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   BGH, 19.01.2010 - StB 27/09   

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BGH, 19.01.2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - StB 27/09 (https://dejure.org/2010,1262)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 5c Abs. 2 AWV; § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG; Art. 267 AEUV; Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO; § 203 StPO; § 74 GVG; § 74c GVG; § 120 GVG
    Defense Industry Organisation; Iran; geheimdienstliche Agententätigkeit; Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (Eignung der Tat, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden); Zweck der Entscheidung über die Eröffnung des ...

  • lexetius.com

    StPO § 210 Abs. 2; AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 34 Abs. 2 Nr. 3; AWV § 5 c Abs. 2; AEUV Art. 267 (Art. 234 EGV); VO (EG) 1334/2000 Art. 5 Abs. 1 bzw. VO (EG) 428/2009 Art. 8 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 210 Abs 2 StPO, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 AWG, § 34 Abs 2 Nr 3 AWG, § 5c Abs 2 AWV, Art 267 AEUV
    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Anklage wegen einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die Bundesrepublik Deutschland; Einbindung des iranischen Geheimdienstes VEVAK in Bemühungen der iranischen Defense Industry ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Exportverbote - keine Vorlagepflicht an den EuGH im Verfahren über die Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Hauptverfahrens i.R.e. Anklage wegen einer geheimdienstlichen Agententätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht gegen die Bundesrepublik Deutschland; Einbindung des iranischen Geheimdienstes VEVAK in Bemühungen der iranischen Defense Industry ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 275
  • NJW 2010, 2374 (Ls.)
  • EuZW 2010, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Den Mitgliedsstaaten fehlt deshalb grundsätzlich jede eigene Kompetenz zum Erlass nationaler Regelungen (h. M.; vgl. EuGH, Gutachten 1/75, Slg. 1975, 1355, 1363 ff.; EuGH NVwZ 1996, 365, 366 m. w. N.; wistra 1996, 57; Vedder/Lorenzmeier in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 133 EGV Rdn. 11 m. zahlr.

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

    Aufgrund der gebotenen engen Auslegung des Ausnahmetatbestands bedarf es insoweit aber der Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen (EuGH NVwZ 1996, 365, 367; wistra 1996, 57, 58).

    (1) Mitgliedsstaatliche Exportkontrollvorschriften hinsichtlich nicht gelisteter Dual-Use-Güter auf der Grundlage der Ermächtigung aus Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO (jetzt: Art. 8 Abs. 1 Dual-Use-VO nF) stellen "nationale Alleingänge" dar und unterliegen als solche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sie müssen also geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den jeweils angestrebten, gemeinschaftsrechtlich zulässigen Zweck zu erreichen (EuGH EuZW 1992, 29, 31; wistra 1996, 57, 59).

    Auf dem Boden dieser Rechtslage hatte der Gerichtshof der Europäischen Union bereits im Jahr 1995 Ausfuhrbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 AWG den Schutz der auswärtigen Beziehungen bezweckten, als gemeinschaftsrechtskonform beurteilt (EuGH NVwZ 1996, 365; wistra 1996, 57).

    Das zeigt sich schon daran, dass auch der europäische Verordnungsgeber - etwa mit dem Begriff der öffentlichen Sicherheit in Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO - unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die im gerichtlichen Verfahren - nicht zuletzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union - einer Auslegung - etwa mit dem Ergebnis, dass zur äußeren Sicherheit eines Mitgliedsstaates auch seine auswärtigen Beziehungen zu zählen sind - unterzogen werden (vgl. EuGH NVwZ 1996 365; wistra 1996, 57), ohne dass wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot ihre Gemeinschaftsrechtswidrigkeit postuliert würde.

    Dies gilt auch im Bereich des Außenwirtschaftsrechts, das auf der Ebene des Verwaltungsrechts weitgehend von der in der ausschließlichen Zuständigkeit der Union liegenden gemeinsamen Handelspolitik überlagert wird; insoweit dürfen die Strafen, wenn sich die nationale Exportkontrollvorschrift aus der Öffnungsklausel des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO herleitet, nicht außer Verhältnis zum verfolgten Ziel der öffentlichen Sicherheit stehen (vgl. EuGH wistra 1996, 57, 59).

    Da sich mit § 7 Abs. 1 AWG die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV bereits vor der Neuregelung des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO auf Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bezog (vgl. EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58), hatte der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das "Ob", die Art und die Gründe von Beschränkungen (dazu BVerfG NJW 1995, 1537) zudem schon vorher im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen; einer erneuten Entscheidung des Gesetzgebers, die Bundesregierung zum Erlass solcher Vorschriften zu ermächtigen, bedurfte es deshalb nicht.

    Ob eine innerstaatliche Maßnahme aber letztlich zur Erreichung eines gemeinschaftsrechtlich legitimen Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist, entscheiden die mitgliedsstaatlichen Gerichte in eigener Kompetenz (vgl. nur EuGH wistra 1996, 57, 59).

    Nach diesen Grundsätzen könnte hier eine Vorlage zur Frage der Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO entbehrlich erscheinen, nachdem der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, dass davon auch die auswärtigen Interessen eines Mitgliedsstaates umfasst sein können (EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58).

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Die Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen kann zum Beispiel gegeben sein, wenn aufgrund der Tat ein Akt starker diplomatischer Missbilligung, eine feindselige Kampagne der führenden Medien eines wichtigen Landes der Völkergemeinschaft oder eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in inter- bzw. supranationalen Gremien naheliegend zu erwarten sind; indes reicht nicht jede mögliche negative Reaktion eines fremden Staates, wie z. B. eine bloße Demarche, für sich allein bereits aus (BGHSt 53, 128, 134 f. m. w. N.; 53, 238, 250).

    Daneben sind aber auch die sonstigen Tatumstände, namentlich Art und Menge der gelieferten Güter, deren Verwendungsmöglichkeit und -zweck, das konkrete Empfängerland sowie Umfang und Gewicht der konkreten außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Tat gefährdet werden können, in die Gesamtbetrachtung einzustellen (BGHSt 53, 128, 135 f.).

    Die Erstattung eines Rechtsgutachtens durch das Auswärtige Amt ist indes nicht veranlasst (BGHSt 53, 128, 136).

    Im Ergebnis ist deshalb in Fällen der Ausfuhr unter Verstoß gegen § 5c Abs. 2 AWV wegen der objektiv nur schwer bestimmbaren Beschaffenheit der in Betracht kommenden Güter und der tatbestandlichen Weite sowie der die angedrohte Sanktion erheblich verschärfenden Wirkung des Merkmals der Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen (vgl. dazu BGHSt 53, 128, 134 m. w. N.) in der gebotenen Gesamtschau eine Gefährdungseignung im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG grundsätzlich nur bei Vorliegen erheblicher weiterer, die auswärtigen Beziehungen betreffender Umstände zu bejahen.

    Maßgeblich kommt hinzu, dass jede von der Anklage erfasste illegale Ausfuhr Teil einer jahrelangen Tatserie war (vgl. zu diesem Merkmal BGHSt 53, 128, 137), mit der die Exportkontrollvorschriften von dem Angeklagten systematisch umgangen wurden.

    Zu der Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG hat der Senat bereits entschieden, dass die Verwendung dieses Merkmals in einem Straftatbestand wegen der Vielzahl von Beziehungen, auf die der Wortlaut verweist, zwar mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in hohem Maße problematisch ist (vgl. auch BVerfG NJW 2004, 2213, 2219), letztlich bei der gebotenen engen, konkretisierenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals aber noch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BGHSt 53, 128, 132).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind an die Bejahung der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. zuletzt BGHSt 53, 128, 140 f. m. zahlr.

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Mitgliedsstaat besondere Sicherheitsinteressen haben kann, etwa wegen seiner geographischen Lage, seiner Geschichte, wegen seiner inneren Situation oder besonderer äußerer Bedrohungen (Generalanwalt Jacobs, Rs. C-70/94 und Rs. C-83/94, Slg. 1995, I-3189, 3191, Rdn. 43; Rs. 120/94, Slg. 1996, I-1513, 1514, Rdn. 54; Schaefer aaO S. 217; Karpenstein aaO Rdn. 2, 7 m. w. N.; vgl. insoweit auch BVerfG NJW 1995, 1537, 1538).

    Bei den in § 7 Abs. 1 AWG genannten Zwecken handelt es sich um hochrangige Ziele mit grundlegender Bedeutung für den Schutz anderer Rechtsgüter (BVerfG NJW 1995, 1537, 1538).

    Angesichts der Hochrangigkeit dieses Rechtsguts (vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1537, 1538) sind Anhaltspunkte dafür nicht ersichtlich.

    Auch außerhalb der internationalen Zusammenarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 AWG können Maßnahmen zum Schutz der auswärtigen Beziehungen geboten sein, etwa wenn der Export der Waren allgemein oder in bestimmte Länder gerade der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer historischen, geographischen oder politischen Situation besondere Nachteile brächte (BVerfG NJW 1995, 1537, 1538; in diesem Sinne auch Generalanwalt Jacobs, Rs. C-70/94 und Rs. C-83/94, Slg. 1995, I-3189, 3191 Rdn. 43; Rs. 120/94, Slg. 1996, I-1513, 1514, Rdn. 54; Schaefer aaO S. 217; Karpenstein aaO Rdn. 2, 7 m. w. N.).

    b) Die Frage, ob die Bundesregierung gemäß Art. 80 Abs. 1 GG aufgrund der Ermächtigungsgrundlagen in § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AWG zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV ermächtigt war, ist verfassungsrechtlich bereits geklärt; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit - insbesondere im Hinblick auf den in Art. 80 Abs. 1 GG verankerten Wesentlichkeitsgrundsatz - bejaht (BVerfG NJW 1995, 1537).

    Da sich mit § 7 Abs. 1 AWG die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Ausfuhrbeschränkungen in der AWV bereits vor der Neuregelung des Art. 5 Abs. 1 Dual-Use-VO auf Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bezog (vgl. EuGH NVwZ 1996, 365, 366; wistra 1996, 57, 58), hatte der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen über das "Ob", die Art und die Gründe von Beschränkungen (dazu BVerfG NJW 1995, 1537) zudem schon vorher im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen; einer erneuten Entscheidung des Gesetzgebers, die Bundesregierung zum Erlass solcher Vorschriften zu ermächtigen, bedurfte es deshalb nicht.

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Dabei hat er das in dem Nichteröffnungsbeschluss liegende (negative) Wahrscheinlichkeitsurteil eines Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGHSt 53, 238, 243).

    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; der erst am Ende der Hauptverhandlung stehende Nachweis der Tat bzw. die für eine Verurteilung notwendige volle richterliche Überzeugung ist für die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht erforderlich (BGHSt 53, 238, 243 m. w. N.).

    Die Eignung zur erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen kann zum Beispiel gegeben sein, wenn aufgrund der Tat ein Akt starker diplomatischer Missbilligung, eine feindselige Kampagne der führenden Medien eines wichtigen Landes der Völkergemeinschaft oder eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in inter- bzw. supranationalen Gremien naheliegend zu erwarten sind; indes reicht nicht jede mögliche negative Reaktion eines fremden Staates, wie z. B. eine bloße Demarche, für sich allein bereits aus (BGHSt 53, 128, 134 f. m. w. N.; 53, 238, 250).

    In diesen Fällen kommt die Verletzung von völkerrechtlichen Verträgen oder Embargo-Vereinbarungen durch die Ausfuhr ebensowenig in Betracht wie ein in der Ausfuhr liegender Verstoß gegen im Wege der internationalen Zusammenarbeit beschlossene multilaterale Exportkontrollvorschriften (vgl. dazu BGHSt 53, 238, 250).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Auch aus den vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidungen ergibt sich, dass vom Gerichtshof der Europäischen Union im Hinblick auf geforderte Abwägungen oder Darlegungen nicht etwa auf eine dementsprechende Begründungspflicht des nationalen Gesetzgebers rekurriert wird, sondern auf dessen prozessuale Darlegungs- und Beweislast (EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22, 24); denn auch die erst im Verfahren benannten Rechtfertigungsgründe des beklagten Staates werden in die Entscheidung einbezogen (EuGH Rs. C-147/03, Slg. 2005, I-5969, 5992, Rdn. 63, 64, 67, 71; vgl. auch Cremer aaO S. 673 f.).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

    Allein in diesem Rahmen kann ein Mangel an Begründung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber von Bedeutung sein, wenn die Geeignetheit der beschränkenden Maßnahme zur Erreichung eines legitimen Zwecks oder ihre Verhältnismäßigkeit deshalb gegebenenfalls nicht überprüft werden kann (vgl. EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 22; Rs. C-170/04, Slg. 2007, I-4071, 4107, Rdn. 50).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Zwar kann bei Gesetzen, deren Erlass bestimmten materiellrechtlichen oder Verfahrensvoraussetzungen unterliegt, im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle die Prüfung erforderlich sein, ob die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten den Sachverhalt ausreichend ermittelt und nachvollziehbar gewürdigt haben oder - insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung - ob mit dem Gesetz ein verfassungskonformer Zweck verfolgt wird; eine solche Prüfung ist etwa bei Planungs- oder Neugliederungsgesetzen geboten (z. B. BVerfGE 86, 90, 108 f. m. w. N.), aber auch bei Prognoseentscheidungen des Gesetzgebers (z. B. BVerfGE 50, 290, 332 ff. m. w. N.) oder bei Regelungen im Bereich enger verfassungsrechtlicher Vorgaben (z. B. BVerfGE 54, 173, 197; 85, 36, 56 ff.).

    Im Streitfall müssen die Gründe dem Gericht offen gelegt werden, ohne dass die Art des Nachweises - eine etwa vorhandene Begründung, andere jedermann zugängliche Materialien, aber auch Aussagen an der Normsetzung Beteiligter oder die Offenlegung verwaltungsinterner Vorarbeiten - eine Rolle spielt (Kischel aaO S. 311; Thür VerfGH aaO; BVerfGE 85, 36, 57).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Parlamentsgesetze, sondern auch für untergesetzliche Normen wie den hier in Rede stehenden § 5c Abs. 2 AWV (vgl. Kischel aaO S. 326 f., 333, 334; BVerfGE 85, 36, 57).

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Die sich aus der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ergebende Sperrwirkung entfällt indes dort, wo das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedsstaaten - etwa durch Öffnungsklauseln - zum Erlass nationaler Regeln ermächtigt (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; NVwZ aaO; wistra aaO; EuGH Rs. C-174/84, Slg. 1986, 559, 576, Rdn. 31; Vedder/Lorenzmeier aaO; Schaefer, Die nationale Kompetenz zur Ausfuhrkontrolle nach Art. 133 EG S. 102).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-463/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE SPANISCHEN UND BRITISCHEN REGELUNGEN ÜBER

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    dd) Nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Bestimmtheit, der Vorhersehbarkeit und der Rechtssicherheit muss eine Regelung, die in Bezug auf gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten eine Beschränkung enthält, klar und deutlich sein, damit der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen kann (Pernice/Mayer aaO nach Art. 6 EUV Rdn. 295 m. zahlr. Nachw. zur ständigen EuGH-Rechtsprechung; EuGH NJW 2003, 2663, 2665).

    Die vom Oberlandesgericht zitierte Rechtsprechung ist nicht einschlägig, betraf sie doch einen Fall, in dem der spanische Gesetzgeber die Erteilung einer Genehmigung in das freie Ermessen einer Behörde gestellt hatte, ohne jegliche gesetzliche Vorgaben für die Ermessensausübung zu machen (EuGH NJW 2003, 2663, 2666).

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Den Mitgliedsstaaten fehlt deshalb grundsätzlich jede eigene Kompetenz zum Erlass nationaler Regelungen (h. M.; vgl. EuGH, Gutachten 1/75, Slg. 1975, 1355, 1363 ff.; EuGH NVwZ 1996, 365, 366 m. w. N.; wistra 1996, 57; Vedder/Lorenzmeier in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 133 EGV Rdn. 11 m. zahlr.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
    Der Tatrichter ist nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne Weiteres zugrunde zu legen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • EuGH, 28.03.1985 - 272/83

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung;

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

  • BGH, 18.07.2006 - StB 14/06

    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Nr. 3 AWG

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • KG, 22.07.2008 - 4 Ws 131/07

    Außenhandel: Strafbarkeit der Lieferung von Federelementen an ein iranisches

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 281 Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die Eröffnungsentscheidung soll (nur) erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, aber der Hauptverhandlung ansonsten nicht vorgreifen (vgl. BGH BeckRS 2010, 10962 Rdn. 60; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Stuttgart BeckRS 2014, 16657; KG BeckRS 2014, 19424; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 203 Rdn. 5).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Die Eröffnungsentscheidung soll jedenfalls erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht - insbesondere nicht im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung hinsichtlich sensibler Beweisfragen - vorgreifen (vgl. etwa BGH, BeckRS 2010, 10962 Rn. 33, 60; OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; Schneider, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 5).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (so auch BGHSt 54, 275).

    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter dabei nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (vgl. dazu BGHSt 54, 275 ff., Rdnr. 78, zitiert nach juris; BGHSt 51, 324 ff.).

  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei kann die Gewerbsmäßigkeit zweifelhaft sein, wenn in erster Linie legale Veräußerungsgeschäfts betrieben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - StB 27/09, Rn. 93).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 17/18

    BGH lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu

    Auch in Fällen, in denen zunächst gewisse - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 17; vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auch in Fällen, in denen zunächst - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 288 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 1 Ws 418/14

    Tödlicher Kantholz-Schlag kommt doch vor Gericht

    Dieser Grundsatz gilt auch für die nur auf einer mittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung (BGHSt 54, 275, 294 f.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Januar 2013 [2 Ws 17-21/13] ) und findet auf die nach dem gleichen Prüfungsmaßstab erfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung ebenso Anwendung.

    Diffizile Beweiswürdigungsfragen, wie sie hier aufgrund der Beweislage in Rede stehen, dürfen nicht im Zuge der nicht öffentlichen und nicht unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung durch die Staatsanwaltschaft womöglich endgültig entschieden werden (so zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens BGHSt 54, 275, 295).

  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in der Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 54, 275, 281).
  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

    Dass dort überlegene Erkenntnismittel zur Verfügung stünden, die eine abweichende Beurteilung ermöglichen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 203 Rn. 13), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20

    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16

    Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1

  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

  • VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 L 3300/22

    "bestimmt sein können" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821

  • OLG München, 04.07.2012 - 4St RR 95/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines in Polen aufgrund eines gefälschten

  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

  • LG Bielefeld, 28.07.2014 - 9 KLs 13/12

    ACI VII. Dubai Fonds KG - Eröffnung des Strafverfahrens gegen

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