Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1479
BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03 (https://dejure.org/2003,1479)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2003 - 3 StR 137/03 (https://dejure.org/2003,1479)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2003 - 3 StR 137/03 (https://dejure.org/2003,1479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 253 StGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB; § 433 BGB; § 134 BGB; § 242 BGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die Rechtsordnung; Kaufpreisanspruch bei Betäubungsmittelgeschäften; Kondiktion des Besitzes an Betäubungsmitteln; Vermögensbegriff beim Betrug (faktisch-wirtschaftlicher, juristisch-ökonomischer); ...

  • lexetius.com

    StGB § 16, § 239 a, § 253; BGB § 242

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zur Vermögensverschiebung bei Betrug oder Erpressung; Der Begriff des Vermögensschadens; Die Handlung zur Herstellung eines strafrechtlich verbotenen Erfolges; Der Tatbestandsirrtum; Zu zivilrechtlichen Ansprüchen bei Betrug und Erpressung

  • Judicialis

    StGB § 16; ; StGB § 239 a; ; StGB § 253; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 16 239a 253; BGB § 242
    Erpressung durch Drogenhändler, der von einem zahlungsunfähigen "Kunden" die Drogen zurückfordert

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch des getäuschten Betäubungsmittelhändlers auf Rückgabe der verkauften Drogen oder auf Wertersatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 322
  • NJW 2003, 3283
  • NStZ 2004, 37
  • NStZ 2004, 387 (Ls.)
  • StV 2003, 612
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).

    Ein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen kennt die Rechtsordnung im Bereich der Vermögensdelikte nicht (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 m. w. N.).

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Es ist im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 12. März 2002 (3 StR 4/02 = NStZ 2003, 151 m. Anm. Kindhäuser/Wallau = JR 2003, 163 m. Anm. Engländer) der Auffassung, daß den Angeklagten R. und T. aufgrund des von Ru. bei Abschluß des Betäubungsmittelgeschäftes begangenen Betruges ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB zugestanden habe.

    Der Senatsbeschluß vom 12. März 2002 (NStZ 2003, 151 = JR 2002, 163) steht hiesiger Entscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Die Bedrohung tritt daher im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB zurück (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Allerdings hatten sie Ru. wegen der Nichtigkeit des Kaufvertrages das Haschisch ohne Rechtsgrund übergeben (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB), wodurch dieser wegen der Nichtigkeit auch des Verfügungsgeschäftes (vgl. BGHSt 31, 145, 146 ff.) zwar kein Eigentum, jedoch den Besitz erlangte.
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
  • BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63

    Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach zivil- oder gegebenenfalls auch öffentlichrechtlichen Maßstäben (vgl. BGHSt 19, 206, 214 f.; BGH NStZ 1993, 388; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 172; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 61).
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach zivil- oder gegebenenfalls auch öffentlichrechtlichen Maßstäben (vgl. BGHSt 19, 206, 214 f.; BGH NStZ 1993, 388; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 172; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 61).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zur Herbeiführung eines derartigen rechtswidrigen Zustands ist mit Treu und Glauben unvereinbar; denn ebenso, wie es rechtsmißbräuchlich ist, ein Recht, das durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben wurde, auszuüben (vgl. BGHZ 57, 108, 111; BVerwG NJW 1994, 954, 955; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 242 Rdn. 43 f.), ist es mißbräuchlich, ein Recht geltend zu machen, um einen gesetzwidrigen, strafbaren Zustand herbeizuführen.
  • BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93

    Tateinheit - Waffengesetz - Waffenbesitz

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
    Dort hat der Senat für den umgekehrten Fall, daß der betrogene Betäubungsmittelkäufer dem Betäubungsmittelhändler den ertrogenen Kaufpreis wieder abpreßt, eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs bzw. Erpressung für rechtsfehlerhaft erachtet, weil der Käufer seinen berechtigten Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB habe durchsetzen und sich daher nicht im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu Unrecht habe bereichern wollen (offen gelassen vom 1. Strafsenat: BGH NStZ 2002, 597, 598).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 148/88

    Anforderungen an die Feststellung der Bereicherungsabsicht - Absicht einer

  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 385/95

    Betroffener eines Strafverfahrens - Falsche Personalien - Berichtigung des

  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Selbst wenn der Verlust des (unerlaubten) Besitzes von Betäubungsmitteln als Vermögenschaden zu bewerten wäre, habe den Tätern nämlich kein Anspruch auf dessen Ersatz zugestanden (BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326 ff. mit Aufs. Swoboda NStZ 2005, 476 ff.).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    a) Das Landgericht hat nicht bedacht, dass zu einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung bereits die Feststellung ausgereicht hätte, dass der Angeklagte es für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass die von ihm geltend gemachte Forderung nicht bestand oder von der Rechtsordnung nicht geschützt war (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 mwN).

    Entscheidend ist, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung gedeckt ist und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte (BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329).

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    cc) Bei Nichtigkeit aller vertraglichen Vereinbarungen ergeben sich hier auch keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche auf Zahlung von fünf Euro aus §§ 812 ff. BGB, denn diesen steht die Regelung des § 817 Satz 2 BGB entgegen: Nicht nur der Geschädigte verstieß bei Entgegennahme des Kaufpreises gegen das gesetzliche Verbot des Betäubungsmittelhandels aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, auch der Angeklagte und sein Bekannter begingen bei der Zahlung für den Erhalt des Marihuanas einen solchen Verstoß, weshalb sie das Geleistete nicht zurückverlangen konnten (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Aus dem gleichen Grund kann für den Verlust des Besitzes an Betäubungsmitteln auch kein Schadensersatz durch Wiedereinräumung des Besitzes im Wege einer Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB verlangt werden (BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326 f.; vgl. Hillenkamp in Festschrift für Achenbach, 2011, S. 189, 205).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln als dem Schutz der Vermögensdelikte unterfallenden wirtschaftlichen Wert beurteilt (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Sichverschaffen 2; vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 36; offen gelassen von BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).
  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

    Entscheidend ist hierbei, dass der Täter sich vorstellt, dass ein entsprechender Anspruch von der Rechtsordnung anerkannt werde und zivilrechtlich durchsetzbar ist (BGH NStZ 2004, 37).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich als Ergebnis laienhafter Bewertung dieser Umstände einen Anspruch auf die erstrebte Leistung nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f.).

    Entscheidend ist, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte (BGH, Urteile vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329 und vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97, NStZ-RR 1999, 6).

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08

    Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich

    Dem Angeklagten als Drogenverkäufer stand gegen den Drogenkäufer T. ein solcher Anspruch nicht zu (BGHSt 48, 322, 325 ff.).

    Nicht anders als bei der Prüfung, ob ein Zahlungsanspruch aus einem Drogenverkauf der Annahme der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB beim nötigenden Einfordern dieses Anspruchs entgegensteht (vgl. BGHSt 48, 322, 328 f.), kommt es bei der Prüfung, ob der Angeklagte zur Verwirklichung eines solchen Zahlungsanspruchs zu Selbsthilfezwecken in Erfüllung eines vorgestellten Übereignungsanspruchs gehandelt hat (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 242 Rdn. 50) darauf an, ob der Angeklagte nach laienhafter Bewertung der Umstände einen Anspruch auf die erstrebte Leistung sich nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (vgl. BGHSt aaO S. 329).

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    Dies führt zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs hinsichtlich Tat 5. der Urteilsgründe; erfasst wird auch die - konkurrenzrechtlich ohnehin im Hinblick auf den Einsatz der Todesdrohungen zur Erreichung des Endzieles bedenkliche (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322) - tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung.
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283; zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.; NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812).
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er sich als Ergebnis laienhafter Bewertung dieser Umstände einen Anspruch auf die erstrebte Leistung nicht zumisst oder für zweifelhaft hält (BGH, Urteile vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03 Rn. 17, BGHSt 48, 322, 328 f. und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 223/16 Rn. 17).
  • BGH, 31.10.2023 - 3 StR 282/23

    Schuldsprüche wegen (versuchter) räuberischer Erpressung; Angestrebte

  • BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13

    Räuberische Erpressung (Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht: Irrtum über

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

  • LG Köln, 07.04.2016 - 118 KLs 6/13

    Abrechnung von Speziallaborleistungen von Privatpatienten als persönliche

  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 352/14

    Räuberische Erpressung (Absicht der rechtswidrigen Bereicherung); unerlaubtes

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • LG Köln, 11.02.2015 - 118 KLs 9/13

    Freispruch eines Arztes vom Betrug an Privatpatienten bei der Abrechnung von

  • BGH, 06.12.2022 - 2 StR 223/22

    Räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht: rechtswidriger Vermögensvorteil,

  • BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03

    Verfall des Wertersatzes (entgegenstehende Ansprüche; Existenz der Ansprüche)

  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 486/22

    Nötigung (Konkurrenzen: Bedrohung, Mittel der Nötigung)

  • BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht bei Vorstellung

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 541/08

    Verfolgungsverjährung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich)

  • LG Flensburg, 20.11.2008 - 1 T 70/08

    Schon nach § 263 StGB auch für zu verbotenen Zwecken eingesetzte Vermögenswerte

  • AG Berlin-Tiergarten, 11.09.2008 - 94 Js 5312/07

    Räuberischer Diebstahl: Tatbestandsirrtum wegen der Vorstellung, einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht