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   BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04   

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https://dejure.org/2004,2617
BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04 (https://dejure.org/2004,2617)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2004 - 4 StR 255/04 (https://dejure.org/2004,2617)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04 (https://dejure.org/2004,2617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F. StGB; § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB n.F.
    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind (Einbeziehung der Wahrnehmung des Kindes in das sexuelle Geschehen; teleologische Auslegung)

  • lexetius.com

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1 a. F., Abs. 4 Nr. 1 n. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch eines Kindes ; Bedeutung der Einbeziehung des Kindes bei Vornahme von sexuellen Handlungen für den Täter ; Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexueller Missbrauch durch sexuelle Handlungen "vor einem Kind"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 376
  • NJW 2005, 1133
  • NStZ 2005, 266
  • StV 2005, 133
  • JR 2005, 256
  • JR 2005, 257
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Danach liegt nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes ein sexueller Mißbrauch eines Kindes vielmehr auch dann vor, wenn dem Täter die Anwesenheit des Kindes bei Vornahme der sexuellen Handlung gleichgültig oder - wie hier - sogar unerwünscht ist und er lediglich die - optische oder akustische (BGHSt 41, 285, 287) - Wahrnehmung des Geschehens durch das Kind duldet.
  • BGH, 07.12.1994 - 2 StR 370/94

    Fürsorge- und Erziehungspflicht - Geschlechtsverkehr - Anwesenheit des Kindes

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Daß der Angeklagte nicht wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGHR StGB § 170 d Verletzung 1), beschwert ihn nicht.
  • OLG Stuttgart, 21.08.2001 - 2 Ws 152/01

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sofortige

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Dies reicht (in subjektiver Hinsicht) zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F. bzw. § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB n.F. nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 176 Rdn. 9 und § 184 f. Rdn. 9; im Ergebnis ebenso: Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder 26. Aufl. § 176 Rdn. 17 und § 184 c Rdn. 23; Horn/Wolters in SK StGB § 176 Rdn. 16; Laubenthal Sexualstraftaten Rdn. 373; Renzikowski in NStZ 1999, 440 f.; Bussmann in StV 1999, 613, 618 f.).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Während § 176 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StGB a.F. bzw. § 176 Abs. 4 Nrn. 2 bis 4 StGB n.F. voraussetzen, daß der Täter entweder das Kind zu einem (sexuellen) Verhalten "bestimmt" (Nr. 2) oder daß er mittels Schriften oder pornografischer Abbildungen auf das Kind "einwirkt" (Nrn. 3 und 4 n.F.), er mithin das Kind - auch wenn sich dieses der sexuellen Bedeutung der Handlung nicht bewußt zu sein braucht (BGHSt 29, 336; 38, 68, 70) - als Objekt in das (sexuelle) Geschehen einbezieht, enthält die 1. Tatbestandsvariante eine vergleichbare Einschränkung nicht.
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Zwar hat das Landgericht in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck gebracht, daß der Angeklagte den Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 3 StGB verwirklicht hat, mithin der schweren Vergewaltigung schuldig ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04
    Während § 176 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StGB a.F. bzw. § 176 Abs. 4 Nrn. 2 bis 4 StGB n.F. voraussetzen, daß der Täter entweder das Kind zu einem (sexuellen) Verhalten "bestimmt" (Nr. 2) oder daß er mittels Schriften oder pornografischer Abbildungen auf das Kind "einwirkt" (Nrn. 3 und 4 n.F.), er mithin das Kind - auch wenn sich dieses der sexuellen Bedeutung der Handlung nicht bewußt zu sein braucht (BGHSt 29, 336; 38, 68, 70) - als Objekt in das (sexuelle) Geschehen einbezieht, enthält die 1. Tatbestandsvariante eine vergleichbare Einschränkung nicht.
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 79/14

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    c) Es kam ihm bei seinen Taten gerade darauf an, das Kind in das sexuelle Geschehen miteinzubeziehen (vgl. zu diesem, den Wortlaut des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB einschränkenden Erfordernis BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376).

    Ob das Kind den sexuellen Charakter der Handlung erkannt hat, ist hingegen unerheblich (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376 mwN).

  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).

    Diese Einschränkung des Tatbestands durch eine einengende Auslegung des nunmehr in § 184h Nr. 2 StGB normierten Merkmals "wahrnehmen' in subjektiver Hinsicht soll einer Ausdehnung der Strafbarkeit entgegenwirken, die dadurch entstanden ist, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Strafvorschrift durch das 6. Strafrechtsreformgesetz auf das Erfordernis der Tatmotivation einer sexuellen Erregung verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380).

    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).

  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09

    Sexueller Missbrauch von Kindern bei Übermittlung sexueller Handlungen durch eine

    Sie sollten seine sexuellen Handlungen wahrnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 1133, 1135).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633).

    Diese Einschränkung des Tatbestands durch eine einengende Auslegung des Merkmals "wahrnehmen" in § 184g Nr. 2 StGB in subjektiver Hinsicht mag in bestimmten Situationen (z.B. sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein, um einer Ausdehnung der Strafbarkeit entgegenzuwirken, die dadurch entstanden ist, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Vorschrift durch das 6. Strafrechtsreformgesetz auf das Erfordernis der Tatmotivation einer sexuellen Erregung verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380).

  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist, es ihm hierauf also ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 79/14, BGHSt 60, 44 Rn. 19; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 378 ff.; offen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 5 f.; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 Rn. 4).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Allerdings ergibt sich weder aus der Einlassung des Angeklagten noch aus der Aussage der Zeugin, dass die Manipulation des Angeklagten an seinem Glied von handlungsleitender Bedeutung war, d. h., dass er J. S. so in das sexuelle Geschehen einbeziehen wollte, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind ein entscheidender Faktor war (BGH, Beschluss v. 18.12.2018, 3 StR 427/18; BGH, Urteil v. 09.12.2015, 2 StR 261/15; BGH, Urteil v. 14.12.2004, 4 StR 255/04, jeweils n. juris).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 103/22

    Einbeziehen eines Tatopfers in die eigenen sexuellen Handlungen eines Täters

    Dies wäre für die Bejahung einer von der Staatsanwaltschaft erstrebten Verurteilung des Angeklagten wegen einer Straftat nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB i.d.F. vom 21. Januar 2015 aber hier erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 380 f.; jeweils mwN).
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