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   BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08   

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https://dejure.org/2008,1242
BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,1242)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - 1 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,1242)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08 (https://dejure.org/2008,1242)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 GG; § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 246 StPO; § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 213 StPO; § 238 Abs. 1 StPO
    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Rahmen der Sachleitungsbefugnis (Prozessverschleppungsabsicht; angemessene Frist; Protokollierungspflicht und Hinweispflicht; Ablehnung von Hilfsbeweisen im Urteil; ...

  • lexetius.com

    StPO § 246 Abs. 1, § 244 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Setzung einer Frist für eventuelle Beweisanträge i.R.d. Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden; Stellen von Beweisanträgen i.R. des Hauptverfahrens nach Fristablauf als Indiz für die innere Tatsache einer Prozessverschleppungsabsicht; Pflicht zur Protokollierung und zur ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 246 Abs. 1

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ablehnung von nach Ablauf einer gesetzten Frist gestellten Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 246 Abs. 1 § 244 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 246 Abs. 1 § 244 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzeswidrige Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen (Prof. Dr. Gerhard Fezer)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

  • strafverteidiger-stv.de PDF, S. 6 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    »Konfliktverteidigung«, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RA Dr. Sven Thomas; StV 2010, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 355
  • NJW 2009, 605
  • NStZ 2009, 169
  • NStZ 2009, 557
  • NStZ 2009, 559
  • StV 2009, 171
  • StV 2009, 64
  • AnwBl 2009, 81
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    aa) Unter umfassender Würdigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 51, 333, 336 Rdn. 17) hat die Strafkammer die vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen für die Ablehnung der Hilfsbeweisanträge wegen Verschleppungsabsicht (vgl. insoweit nur BGHSt 51, 333, 336 Rdn. 15) rechtsfehlerfrei dargelegt.

    Darauf, dass es als Indiz für eine Verschleppungsabsicht gewertet werden kann, wenn Beweisanträge nach Fristablauf gestellt werden (vgl. insoweit auch BGHSt 51, 333, 344 Rdn. 37), waren die Verfahrensbeteiligten hingewiesen worden.

    Ob an der bisherigen Rechtsprechung weiter festzuhalten ist, wonach der Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht nur Anwendung finden kann, wenn die Erhebung des beantragten Beweises das Verfahren wesentlich verzögern würde, braucht daher vorliegend - wenngleich gute Gründe für die Aufgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung sprechen (vgl. BGHSt 51, 333, 342 Rdn. 32 ff., BGH StV 2008, 9, 10) - nicht entschieden zu werden.

    Werden Anträge nicht innerhalb der gesetzten Frist gestellt, sind für eine Verschleppungsabsicht des Antragstellers lediglich signifikante Indizien gegeben, wenn dieser die Gründe für die verspätete Antragstellung nicht nachvollziehbar und substantiiert darlegen kann und auch die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO nicht zur Beweiserhebung drängt (BGHSt 51, 333, 344 Rdn. 37).

    An der Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme und Verbescheidung der Beweisanträge ändert sich nichts (BGHSt 51, 333, 345 Rdn. 38).

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Verspätete Stellung eines Beweisantrags kann alleine schon für Verschleppungsabsicht sprechen (BGH NStZ 1990, 350, 351).

    c) Auch soweit § 246 Abs. 1 StPO ein Verbot enthalten sollte, den Verfahrensbeteiligten einen Zeitpunkt für die Stellung von Beweisanträgen vorzuschreiben (so - nicht tragend - BGH NStZ 1986, 371; BGH NStZ 1990, 350, 351), würde gegen dieses Verbot durch die Fristsetzung nicht verstoßen.

  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Ob an der bisherigen Rechtsprechung weiter festzuhalten ist, wonach der Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht nur Anwendung finden kann, wenn die Erhebung des beantragten Beweises das Verfahren wesentlich verzögern würde, braucht daher vorliegend - wenngleich gute Gründe für die Aufgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung sprechen (vgl. BGHSt 51, 333, 342 Rdn. 32 ff., BGH StV 2008, 9, 10) - nicht entschieden zu werden.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Für einen erschöpfenden Vortrag sind dabei auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 2005, 1999, 2002) - die Verfahrenstatsachen vorzutragen, die der erhobenen Rüge entgegenstehen könnten (vgl. zuletzt Senat NStZ-RR 2007, 53, 54).
  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Unter diesen Voraussetzungen gebietet auch das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes kein anderes Ergebnis (BVerfG StraFo 2005, 512).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Für einen erschöpfenden Vortrag sind dabei auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 2005, 1999, 2002) - die Verfahrenstatsachen vorzutragen, die der erhobenen Rüge entgegenstehen könnten (vgl. zuletzt Senat NStZ-RR 2007, 53, 54).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Ihr war dabei nicht verwehrt, das voraussichtliche Beweisergebnis vorweg zu würdigen (BGHSt 21, 118, 122).
  • BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    Dann ist der Beweisantrag grundsätzlich wie ein unbedingt gestellter Antrag zu behandeln; er ist mit einem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss zu bescheiden, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den gegen ihn erhobenen Verschleppungsvorwurf zu entkräften (vgl. BGHSt 22, 124 f.; BGH NStZ 1986, 372; StV 1990, 394; BGH NStZ 1998, 207 m. Anm. Sander).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    In solchen Fällen trifft den neuen Verteidiger indes eine Erkundigungspflicht (vgl. Senat NStZ 2005, 283, 284), zumal in der Revisionsbegründung ausdrücklich das Fehlen eines entsprechenden Hinweises gerügt wurde.
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 51/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
    c) Auch soweit § 246 Abs. 1 StPO ein Verbot enthalten sollte, den Verfahrensbeteiligten einen Zeitpunkt für die Stellung von Beweisanträgen vorzuschreiben (so - nicht tragend - BGH NStZ 1986, 371; BGH NStZ 1990, 350, 351), würde gegen dieses Verbot durch die Fristsetzung nicht verstoßen.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 312/97

    Bandenmäßig begangene räuberische Erpressungen - Bandenmäßig begangene

  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender

  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Der Senat hielte es demgegenüber grundsätzlich für angezeigt, den der Beurteilung des Tatrichters unterstehenden Rechtsbegriff des Umfangs der Sache auch dahingehend weiter zu konturieren, dass jedenfalls bei einer im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens absehbaren Verhandlungsdauer von wenigstens zehn Hauptverhandlungstagen von der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters grundsätzlich nicht abgesehen werden darf (vgl. zu dieser Schwelle BGHSt 52, 355, 362; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 229 Rdn. 2; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 275 Rdn. 2).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Dem steht nicht entgegen, dass hiermit - wie auch sonst - verlangt wird, dass mit dem Revisionsvorbringen auch solche Umstände vorgetragen werden müssen, die der erhobenen Rüge den Boden entziehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 357; weitere Nachweise bei Cirener, NStZ-RR 2010, 97, 100).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Die - in späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gebilligte (vgl. BGHR StPO § 246 Abs. 1 Fristsetzung 2) und näher ausgeführte (BGHSt 52, 355) - Verfahrensweise einer Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen, die nach Verstreichen der gesetzten Frist unter erleichterten Voraussetzungen wegen Verschleppungsabsicht ablehnbar sind, steht vor allem nicht im Widerspruch zu § 246 Abs. 1 StPO.

    Sie wird regelmäßig erst nach zehn Hauptverhandlungstagen (s. den Sondermaßstab des § 229 Abs. 2 StPO; vgl. BGHSt 52, 355, 362) und nicht vor Erledigung des gerichtlichen Beweisprogramms in Betracht zu ziehen sein.

  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Dies ist grundsätzlich zulässig, auch kann gegebenenfalls ein Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen wegen Verschleppungsabsicht zurückgewiesen werden (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    12 Hiernach muss der Betroffene die zugrunde liegende Tatsachen so genau und vollständig mitteilen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Begründungsschrift und ohne Rückgriff auf den Akteninhalt eine Beurteilung ermöglicht wird, ob der Mangel vorliegt, wenn die Tatsachen erwiesen wären (stg.Rspr., s. etwa BGHSt 3, 213, 214; 19, 273, 277; 21, 334, 340; 29, 203; BGH NStZ-RR 2013, 222; BGH NJW 2009, 605; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 79 Rdn. 88 ff. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Dass der Antragsteller hierfür, wie teilweise angenommen, etwaige Verteidigungsstrategien offen legen müsste und hierdurch möglicherweise Einbußen in seinem Recht auf freie Verteidigung erleiden könnte (so Beulke/Ruhmannseder, NStZ 2008, S. 300 ; Jahn, JuS 2009, S. 372 ; König, StV 2009, S. 171 ), ist nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von

    Der Bundesgerichtshof spricht von einer "vorsichtigen und zurückhaltenden" Handhabung und konkretisiert die Voraussetzungen vorliegend dahingehend, dass regelmäßig zehn Verhandlungstage verstrichen sein müssen, das gerichtliche Beweisprogramm erledigt ist und bestimmte Anzeichen für Verschleppungsabsicht im bisherigen Verteidigungsverhalten gegeben sein müssen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08 -, NJW 2009, S. 605 ).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 711/13

    Abwesenheit des Angeklagten als Revisionsgrund (Anforderungen an die

    Für einen erschöpfenden Vortrag sind dabei auch diejenigen Verfahrenstatsachen vorzutragen, die einer erhobenen Rüge entgegenstehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08).
  • BGH, 06.06.2013 - 1 StR 581/12

    Ausschließung eines Strafrichters von der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Der Senat kann offen lassen, ob sich die dem Ablehnungsgesuch zugrundeliegende Fristsetzung durch den Vorsitzenden noch im vollen Umfang in den Grenzen des durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gestalteten Rahmens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355 ff., vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, BGHR StPO § 246 Abs. 1 Fristsetzung 2, und vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344) hielt.
  • BGH, 16.08.2022 - 5 StR 101/22

    Darlegungspflichten des Revisionsführers bei der Verfahrensrüge

  • OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgrundsatz in lang dauernden Großverfahren

  • BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12

    Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter

  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

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