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   BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53   

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https://dejure.org/1954,627
BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - 4 StR 551/53 (https://dejure.org/1954,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 297
  • NJW 1954, 609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1951 - 4 StR 79/50

    Sorgfaltspflichten des PKW-Fahrers bzw. des Radfahrers beim Überholvorgang

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53
    Bei der Bemessung des erforderlichen Abstandes von dem eingeholten Fahrzeug hat der Überholende geringe Abweichungen von der Fahrgeraden stets einzurechnen; das gilt besonders bei Fahr- und Motorrädern, die nach ihrer Bauart ständig gewissen Schwankungen unterworfen sind (vgl. BGH 4 StR 79/50 vom 21.2.1951 in VRS 3, 176).
  • BGH, 09.10.1952 - 5 StR 636/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53
    Diesem Gefahrenmoment hat der Angeklagte nicht ausreichend Rechnung getragen, wenn er den Motorradfahrer mit dem äusserst knappen Abstand von 30-50 cm überholt hat (vgl. BGH 5 StR 636/52 vom 9. Oktober 1952 in VRS 5, 58).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Nichtbeachten der Vorfahrt im Sinne des § 315 a Abs. 1 Nr. 4 ist kein "Hindernisbereiten" nach Abs. 1 Nr. 1 (im Anschluß an BGH 4 StR 551/53 vom 4. Februar 1954).

    In seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 4. Februar 1954 - 4 StR 551/53 - hat der Senat bereits dargelegt, daß falsches überholen kein Hindernisbereiten im Sinne jener Bestimmung ist.

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Das Wort "dadurch" bringt für § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB unmißverständlich zum Ausdruck, daß zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs im Sinne dieser Tatalternative und der Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang bestehen, die Gefahr also die Folge der vorausgegangenen Beschädigung sein muß (vgl. BGHSt 5, 297, 298 f zu § 315 a Abs. 1 Nr. 1 a.F. StGB; Horn in SK StGB § 315 b Rdn. 19; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 315 b Rdn. 5; a.A. für den Fall des absichtlichen Anfahrens eines Fahrzeugs, um einen Unfall herbeizuführen: Ruth a.a.O. Rdn. 14).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 478/54
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  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.
  • BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60

    Wenden auf der Autobahn - § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl nunmehr § 315c Abs. 1 Nr.

    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 41/54

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass bei Fahr- und Motorrädern, die nach ihrer Bauart ständig Schwankungen unterworfen sind, gewisse Abweichungen von der Fahrgeraden stets einzurechnen sind und dass das überholende Fahrzeug diesem Gefahrenumstand durch einen ausreichenden Abstand Rechnung zu tragen hat (BGH a.a.O., 4 StR 79/50 vom 21. Februar 1951 in VRS 3, 176 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 4 StR 551/53 vom 4. Februar 1954; vgl. auch BGH 3 StR 569/52 vom 6. November 1952 in VRS 5, 46).
  • BGH, 13.11.1964 - 4 StR 215/64

    Rechtsmittel

    Ob in einer Rechtssache ein Interessengegensatz zwischen den Parteien oder Beteiligten vorliegt, ergibt sich aus dem Auftrag, den der Rechtsanwalt erhalten hat; denn der Auftrag bestimmt den Umfang der Belange, mit deren Wahrnehmung der Auftraggeber ihn betraut hat (BGHSt 15, 332, 334 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59]; 5, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53].
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 356/54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat tritt dieser vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon mehrfach allgemein ausgesprochenen Ansicht (BGHSt 5, 297; 5, 392 und 6, 220) bei.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 209/54

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. Februar 1954 - 4 StR 796/53 - in BGHSt 5, 393 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53] = VRS 6, 373 (vgl auch BGH vom 4. Februar 1954 - 4 StR 551/53 - in BGHSt 5, 298 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53] = VRS 6, 300) näher dargelegt hat, stellt eine durch die Nichtbeachtung der Vorfahrt für das bevorrechtigte Fahrzeug herbeigeführte Behinderung oder Gefährdung kein Hindernis im Sinne dieser Vorschrift dar.
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