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   BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11   

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https://dejure.org/2011,1468
BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,1468)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; Art. 316e Abs. 1 EGStGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e EMRK; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale Persönlichkeitsstörung; psychische Störung

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; EGStGB Art. 316e Abs. 1; MRK Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 66b Abs 1 S 1 StGB vom 23.07.2004, § 66b Abs 2 StGB vom 23.07.2004, Art 316e Abs 1 StGBEG
    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Nachträgliche Anordnung), Dissoziale Persönlichkeitsstörung, Begriff der psychischen Störung

  • rewis.io

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung und die dissoziale Persönlichkeitsstörung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sexualstraftäter erhält nachträgliche Sicherheitsverwahrung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Weitergeltung der verfassungswidrigen Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bis zur Neuregelung, längstens bis 31.5.2013 (Prof. Dr. Tobias Singelnstein; ZIS 1/2012, S. 128-131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 254
  • NJW 2011, 2744
  • NStZ 2011, 631
  • StV 2011, 674
  • JR 2012, 171
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.

    Angesichts der fehlerfrei getroffenen Bewertung im angefochtenen Urteil ist zweifelsfrei auszuschließen, dass bei einer tatgerichtlichen Beurteilung in positiver Kenntnis des vom Bundesverfassungsgericht über BGHSt 55, 234 hinaus eingeschränkten Maßstabes ein abweichendes Ergebnis erzielt werden könnte.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung unterfällt, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB erfüllt, dem Begriff der psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK, § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG und kann bei aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten ableitbarer hochgradiger Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB aF rechtfertigen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, BGBl. I S. 1003).

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003) darf § 66b Abs. 2 StGB aF auf Taten, die - wie vorliegend - vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, allerdings nur noch dann angewendet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet.

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Das Landgericht hat auf Tatsachen abgestellt, die vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten auf einer abweichenden Grundlage belegen und somit rechtlich in einem neuen Licht erscheinen lassen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08, BGHSt 52, 379, 390 ff.).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 173/96

    Revisiosnrechtliche Überprüfung der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    Dem Urteilstenor und der Schilderung der zugrunde liegenden Taten lassen sich jedoch zumal angesichts der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten Einzelstrafen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für die drei Sexualverbrechen sicher entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 1 StR 173/96).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
    c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs verweist auf die Stellungnahme des Vorsitzenden des 5. Strafsenats, der zum Begriff der psychischen Störung auf das Urteil vom 21. Juni 2011 (BGHSt 56, 254) Bezug nimmt.
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (BVerfG, a.a.O., S. 1943 , S. 1946 ; vgl. dazu auch BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 u.a. -, juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 -, juris Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Übergangsregelung in Ziff. III 2. a) des Entscheidungstenors für die "Altfälle" die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. ihre Fortdauer unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Betreffende an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leide (vgl. - diesen Vorgaben Rechnung tragend - nunmehr auch BGH, Beschl. v. 23.5.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 -).

    Das Tatbestandsmerkmal des "unsound mind" setzt nach der Rechtsprechung des EGMR voraus, dass es sich um eine zuverlässig nachgewiesene psychische Störung - "true mental disorder" - handelt, die eine zwangsweise Unterbringung erfordert - "warranting compulsory confinement" -, und die fortdauert - "the validity of continued must depend upon the persistence of such a disorder" - (zuletzt EGMR, Urt. v. 21.6.2005, Beschwerde-Nr. 517/02, K. ./. Vereinigtes Königreich); zu einer Einschränkung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB muss sie hingegen gerade nicht führen (vgl. BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - NJW 2011, 1931; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744).

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Namentlich die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung kann nur dann noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn auch der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt ist und weiter die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK erfüllt sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11); das heißt, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThuG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Senatsurteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker" auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtsache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.).
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    Denn neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift können auch dann gegeben sein, wenn die Gefährlichkeit des Täters vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 63 StGB auf einer abweichenden Grundlage belegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 2 StR 211/11, Rn. 13; Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, NJW 2011, 2744 Rn. 18 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Unerheblich ist hingegen, ob er zugleich subjektiv einen Leidensdruck oder eine Behinderung in seiner Lebensführung empfindet (BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ; zum Fehlen eines Leidensdrucks gerade in den Fällen der dissozialen Persönlichkeitsstörung siehe auch Dessecker, zis 2011, 706, 712), ob sie mit Heilungschancen behandelt werden kann (hierzu Morgenstern, zis 2011, 974, 979) und ob sie eine Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedingt (zur Abkopplung des Begriffs der psychischen Störung von den §§ 20, 21 StGB auch BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744 ).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall (strikte

    Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11

    Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in

    Sie erschließt sich aber zwanglos daraus, dass die Beschränkung der in Nr. 11. 2 des Urteilstenors der Senatsentscheidung aufgeführten Vorschriften auf § 66b II StGB und 7 II JGG (sowie § 67d III StGB) ersichtlich nur den dem BVerfG vorgelegten Fällen geschuldet war, die eine mittelbare Überprüfung eben nur dieser Vorschriften erforderten (BGH, Urt. v. 21.06.2011 - 5 StR 52/11 - juris Rn 21).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auf die vom Bundesverfassungsgericht für Fälle rückwirkender Anwendung im Rahmen von § 66b oder § 67d StGB entwickelten nochmals deutlich strengeren Verhältnismäßigkeitskriterien (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) kommt es hier nicht an.
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13

    Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und

  • OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11

    Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung;

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

  • OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstdauer:

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