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   BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05   

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BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05 (https://dejure.org/2005,1914)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 - 2 StR 457/05 (https://dejure.org/2005,1914)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2005 - 2 StR 457/05 (https://dejure.org/2005,1914)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entlassung von Zeugen ohne ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung; Protokollpflicht bei Entscheidung über Vereidigung nach Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses; Abweichung von der Begründung des Gesetzentwurfs des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes vom 28. ...

  • Judicialis

    StPO § 59 Abs. 1 Satz 1 F.: 24. August 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59 Abs. 1 S. 1 (F.: 24. August 2004)
    Ausdrückliche Entscheidung über die Nicht-Vereidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 282
  • NJW 2006, 388
  • NStZ 2006, 234
  • NZV 2006, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 584/04

    Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).

    Dem anders lautenden Hinweis in der Begründung des Gesetzentwurfs des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes (BTDrucks. 15/1508, S. 23), auf welchen sich die gegenteilige Ansicht stützt (vgl. BGH StraFo 2005, 244), will der Senat nicht folgen.

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374; vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374; vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374; vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374; vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Diese Bewertung ist nahezu zwingend, wenn man mit dem 2. Strafsenat die Auffassung vertritt, in einem solchen Fall habe weder der Vorsitzende eine ausdrückliche Entscheidung, dass der Zeuge unvereidigt bleibe, zu treffen, noch sei eine solche Entscheidung gegebenenfalls in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen (BGHSt 50, 282 ff.).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Demgegenüber ist der 2. Strafsenat der Gesetzesbegründung ausdrücklich entgegengetreten und hält eine ausdrückliche Entscheidung des Tatrichters, einen Zeugen nicht zu vereidigen, die in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen ist, nach der Änderung des 59 Abs. 1 S. 1 StPO nur dann für erforderlich, wenn zuvor ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat (Beschluss vom 16. November 2005 - 2 StR 457/05 -, zitiert nach juris Rnrn.

    Dies wird im Wesentlichen mit dem im neuen Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommenden Regel-AusnahmeVerhältnis des § 59 Abs. 1 S. 1 StPO und damit begründet, dass es nach allgemeinen Grundsätzen keiner Protokollierung und keiner förmlichen Entscheidung bedarf, wenn das Gericht die Voraussetzungen der Ausnahme gerade nicht als gegeben ansieht (Beschluss vom 16. November 2005 - 2 StR 457/05 -, zitiert nach juris Rnrn.

  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 429/08

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Revisibilität); Beruhen;

    Somit kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob die Rüge auch deshalb nicht durchdringen könnte, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, dass er die Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen unvereidigt zu lassen, in der Hauptverhandlung beanstandet und eine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO beantragt hat (vgl. BGHSt 50, 282, 284).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1.

    Bei § 57 StPO handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - anders als bei den Vorschriften über die Vereidigung eines Zeugen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 429/08 - juris; Beschluss vom 16. November 2005, BGHSt 50, 282.
  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 268/09

    Entscheidung über die Vereidigung von Zeugen als wesentliche Förmlichkeit (keine

    Fehlen besondere Umstände, ist einer Entlassungsverfügung des Vorsitzenden daher - so auch vorliegend - konkludent zu entnehmen, er habe die Voraussetzungen, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen, nicht als gegeben angesehen (vgl. BGHSt 50, 282, 283).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Dies gilt hinsichtlich der Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen nicht zu vereidigen, schon deshalb, weil nach der Änderung des § 59 StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I 2198) die Nichtvereidigung den Regelfall bildet (vgl. dazu BGH NJW 2006, 388, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25; BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05, NStZ-RR 2005, 208).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Eine Vereidigung eines Zeugen ist nur noch in den in § 59 Abs. 1 StPO genannten Ausnahmefällen vorgeschrieben (vgl. BGH, NJW 2006, 388; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 59 Rdn. 1), also wenn es das Gericht wegen der Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Bekundung für erforderlich erachtet (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 208).

    Mit Beschluss vom 16.11.2005 hat der 2. Strafsenat des BGH - 2 StR 457/05 - (NJW 2006, 388) klargestellt, dass eine ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen, nur dann zu treffen und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.

  • BGH, 12.03.2009 - 3 StR 568/08

    Unterlassene Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Revisibilität;

    Es kommt auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob den Rügen deshalb der Erfolg versagt werden könnte, weil der Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung keinen Antrag auf Vereidigung der Zeugen gestellt hatte (vgl. BGHSt 50, 282, 284) .
  • OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17

    Letztes Wort; Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Enlassung eines Zeugen;

    Mit einer Entlassungsverfügung wird dann lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Vorsitzende keinen Anlass gesehen hat, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen (BGHSt 50, 282, 283; BGH, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 StR 268/09).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 276/13

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin (Beruhen)

    Es kann dahinstehen, ob darin ein Verfahrensfehler liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2005 - 2 StR 457/05, BGHSt 50, 282; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 429/08, NStZ 2009, 343; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 59 Rn. 13 mwN).
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