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   BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15   

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https://dejure.org/2016,3305
BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15 (https://dejure.org/2016,3305)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 2 StR 148/15 (https://dejure.org/2016,3305)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15 (https://dejure.org/2016,3305)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB
    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, Bestellungsakt, hier: Schulsekretär, der allein für das Bestell- und Zahlwesen der Schule zuständig ist)

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c

  • openjur.de

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c StGB, § 332 StGB
    Bestechlichkeit: Schulsekretär als Amtsträger

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 359 StGB, §§ 331 ff. StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Schulsekretärs als Amtsträger; Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde; Erheblicher Einfluss des Schulsekretärs auf das Verbrauchsmittelbestellwesen der Schule

  • rewis.io

    Bestechlichkeit: Schulsekretär als Amtsträger

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)
    Schulsekretär als Amtsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c
    Einordnung eines in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Schulsekretärs als Amtsträger; Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde; Erheblicher Einfluss des Schulsekretärs auf das Verbrauchsmittelbestellwesen der Schule

  • rechtsportal.de

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2
    Einordnung eines in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Schulsekretärs als Amtsträger; Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde; Erheblicher Einfluss des Schulsekretärs auf das Verbrauchsmittelbestellwesen der Schule

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Bestechlichkeit eines Schulsekretärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der bestechliche Schulsekretär

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bestechlichkeit eines Schulsekretärs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schulsekretär ist bei Entscheidung über Zulieferung von Verbrauchmaterialien Amtsträger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit des Schulsekretärs wegen Bestechlichkeit aufgrund Abschluss von Scheingeschäften zwecks Erhalt von Provisionszahlungen - Faktische Entscheidungsbefugnis über Bestellungen begründet Amtsträgereigenschaft im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB des Schulsekretärs

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Amtsträgerstellung setzt selbstständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 135
  • NJW 2016, 1398
  • NStZ 2016, 523
  • StV 2018, 15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Eines förmlichen, öffentlich-rechtlichen Bestellungsaktes bedarf es jedoch nicht; ausreichend ist insoweit entweder die Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde bzw. einer sonstigen Stelle oder aber eine über den Einzelauftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit bei oder für eine Behörde bzw. sonstige Stelle (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Zugleich war ihm bewusst, bei einer Behörde tätig zu sein, die ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380; BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Damit war für den Angeklagten hinreichend deutlich erkennbar, dass mit seiner Anstellung strafbewehrte Verhaltenspflichten verbunden waren, wie sie den in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis bei einer Behörde beschäftigten Personen obliegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 108).
  • BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Rein mechanische oder nur untergeordnete Hilfstätigkeiten, wie zum Beispiel Reinigungs- oder Schreibarbeiten (vgl. zum strafrechtlichen Beamtenbegriff des § 359 StGB aF: Senat, Urteil vom 25. April 1953 - 2 StR 780/51, NJW 1953, 1153; RG, Urteil vom 29. Oktober 1898 - 3409/98, RGSt 31, 293) innerhalb der öffentlichen Verwaltung begründen daher keine Amtsträgereigenschaft (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 11 Rn. 23c).
  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79

    Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    aa) Die Amtsträgereigenschaft setzt weiter voraus, dass der zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung Bestellte solche Aufgaben auch selbst wahrnehmen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79, NJW 1980, 846, 847; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 11 Rn. 9a).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Zugleich war ihm bewusst, bei einer Behörde tätig zu sein, die ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380; BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201; vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201; vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52).
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Ob die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nach außen als Verwaltungshandeln in Erscheinung tritt oder in der Öffentlichkeit als solche bemerkbar ist, ist dagegen unerheblich (NK/Saliger, aaO § 11 Rn. 38); auch eine bloß beratende Tätigkeit bei der Beschaffung und Verwaltung der für eine Universitätsklinik benötigten Lebensmittel kann genügen (vgl. zu § 359 StGB aF: RG, Urteil vom 31. August 1940 - 3 D 202/40, RGSt 74, 251, 253; zustimmend LK/Hilgendorf, StGB, aaO § 11 Rn. 52).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
    Die Frage, ob jemand besonders Verpflichteter ist, stellt sich erst, wenn feststeht, dass er nicht Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93, NStZ 1994, 277).
  • KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07

    Amtsträgereigenschaft einer Praktikantin der Berliner Feuerwehr

  • RG, 29.10.1898 - 3409/98

    Wann sind die von einer städtischen Verwaltung angenommenen Hülfsschreiber

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Ist diesbezüglich auf das Unternehmen der R. AG als Ganzes abzustellen (so BGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 227), folgt das bereits daraus, dass die R. AG mit der Durchführung von Nahverkehrsdienstleistungen eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnahm und der Angeklagte als deren Angestellter eine von gewisser Selbständigkeit und Eigenverantwortung geprägte Tätigkeit ausübte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139 ff. mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17

    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von

    Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.).

    Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.; kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24; LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).

    Auf diese Weise erfülle der Bestellungsakt eine Warnfunktion gegenüber dem Betroffenen, indem er ihm die gesteigerte Verantwortung in seiner Position vor Augen führe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137).

    (2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.

  • LG Frankfurt/Main, 06.06.2016 - 12 KLs 6/15

    StGB §§ 332 I, 334 I, 111 Nr. 2 c)Zur Amtsträgerstellung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2

    Dass es sich bei der vom Angeklagten G ausgeübten Tätigkeit der Instandhaltung eines Krankenhauses etwaig nur um eine die eigentliche öffentliche Aufgabe der Gesundheitssorge der Bevölkerung ermöglichende Tätigkeit handelt, schadet nicht, denn auch die den Betrieb des Krankenhauses betreffenden Tätigkeiten sind öffentliche Aufgaben (vgl. dazu BGH 2 StR 148/15 Urt.v.13.1.2016).
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