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   BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54   

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https://dejure.org/1954,559
BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54 (https://dejure.org/1954,559)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1954 - 1 StR 25/54 (https://dejure.org/1954,559)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1954 - 1 StR 25/54 (https://dejure.org/1954,559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 122
  • NJW 1954, 1376
  • MDR 1954, 496
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof aufrechterhalten (BGHSt 3, 13), ihr hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen (NJW 1954, 69).

    Wie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1954, 69) an Hand der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ausführen, sollte der Rechtssatz "ne bis in idem" durch die Aufnahme in das Grundgesetz nicht anders als in den bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen bestimmt werden.

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof aufrechterhalten (BGHSt 3, 13), ihr hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen (NJW 1954, 69).

    Wie die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1954, 69) an Hand der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ausführen, sollte der Rechtssatz "ne bis in idem" durch die Aufnahme in das Grundgesetz nicht anders als in den bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen bestimmt werden.

  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Gemäß § § 2 StGB, 354 a StPO ist das neue Gesetz auch vom Revisionsgericht In Betracht zu ziehen (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953 = JZ 1953, 733).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Gemäß § § 2 StGB, 354 a StPO ist das neue Gesetz auch vom Revisionsgericht In Betracht zu ziehen (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953 = JZ 1953, 733).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Gemäß § § 2 StGB, 354 a StPO ist das neue Gesetz auch vom Revisionsgericht In Betracht zu ziehen (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953 = JZ 1953, 733).
  • RG, 26.10.1942 - 2 D 402/42

    1. Beihilfe zur Fahnenflucht ist auch nach der Neufassung des MStGB. v. 10.

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    In ständiger Rechtsprechung hat das Reichsgericht allerdings die sachliche Rechtskraft des Strafbefehls gegenüber der eines Urteils eingeschränkt und zugelassen, dieselbe Tat nochmals unter einem rechtlichen Gesichtspunkt zu verfolgen, der in dem Strafbefehl nicht gewürdigt ist und eine erhöhte Strafbarkeit begründet (u.a. RGSt 56, 263; 65, 292; 76, 251).
  • RG, 16.10.1917 - V 438/17

    Zur Frage der Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhanges bei verurteilendem und

    Auszug aus BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54
    Dennoch würden nach ständiger Rechtsprechung bei Annahme einer fortgesetzten Handlung alle bis zur Verkündung des Urteils begangenen Einzeltaten einer neuen Aburteilung entzogen geblieben sein (RGSt 51, 253; 66, 45).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    ... Bei einer Verurteilung durch Strafbefehl ist demnach eine Straftat i. S. des § 55 Abs. 1 StGB vor der früheren Verurteilung nur dann begangen, wenn sie in die Zeit vor Unterzeichnung des Strafbefehl durch den Richter fällt." Die Entscheidung BGHSt 6, 122, 124 stehe dieser Ansicht nicht entgegen.
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Dort sei die Würdigung der Tat nach allen in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten nicht so gewährleistet, wie im ordentlichen Verfahren mit der Hauptverhandlung als Kernstück, Eine Auflockerung der Rechtskraft des Strafbefehls in tatsächlicher Hinsicht sei nicht zulässig (BGHSt 3, 13; 6, 122, 124) [BGH 05.05.1954 - 1 StR 25/54].
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Seine Grenzen sind durch die Erhebung zum Verfassungssatz nicht erweitert worden (vgl. BVerfGE 3, 248 (252); 9, 89 (96) BayVfGH MDR 1963, 375; BGHSt 3, 13, (16); 6, 122 (125); Schmidt Bleibtreu-Klein, Komm. z. GG Art. 103 Anm.11; Leipziger Komm. z. StGB (Jagusch) § 7 Anm.1; Schwarz-Dreher StGB Komm. § 7 Anm.1; Mezger-Blei, Strafrecht I 12.Aufl. 1967 S.39; ferner Schönke-Schröder StGB Komm. § 7 Anm.1; vergl. auch Eb. Schmidt Lehrkomm. z. StPO II, 1957, § 153b Anm.9; Peters Strafprozess 2.Aufl 1966 S.83; a.A. Maunz-Dürig, GG Komm. Art. 103 Anm.131, jedoch ohne Stellungnahme zu § 7 StGB).
  • BGH, 20.11.1962 - 1 StR 442/62
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGSt 4, 243; 9, 321; 14, 358; 15, 112; zuletzt noch 76, 250, 251), die vom Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 3, 13; 6, 122; 9, 10) und vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 3, 248 gebilligt wurde, ist die Rechtskraftwirkung des Strafbefehls beschränkt.
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

    Dort kann aber auf Grund der dürftigen Feststellungen des Landgerichts München I nicht ersehen werden, ob es sich dabei um einen Teilakt der hier abgeurteilten Tat handelt und somit durch eine hier eintretende Rechtskraft ein Strafklageverbrauch erfolgt (vgl. RGSt 66, 45/50; BGHSt 6, 122/124; Schäfer in Löwe/Rosenberg Einl. Kap.12 RdNr.65; Kleinknecht Einl. RdNr.172; Dreher/Tröndle vor § 52 RdNr.39; Schönke/ Schröder Vorbem. §§ 52 ff. RdNr.69).
  • BGH, 25.06.1957 - 1 StR 128/57

    Rechtsmittel

    Aus der Tatsache der Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs allein kann, entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers, der Verbrauch der Strafklage noch nicht geschlossen werden; es bedarf der Feststellung, ob der Betrugsfall H. in den im schöffengerichtlichen Urteil angenommenen Fortsetzungszusammenhang gehört (vgl RGSt 72, 211 ff; BGHSt 6, 92, 95 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]; 6, 122 ff [BGH 05.05.1954 - 1 StR 626/53]); dies um so mehr, als es sich im früheren Urteil nur um einen Geschädigten - Frau R., zudem um eine erheblich abweichende Tatzeit und eine andere betrügerische Zeitungsanzeige handelte.
  • BayObLG, 25.11.1991 - 3 ObOWi 87/91
    Die Rechtskraft des Bußgeldbescheids des Landratsamts vom 22.8.1990 erstreckt sich unabhängig davon, ob sie entdeckt waren oder nicht, auch auf alle vor diesen Teilakten liegenden Handlungsteile einer fortgesetzten Tat und würde auch die verfahrensgegenständlichen Handlungen erfassen, wenn sie vom Gesamtvorsatz umfasst gewesen sein sollten (BGH NJW 1954, 1376; KK Hürxthal StPO § 260 Rn. 22; KK Steindorf OWiG § 84 Rn.5; Göhler OWiG 9.Aufl. § 84 Rn. 8).
  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 831/52

    Rechtsmittel

    Wegen der vor dessen Zustellung begangenen, in ihm aber nicht erfaßten einzelnen Handlungen kann er nicht mehr verfolgt werden (BGHSt 6, 122).
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