtshof - wenn wie hier ein Widerspruch erfolgt - eine umfassende Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen durch das erkennende Gericht (siehe BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 534/05, StV 2008, 63, 65; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365-368).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16

    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 534/05

    Verwertung gemäß § 100a StPO aufgezeichneter Telefongespräche, die auf

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06

    Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1)

  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

  • LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • LG Rostock, 16.10.2007 - 18 Qs 97/07

    Überwachung des Fernmeldeverkehrs: Wahrung des Richtervorbehalts;

  • LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07

    Richterliche Anordnung des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis; Prüfung der

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 23/06

    Freisprechendes Urteil (Begründungspflicht; lückenhafte Beweiswürdigung);

  • BGH, 21.12.2005 - AK 16/05

    Verwertbarkeit einer präventiven - polizeilichen - Telefonüberwachung

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

  • BGH, 19.08.2008 - 3 StR 249/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

  • BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04

    Unterstützung durch eine bloße Zusage

  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 370/02

    Voraussetzungen einer Telefonüberwachung

  • BGH, 08.09.2005 - AK 8/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate -

  • BGH, 08.09.2005 - AK 9/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • LG Limburg, 10.02.2009 - 5 KLs 2 Js 57721/06
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