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   BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53   

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BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53 (https://dejure.org/1954,54)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1954 - GSSt 4/53 (https://dejure.org/1954,54)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1954 - GSSt 4/53 (https://dejure.org/1954,54)
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Selbsttötung

§ 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Hilfeleistung bei Nichttätigwerden nach einem Selbstmordversuch - Situation des Selbstmordversuchs als Unglücksfall - Entwicklung und Begründung der Vorschriften über unterlassene Hilfeleistung - Beurteilung der Hilfspflicht bei Festhalten am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 330c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 147
  • NJW 1954, 1049
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53
    Er will sie bejahen, sieht sich aber durch die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 12. Februar 1952 (BGHSt 2, 150) daran gehindert.

    Dadurch wird, zwar die Gültigkeit des § 330 c StGB nicht berührt (BGHSt 1, 266; 2, 150, 296).

  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53
    Dadurch wird, zwar die Gültigkeit des § 330 c StGB nicht berührt (BGHSt 1, 266; 2, 150, 296).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Beide schlugen in Reaktion auf Entwicklungen in der damaligen Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 2, 150; 6, 147; 7, 268; 13, 162; 32, 367) und im Bestreben um eine Stärkung der Selbstbestimmung jeweils eine strafgesetzliche Regelung zur Beschränkung der Strafbarkeit der "Nichthinderung einer Selbsttötung' vor (vgl. Baumann et al., Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches, Besonderer Teil, Straftaten gegen die Person, Erster Halbband, 1970, S. 7, 21 sowie Baumann et al., Alternativentwurf eines Gesetzes über die Sterbehilfe - Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, 1986, S. 25-33).

    Deshalb ist auch die Suizidhilfe als nicht tatherrschaftliche Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung grundsätzlich straffrei (vgl. BGHSt 2, 150 ; 6, 147 ; 32, 262 ; 32, 367 ; 53, 288 ; Schneider, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 4, 3. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 211 Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    a) Entgegen den im angefochtenen Urteil insoweit geäußerten Zweifeln hält der Senat daran fest, dass die durch einen Selbstmordversuch herbeigeführte Gefahrenlage einen Unglücksfall im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954 - GSSt 4/53, BGHSt 6, 147, 152; Urteil vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58, BGHSt 13, 162, 169; anders noch Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150).

    Ungeachtet der durch den Bundesgerichtshof in der Vergangenheit vorgenommenen Bewertung der Selbsttötung als Verstoß gegen das Sittengesetz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954, GSSt 4/53, aaO, 153; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 285), stellt die mit einem Suizid verbundene Zerstörung des grundrechtlich geschützten Rechtsguts Leben - von gravierenden Ausnahmefällen (vgl. etwa den BVerwGE 158, 142) abgesehen - bei natürlicher Betrachtung einen Unglücksfall im Rechtssinn dar (vgl. Kutzer, ZRP 2012, 135, 136).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    a) Die Rechtsprechung hat bisher kein in sich geschlossenes rechtliches System entwickelt, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen, die sich bei aktiver oder passiver Beteiligung Dritter an den verschiedenen Stadien eines freiverantwortlich ins Werk gesetzten Selbstmords ergeben, stets sachgerecht und in sich widerspruchsfrei vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 2, 150; 6, 147; 13, 162; 19, 135; 24, 342; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821; BGH, Urt. vom 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57; BayObLG …

    Daher kann ohne Rücksicht auf die Lauterkeit der Motive nicht als Anstifter oder Gehilfe bestraft werden, wer sich hieran beteiligt (ständige Rechtsprechung, u.a. RGSt 70, 313 [315]; BGHSt 2, 150 [152]; 6, 147 [154]; 13, 162 [167]; 19, 135 [137]; 24, 342 [343]).

    Diese Meinung, die zum Teil entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 147 ; 13, 162 [169]) davon ausgeht, daß der frei verantwortete Selbstmord kein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB ist und daher auch keine allgemeine Hilfeleistungspflicht auslöst, vertritt z.B. Eser (in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 211 Rn. 35 f., 41 und 46); allerdings beurteilt er die ärztliche Rettungspflicht dann, wenn ein bewußtloser Suizident einem Arzt zur Behandlung überwiesen wird, nicht anders als bei einem "Normalpatienten".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt sie schon dann, wenn durch die erkannte Selbsttötungsabsicht eine unmittelbare als Unglücksfall zu wertende Gefahrenlage für den Selbstmörder entstanden ist und die weiteren in § 323c StGB genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 6, 147 [153]; 13, 162 [169]; zustimmend Laufs, Arztrecht 2. Aufl. 1978 S. 31 f.).

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat den Willen des Selbstmörders für grundsätzlich unbeachtlich erklärt (BGHSt 6, 147 [153]).

    Es kann auf sich beruhen, ob es in der Konsequenz der Entscheidungen BGHSt 6, 147 und 13, 162 [169] liegt, das Recht, über die Vornahme medizinischer Eingriffe selbst zu bestimmen, auch bei dem bewußtseinsklaren, aber schwer verletzten Suizidenten aus übergeordneten Gründen einzuschränken.

    Davon unabhängig bedarf jedoch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung gerade in "äußersten Grenzlagen" besonderer Prüfung (BGHSt 6, 147 [154]; 13, 162 [169]).

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Ihrer Annahme steht nicht etwa entgegen, daß das deutsche Strafrecht nur die Vernichtung fremden menschlichen Lebens ahndet (BGHSt 6, 147, 154 unter b), hier aber der Schuß M sich gegen P selber richtete.
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Der sich vorsätzlich Beteiligende kann infolgedessen (wegen Fehlens einer Haupttat) nicht als Anstifter oder Gehilfe bestrafe werden (BGHSt 2, 150, 152; 6, 147, 154; 13, 162, 167; 19, 135, 137; 24, 342, 343; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 33 und 35 vor § 211; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 21 und 22 vor § 211; Lackner, StGB 15. Aufl. Anm. 3a vor § 211; Wessels, Strafrecht BT - 1, 6. Aufl. S. 7 ff. jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Im Urteil vom 4.7.1984 (BGHSt 32, 367; 378) läßt der 3. Strafsenat des BGH zwar ausdrücklich offen, ob das Verbot ärztlicher Eingriffe gegen den Willen des Patienten auch dann gilt, wenn es sich um einen zu rettenden Suizidenten handelt und ob es in der Konsequenz der Entscheidungen in BGHSt 6, 147 = JZ 1954, 639 mit Anm. Gallas und 13, 162, 169 liegt, das Recht, über die Vornahme medizinischer Eingriffe selbst zu bestimmen, auch bei dem bewußtseinsklaren, aber schwer verletzten Suizidenten aus übergeordneten Gründen einzuschränken.

    Er schloß sich jedoch im Ergebnis der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH (BGHSt 6, 147, 153) an, der den Willen des Selbstmörders für unbeachtlich erklärt hatte, und begründet dies damit, daß dann, wenn § 323c StGB seine dem solidarischen Lebensschutz dienende Funktion auch in Selbstmordfällen erfüllen solle, die .

    Ist der Mensch nicht befugt, aus eigenem Willensentschluß über sein Leben zu verfügen (so BGHSt 6, 147, 153), kann dies allenfalls für die allgemeine Nothilfepflicht aus § 323 c StGB von Bedeutung sein (so beziehen sich die entsprechenden Ausführungen des BGH in * BGHSt 6, 147, 153; 13, 162, 169; NJW 83, 351 jeweils nur auf diese Pflicht), nicht aber für die Wirksamkeit der Entlassung des Arztes aus den besonderen vereinbarungsabhängigen und kündbaren Rechtsbeziehungen zum Patienten, da eine aus der Unverfügbarkeit des Lebens für den einzelnen ableitbare Verpflichtung zum Weiterleben allenfalls gegenüber der Rechtsgemeinschaft, nicht aber gegenüber seinem Arzt besteht.

    a) Die Strafkammer bejaht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 6, 147; 13, 162, 169; 32, 375) das Vorliegen eines Unglücksfalles im Sinne dieser Vorschrift und nimmt an, daß die Angeschuldigten, Prof. H, von K und Dr. E, bereits zu dem Zeitpunkt verpflichtet waren, das ihnen Mögliche und Zumutbare zur Verhinderung des Selbstmordes zu leisten, als sich das Gift in Reichweite der Suizidentin befand, da schon zu diesem Zeitpunkt für Frau E eine konkrete Gefahrenlage entstanden war.

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Die Rechtsordnung wertet eine Selbsttötung deshalb - von äußersten Ausnahmefällen abgesehen - als rechtswidrig (BGHSt 6, 147, 153), stellt die Selbsttötung und die Teilnahme hieran lediglich straflos.
  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    c) Dieselbe Untätigkeit kann aber als unterlassene Hilfeleistung verfolgt werden (im Anschluß an BGHSt 6, 147, 154, 155).

    Der Tatrichter wird jedoch zu prüfen haben, ob dem Angeklagten der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung (§ 330c StGB ) zur Last fällt (vgl. dazu: BGHSt 6, 147 ff; BGH in JR 1956, 347).

  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Nach dem geltenden Recht besteht zwar keine allgemeine Rechtspflicht, Dritte vor Gefahren oder Verletzungen zu schützen (BGHSt 6, 147).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Der durch § 330 c StGB strafbewehrte allgemeine Anspruch auf Hilfeleistung verbleibt ihm ohnehin, weil ein Unglücksfall im Sinne dieser Bestimmung auch dann vorliegt, wenn der Betroffene die Notlage selbst hervorgerufen hat (BGHSt 6, 147, 152).
  • BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87

    Verfassungsbeschwerde gegen eine aktive Sterbehilfe untersagende Polizeiverfügung

  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92

    Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde

  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85

    Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines

  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

  • LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20

    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

  • BayObLG, 18.11.1988 - RReg. 1 St 186/88

    Anwendung ; Unmittelbarer Zwang; Polizei; Rechtmäßig; Diensthandlung;

  • OLG Hamm, 06.09.1974 - 3 Ss 396/74
  • BGH, 25.08.1987 - 5 StR 442/87

    Definition eines Unglücksfalls im Rahmen des § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) -

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 183/54

    Verlassen von Frau und Kind - § 222 StGB, 'Rechtswidrigkeit', Rechtsausübung

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1991 - 5 Ss 206/91
  • LG Mannheim, 03.05.1990 - 2 Ns 70/89

    Unterlassene Hilfeleistung: Erfolgreiche Berufung eines isoliert lebenden

  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit

  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 433/84

    Freispruch von einer fahrlässigen Tötung - Rüge der Verkennung des

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 632/78

    Straflose bloße Anstiftung zum Selbstmord oder Mord in mittelbarer Tätertschaft

  • BGH, 16.01.1957 - 2 StR 559/56

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Sterbehilfe für einen Sicherungsverwahrten

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 464/66

    Unterlassen der Inanspruchnahme der Geburtshilfe in einem Krankenhaus -

  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 520/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 442/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.09.1954 - 5 StR 587/52

    Rechtsmittel

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