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   BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09   

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BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 184f StGB a.F.; § 184g Nr. 1 StGB).
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: Live-Übertragung im Internet; exhibitionistische Handlungen); Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Teledienste

  • lexetius.com

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Verbreitung pornografischer Darbietungen via Internet

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 4
    Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern mittels Webcam - Die Verwirklichung des Tatbestands von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB setzt keine unmmittelbare räumliche Nähe des Täters zu den betroffenen Kindern voraus. Maßgeblich ist die unmittelbare Wahrnehmbarkeit sexueller Handlungen des ...

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern per Webcam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sexuelle Handlung vor einem Kind" ist auch dann strafbar, wenn der Täter sie über das Internet übertragen hat

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Sexueller Kindesmissbrauch via Webcam und Internet

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Sexueller Mißbrauch v. Kindern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kindesmissbrauch übers Internet strafbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.5.2009)

    BGH bestätigt Strafe wegen Kindesmissbrauchs per Internet // "Räumliche Nähe" zum Opfer keine Voraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 283
  • NJW 2009, 1892
  • NStZ 2009, 500
  • NStZ-RR 2009, 361
  • StV 2009, 466
  • MMR 2009, 533
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1995 (BGHSt 41, 285) entgegen.
  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Sie sollten seine sexuellen Handlungen wahrnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 1133, 1135).
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Insbesondere bestehen gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Hinblick auf seine zahlreichen und erheblichen einschlägigen Vorstrafen keinerlei Bedenken (vgl. zu den Anordnungsvoraussetzungen bei exhibitionistischen Handlungen BGH NStZ-RR 1999, 298).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 79/14

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    aa) Auf eine körperliche Nähe zwischen dem Täter und dem wahrnehmenden Kind kommt es dabei nicht an (BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 286; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 176 Rn. 9; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176 Rn. 12; ders. aaO § 184g Rn. 20; Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 74; Renzikowski in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 176 Rn. 32; Wolters in Satzger/Schluckebier/Widmaier, 2. Aufl., § 176 Rn. 16).

    Nichts anderes gilt deshalb für die von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfassten sexuellen Handlungen (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).

    Die abweichenden Entscheidungen erfolgten damit zum alten Recht und sind hinfällig (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).

    Gesetzeswortlaut, Materialien und Sinn und Zweck der Vorschrift lassen aber deutlich werden, dass in Abgrenzung zu den Begehungsvarianten des § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB nur eine zeitgleiche Wahrnehmung genügen kann (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283: unmittelbare Wahrnehmung im Sinne einer simultanen Übertragung).

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Insoweit kann die dem Elternteil vom Täter aufgezwungene psychische Verarbeitung einer erheblichen Gefährdung der ungestörten Entwicklung seines Kindes (vgl. zum Schutzgut des § 176 StGB aF BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132, juris Rn. 11; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69, juris Rn. 10; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 340, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, Rn. 6 und 10; vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726, juris Rn. 5; vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657, juris Rn. 6; jeweils mwN) genügen, die entgegen der Ansicht der Revision auch nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Eltern unterfällt.
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    Der Aufnahme dieser Taten in den Missbrauchstatbestand des § 176 StGB 2008 liegt jedoch die Erkenntnis zu Grunde, dass auch das sexuell motivierte Nachstellen eines Erwachsenen ohne Körperkontakt die psychische Entwicklung eines Kindes massiv beeinträchtigen kann und dass ohne Androhung einer Strafe für eindeutige Vorfeldhandlungen der Schutz von Kindern vor körperlichen Übergriffen lückenhaft wäre (vgl. BT-Drs. 6/3521 S. 37 f., BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09 - BGHSt 53, 283 = juris Rn. 8).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Denn schon ohne Gewaltanwendung ist die durch die Vorschrift geschützte sexuelle Entwicklung verletzt (vgl. BT-Drucks. 6/3521, S. 35; BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 59/18

    Anfechtung von Entscheidungen (Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis)

    Durch die Strafvorschrift des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB werden vor einem Kind vorgenommene exhibitionistische Handlungen tatbestandlich erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408 f.; zur Gesetzgebungsgeschichte vgl. BTDrucks. VI/1552 S. 17 und VI/3521 S. 37).
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