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   BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06   

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https://dejure.org/2006,2486
BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06 (https://dejure.org/2006,2486)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 StR 78/06 (https://dejure.org/2006,2486)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 StR 78/06 (https://dejure.org/2006,2486)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 66b Abs. 1 StGB; § 76 Abs. 2 GVG; § 74f Abs. 3 GVG
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen das Leben, die persönliche Freiheit und gegen die sexuelle Selbstbestimmung; formale Betrachtung nach den Abschnitten des StGB versus rechtsgutsbezogenes Verständnis); ...

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit, Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 25
  • NJW 2006, 1745
  • NStZ 2006, 443
  • NStZ-RR 2011, 300
  • StV 2006, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Dem entspricht im Übrigen auch, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (vgl. BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12, 13; BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562).
  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68

    Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Raub ist in jeder Erscheinungsform ein Verbrechen, das eine Nötigung enthält (vgl. nur Tröndle/Fischer aaO § 249 Rdn. 1a) und sich daher - auch - gegen die persönliche Freiheit richtet (vgl. BGH NJW 1968, 1292, 1293; w. N. b. Tröndle/Fischer aaO).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Dem entspricht im Übrigen auch, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (vgl. BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12, 13; BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562).
  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft geht - wie der Senat im Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 17 StR 441/05 (NStZ-RR 2006, 74, 75) bereits angedeutet hatte, dort aber noch offen lassen konnte - daher ins Leere (vgl. auch BGH NJW 2006, 852, 853).
  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05

    Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft geht - wie der Senat im Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 17 StR 441/05 (NStZ-RR 2006, 74, 75) bereits angedeutet hatte, dort aber noch offen lassen konnte - daher ins Leere (vgl. auch BGH NJW 2006, 852, 853).
  • OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung;

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
    Dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien (vgl. BTDrucks. 12/2720, S. 38, 40, wo der 27. Abschnitt jeweils ausdrücklich erwähnt ist) und wird auch in der Fachliteratur so verstanden (vgl. etwa Hilger, NStZ 1992, 457, 459 f. ; Nack in KK 5. Aufl. § 98a Rdn. 13; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 98a Rdn. 19, 20; Lemke in HK StPO 3. Aufl. § 98a Rdn. 5; Jäger in KMR StPO 41. Lfg. § 98a Rdn. 14; Bäumler in Lisken/Denninger (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts 3. Aufl. Kap. J Rdn. 271).
  • BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auch die Einschränkung formaler Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist dabei im Gesetzgebungsverfahren bewusst gewählt worden, um - wie es von Verfassungs wegen geboten ist - sicher zu stellen, dass sie auf seltene Einzelfälle begrenzt bleibt (vgl. BGHSt 51, 25, 27 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten (BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).
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