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   BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53   

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https://dejure.org/1953,200
BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53 (https://dejure.org/1953,200)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1953 - 1 StR 67/53 (https://dejure.org/1953,200)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1953 - 1 StR 67/53 (https://dejure.org/1953,200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis durch Rechtsschein

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 61
  • NJW 1954, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Diese Verpflichtung ist als eine wesentliche, nicht nur als eine beiläufige Vertragspflicht anzusehen (vgl. BGHSt 1, 186, 188 ff; 4, 170).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Diese Verpflichtung ist als eine wesentliche, nicht nur als eine beiläufige Vertragspflicht anzusehen (vgl. BGHSt 1, 186, 188 ff; 4, 170).
  • RG, 22.05.1924 - II 183/24

    1. Zum Begriff des Erschleichens eines Steuervorteils nach § 359 RAbgabenO. 2.

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Dazu gehört, dass die Steuerbehörde infolge eines steuerunehrlichen Verhaltens derartige Vorteile anerkennt oder gewährt (RGSt 58, 186).
  • RG, 14.12.1939 - 2 D 345/39

    1. Zum Begriff des "Zueignens" bei der Unterschlagung. 2. Untreue des

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Wenn der Angeklagten gleichwohl der Besitz der Sachen anvertraut blieb, so folgt hieraus im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsbestimmungen ihre Pflicht, im Rahmen des Vertrages Vermögensinteressen des Vertragspartners wahrzunehmen (vgl. RGSt 74, 1).
  • RG, 12.12.1935 - 5 D 567/35

    Kann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden, wer gewaltsam eine

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Ihr Verhalten war steuerunehrlich (vgl. RG a.a.O.; RGSt 70, 10).
  • RG, 22.04.1926 - II 139/26

    Enthält die bewußte Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung und Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Die Angeklagte hat demnach fällig gewordene alte Steuerschulden durch Nichtzahlung verkürzt (vgl. RGSt 60, 182, 184 f).
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Das Landgericht musste daher dazu Stellung nehmen, ob die eingezogenen Waren im Eigentum der Angeklagten standen und ob, falls das nicht zutrifft, die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung auch in fremden Eigentum stehende Sachen gemäss §§ 401, 414 RAbgO eingezogen werden dürfen (BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328).
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Das Landgericht musste daher dazu Stellung nehmen, ob die eingezogenen Waren im Eigentum der Angeklagten standen und ob, falls das nicht zutrifft, die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung auch in fremden Eigentum stehende Sachen gemäss §§ 401, 414 RAbgO eingezogen werden dürfen (BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328).
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Auf das Urteil des 3. Strafsenats vom 11. Dezember 1952 (BGHSt 3, 377) wird verwiesen.
  • RG, 08.05.1941 - 3 D 209/41

    Bei Tateinheit muß auf eine Geldstrafe erkannt werden, die nur das mildere Gesetz

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
    Sie rechtfertigte sich auch nicht aus den Grundsätzen der Entscheidung RGSt 75, 190; dort ist der Fall behandelt, dass das strengere Gesetz nur Freiheitsstrafe, das mildere jedoch nur oder auch Geldstrafe als Hauptstrafe vorsieht.
  • RG, 21.12.1935 - 6 D 200/35

    Wann beginnt die Revisionsfrist für einen Nebenbeteiligten (§ 421 Abs. 3 Nr. 1

  • RG, 21.02.1930 - I 781/29

    1. In welchem Verhältnis stehen § 358 RAbgO. und § 59 StGB. zueinander? 2. Welche

  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

  • RG, 18.11.1913 - IV 1046/13

    1. Wann liegt eine Verhinderung der Beschlagnahme nach § 42 des sächsischen

  • RG, 18.02.1938 - 1 D 916/37

    Hat ein Irrtum i. S. des § 395 RAbgO. Einfluß auf die Feststellung des inneren

  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Durch die Buchung von Reisen für Nichtbetriebsratsangehörige und für den Angeklagten V. - allesamt ohne jeden betrieblichen Anlass - hat der Angeklagte G. die ihm eingeräumte, auf betriebliche Reisen beschränkte Befugnis überschritten (vgl. BGHSt 5, 61, 63; 50, 299, 313), die VW AG gegenüber der Firma A. indes gleichwohl rechtlich wirksam verpflichtet.
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Die Rechtswirksamkeit der Verfügung des Beklagten über den Pkw kann lediglich auf dem Rechtsinstitut des gutgläubigen Erwerbs nach § 932 BGB beruhen, mithin einer Vorschrift, die der Sicherheit des Rechtsverkehrs dient und nicht als rechtsgeschäftliche Befugnis im Sinn des § 266 StGB angesehen werden kann (BGHSt 5, 61, 62 ff; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 24. Aufl. § 266 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestands besteht in dem Schütze von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht" (BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH MDR 1984, 953).

    Der Senat kann ausschliessen, daß sich der Angeklagte gegen den Vorwurf des Treuebruchs anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. auch BGHSt 5, 61, 64) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53].

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