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   BGH, 29.06.1954 - 3 ARs 35/54   

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https://dejure.org/1954,646
BGH, 29.06.1954 - 3 ARs 35/54 (https://dejure.org/1954,646)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1954 - 3 ARs 35/54 (https://dejure.org/1954,646)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1954 - 3 ARs 35/54 (https://dejure.org/1954,646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 236
  • NJW 1954, 1455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Vielmehr muß auch hier ein selbständiges neues Auslieferungsverfahren eingeleitet werden (BGHSt 6, 236 [240 f.]).

    a) Allerdings könnte der Beschluß vom 11. August 1978 möglicherweise für ein etwaiges künftiges Auslieferungsverfahren gegen den Beschwerdeführer eine gewisse Bedeutung erlangen, wenn die vom Bundesgerichtshof in der oben bezeichneten Entscheidung BGHSt 6, 236 entwickelten Rechtsgrundsätze herangezogen werden.

  • OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05

    Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter

    Es ist jedoch möglich, aufgrund eines erneuten Ersuchens mit neuen Tatsachen in einem neuen Auslieferungsverfahren nach §§ 29, 41 IRG zu verfahren (BVerfGE 50, 244; BGHSt 6, 236; Schomburg/Lagodny ebenda).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine vorangegangene Entscheidung eines Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung eine - wenn auch beschränkte - Rechtskraft entfalten, nämlich dahingehend, dass das Oberlandesgericht nur aufgrund neuer Tatsachen wegen eines sich auf dieselbe Tat oder Strafe beziehenden Auslieferungsersuchens eine abweichende Sachentscheidung treffen dürfe (Beschluss des 3. Strafsenates vom 29. Juni 1954; BGHSt 6, 236).

  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 (s) Sbd IX-43/06

    Terminsgebühr, Auslieferungsverfahren; Teilnahme am Verkündungstermin

    Hierbei handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Verfahren eigener Art, in dem zum einen der Strafrechtspflege ausländischer Staaten Rechtshilfe geleistet wird und zum anderen die Interessen des Verfolgten zu wahren sind (BGHSt 2, 44; 6, 236).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - Ausl 301 AR 111/17

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls nach Auslieferung des Verfolgten in den

    Die wiederholte Auslieferung ist eine neue, selbständige Rechtshilfemaßnahme (BGHSt 6, 236 ff. m.w.N.).
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