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   BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,917
BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 126 Abs. 3 StPO; § 120 Abs. 1 StPO
    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1 StPO

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 393 Abs. 2 Satz 1 AO; § 371 AO; § 267 Abs. 1 StGB
    Steuerhinterziehung; steuerrechtliches Verwendungsverbot (Handeln in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten; Grenzen des Verwendungsverbotes: auf die Erzwingbarkeit der steuerlichen Erklärungspflicht bezogene einschränkende Auslegung; Irrelevanz für Allgemeindelikte; nemo ...

  • lexetius.com

    AO § 393 Abs. 2 Satz 1

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine strafbefreiende Selbstanzeige führt hinsichtlich der mit den Steuerstraftaten konkurrierenden Straftaten nicht zur Strafbefreiung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Selbstanzeige bei Scheinfirmen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umfang des Verwertungsverbots aus § 393 Abs. 2 AO

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Steuersünder wird bei strafbefreiender Selbstanzeige wegen zugleich begangener anderer Tat bestraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 136
  • NJW 2005, 2720
  • StV 2004, 526
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).

    Durch die Selbstanzeige in den Fällen betreffend die Firmen 3D und I erlangte der Angeklagte nur hinsichtlich der Steuervergehen Straffreiheit (vgl. BGHSt 12, 100 zur Vorgängerregelung § 410 AbgO; Joecks aaO § 371 Rdn. 37 ff., 44; Klein, AO 8. Aufl. § 371 Rdn. 6; Kohlmann, Steuerstrafrecht 26. Lfg. Oktober 1998 § 371 Rdn. 31 ff.; Rüping aaO § 371 Rdn. 34).

    Im Hinblick auf alle anderen Straftaten muß die Vergünstigung versagt bleiben (vgl. BGHSt 12, 100, 102).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Die Selbstanzeige nach § 371 AO schließt die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches über den Rücktritt vom Versuch nicht aus (BGHSt 37, 340, 345 f.).

    Der Täter einer Steuerstraftat ist gegenüber anderen Straftätern bereits besser gestellt, weil er bei einer versuchten Steuerhinterziehung neben der Möglichkeit des Rücktritts gemäß § 24 StGB auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO hat, um straflos zu werden (vgl. BGHSt 37, 340, 345 f.).

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Finanzamt muß durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.).

    Der Täter oder Teilnehmer einer (versuchten) Steuerhinterziehung muß in der Selbstanzeige also grundsätzlich neben den Besteuerungsgrundlagen auch seinen eigenen Tatbeitrag offenlegen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Einer Selbstanzeige steht die Sperrwirkung nach § 371 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AO allerdings dann nicht entgegen, wenn zum Zeitpunkt, in dem ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, der von einer späteren Selbstanzeige umfaßte Sachverhalt weder vom Ermittlungswillen des Amtsträgers erfaßt war noch mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in engem sachlichen Zusammenhang stand (vgl. BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 Sperrwirkung 3).

    Der Tatverdacht muß sich vielmehr soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 3).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 149/01

    Urkundenfälschung durch Gebrauchen einer unechten Urkunde; Abgrenzung zur

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Durch die Vorlage von Kopien der tatsächlich nicht existierenden Rechnungen bei der Geltendmachung der Vorsteuererstattungen wurden diese Urkunden auch zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 267 Rdn. 12b und 24).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03

    Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 AO

  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93

    Fotokopie als bildliche Wiedergabe einer Erklärung - Herstellung einer unechten

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 638/92

    Folgen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Brandstiftung oder der

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

  • BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90

    Hinterziehung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - Einlösung

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Aus fiskalischen Gründen soll für den Steuerhinterzieher ein Anreiz geschaffen werden, von sich aus den Finanzbehörden bisher verheimlichte Steuerquellen durch wahrheitsgemäße Angaben zu erschließen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGH wistra 2004, 309, 310 m.w.N.).

    "Insoweit" bedeutet daher namentlich: Neben der Straffreiheit für - gänzlich verschiedene - Steuerdelikte könnte auch ein Täter, der zusätzlich verfälschte Belege gebraucht oder ein Bestechungsdelikt begeht (vgl. § 370 Abs. 3 AO sowie BGH wistra 2004, 309, 312), Straffreiheit (nur) wegen der Steuerhinterziehung erlangen.

    Er erstreckt sich auch auf solche Taten, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen (vgl. BGH wistra 1983, 146; 2000, 219, 225; 2004, 309).

    d) Daher ist - anders als bei § 203 StPO - auch nicht erforderlich, dass der Täter der Steuerhinterziehung bereits ermittelt ist, schon deshalb, weil das Gesetz nur an die Entdeckung der Tat, nicht aber an der des Täters anknüpft (BGH NStZ 1983, 415; wistra 2004, 309).

    Diese Angaben müssen in jedem Fall so geartet sein, dass die Finanzbehörde auf ihrer Grundlage in der Lage ist, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (BGHSt 3, 373, 376; BGH wistra 2004, 309 m.w.N.; BGH DB 1977, 1347 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Für das Gebrauchen unechter Urkunden gemäß § 267 Abs. 1 StGB ist es indes ohne Belang, ob der Angeklagte A. den zuständigen Mitarbeiter des betreffenden Kreditinstituts die Urkunden selbst oder von ihnen gefertigte Kopien derselben vorgelegt hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136, 144 f.; vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, StV 1994, 18).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05

    Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der

    Durch die Berichtigung und Ergänzung der bisherigen oder die Nachholung von bisher unterbliebenen Angaben durch den Steuerpflichtigen muß das Finanzamt in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären (vgl. BGHSt 49, 136, 139 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung in BGHSt 49, 136 zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Daraus ergab sich ohne weiteres, daß ein irgendwie gearteter Steuererstattungsanspruch unter keinen Umständen in Betracht kam (vgl. BGHSt 49, 136, 141).

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung zur Anwendbarkeit des § 393 Abs. 2 AO im Falle einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgeführt, der innere Grund für das Verwendungsverbot liege in der Erzwingbarkeit der Pflichterfüllung, an der es in den Fällen des § 393 Abs. 1 AO fehle (vgl. BGHSt 49, 136 ).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03 -.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Denn nach ständiger Rechtsprechung von BFH und Bundesgerichtshof (BGH) ist die Selbstanzeige --nicht zuletzt aufgrund der systematischen Stellung des § 371 AO im Abschnitt Strafvorschriften des achten Teils der AO-- als ein rein strafrechtliches Institut zu bewerten (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 IV R 94/77, BFHE 135, 145, BStBl II 1982, 352, zur Rechtsnatur der Frist gemäß § 371 Abs. 3 AO; BGH-Urteil vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136, BFH/NV 2004, Beilage 4, 380, zum persönlichen Strafaufhebungsgrund gemäß § 371 Abs. 1 AO).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Entfällt lediglich ein in Tateinheit stehender Tatvorwurf, kommt ein Freispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2723).
  • BFH, 15.01.2008 - VII B 149/07

    Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten

    Sie würde den Beamten nicht einmal vor strafrechtlicher Verfolgung wegen einer anderen als einer Steuerstraftat schützen --insbesondere nicht etwa wegen des Verbots eines Zwanges zur Selbstbezichtigung, das im Falle einer Verwertung der selbst offenbarten Tatsachen nicht verletzt wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136)--, so dass umso weniger angenommen werden kann, die Selbstanzeige schließe es aus, die durch sie offenbarten Tatsachen disziplinarrechtlich zu würdigen, mag der Dienstvorgesetzte auch die in der Selbstanzeige zum Ausdruck kommende Rückkehr zur Steuerehrlichkeit würdigen müssen (vgl. Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 30 Rz 198).
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19

    Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines

    Die Situation, dass Herr a im Rahmen seiner Selbstanzeige (zugleich) eine allgemeine Straftat, wie hier einen Betrug zum Nachteil der Klägerin bzw. des Bankenkonsortiums, dem sie angehört, offenbart hat, was zur strafrechtlichen Verwendbarkeit dieser Kenntnis führen könnte (vgl. hierzu: BGH-Urteil vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, Amtliche Sammlung von Entscheidungen des BGH in Strafsachen - BGHSt - 49, 136 zu § 393 Abs. 2 AO; Klein-Rüsken, AO, 15. Aufl. 2020, § 30 Rn. 179a), ist im Streitfall ersichtlich nicht gegeben.
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • LG Aurich, 08.11.2017 - 12 Ns 158/15

    Versuchte Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Fristüberschreitung bei Abgabe

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

  • FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im

  • FG Düsseldorf, 03.12.2007 - 16 K 458/05

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung durch Selbstanzeige;

  • FG Düsseldorf, 28.11.2007 - 16 K 458/05

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03
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