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   BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54   

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BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54 (https://dejure.org/1955,77)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1955 - 2 StR 366/54 (https://dejure.org/1955,77)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1955 - 2 StR 366/54 (https://dejure.org/1955,77)
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Wettfahrt

§ 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung eines bei einem Motorradwettrennen teilnehmenden angetrunkenen Fahrers - Einwilligung in die eigene Gefährdung - Kausalität eines Fahrfehlers für den Eintritt des Todes - Pflichtwidrigkeit der fahrlässigen Selbstverletzung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 2 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 600)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Motorradwettfahrt

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 112
  • NJW 1955, 472
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54
    Der Unfallbeteiligte, der sich endgültig vom Unfallort entfernt, ohne sich dabei nach § 142 strafbar zu machen, ist nicht verpflichtet, sich nachträglich bei der Polizei zu melden (entgegen BGHSt 5, 124).

    Der Täter ist also zum Abwarten verpflichtet, auch wenn niemand am Tatort anwesend ist (BGHSt 4, 144; 5, 124), wobei bisher offen geblieben ist, wie lange der Täter zu warten hat.

    Sie hat für solche Fälle aber verlangt, dass der Täter alsbald an den Unfallort zurückkehrt (BGH VRS 4, 49; BGHSt 4, 144; 5, 124).

    Andere Verdunkelungsmassnahmen des Täters werden nicht nach § 142 StGB bestraft (BGHSt 4, 144; 5, 124).

    Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber in seiner Entscheidung vom 10. November 1953 (BGHSt 5, 124 = VRS 6, 35) ausgeführt, dass dann, wenn am Unfallort keine Feststellungen mehr möglich sind, keine Rückkehrpflicht bestehe, sondern eine Meldepflicht; der Täter müsse dann den Unfall und seine Beteiligung der Polizei melden; das Fluchtverbot enthalte in diesem besonderen Falle ein Anzeigegebot.

  • RG, 03.01.1923 - IV 529/22

    Genügt für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB das Bewußtsein

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54
    In der Rechtsprechung ist es allerdings nicht als pflichtwidrig bezeichnet, wenn bei gemeinsamer gefährlicher Tätigkeit erwachsener und verständiger Menschen jemand in klarer Erkenntnis die Gefahr in Kauf nimmt und tödlich verunglückt, der andere aber seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht genügt (RGSt 57, 172; JW 1925, 2250; BGHSt 4, 88).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54
    In der Rechtsprechung ist es allerdings nicht als pflichtwidrig bezeichnet, wenn bei gemeinsamer gefährlicher Tätigkeit erwachsener und verständiger Menschen jemand in klarer Erkenntnis die Gefahr in Kauf nimmt und tödlich verunglückt, der andere aber seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht genügt (RGSt 57, 172; JW 1925, 2250; BGHSt 4, 88).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54
    Nach dem geltenden Recht besteht zwar keine allgemeine Rechtspflicht, Dritte vor Gefahren oder Verletzungen zu schützen (BGHSt 6, 147).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, (insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt) unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104; Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95; Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33; Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114; Schroeder in LK § 16 Rdn. 180; Schaffstein in Festschrift für Welzel (1974), S. 557, 571; Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540; Weber in Festschrift für Baumann (1992), S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge (BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Insbesondere steht die nach den bisherigen Feststellungen angenommene Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun der Angeklagten der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 104).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Er genügt seinen Pflichten schon dadurch, daß er sich für die Ermittlungen der Polizei oder anderer feststellungsfähiger und feststellungsbereiter Personen zur Verfügung hält und die erforderlichen Feststellungen duldet (BGHSt 7, 112, 117; VRS 5, 287, 367).
  • BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Dieser Rechtslage entspricht die allgemeine Annahme, daß die Vorschrift keine Unfallanzeigepflicht enthält (vgl. BGHSt 7, 112).
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Der Richter würde in kaum lösbare Schwierigkeiten geraten, wenn man ihm jeweils die Unterscheidung zumuten wollte, ob die vom Täter herbeigeführte, in ihrem Ablauf weitgehend vom Zufall bestimmte und daher im Augenblick der Einwilligung noch gar nicht absehbare, Verkehrsgefahr nur eine Leibes- oder Sachgefahr gewesen ist oder aber eine Lebensgefahr, hinsichtlich der eine Einwilligung strafrechtlich, ohnehin bedeutungslos wäre (BGHSt 7, 112, 114) [BGH 25.01.1955 - 2 StR 366/54].
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    Wann ein solches Sachwissen als überlegen zu erachten ist, hängt von den Umständen des Falles ab und unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 7, 112, 115).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Hiervon ausgehend ist es herrschende Rechtsansicht, daß das Gesetz zwar keine tätige Mitwirkung des Unfallbeteiligten an der Aufklärung des Unfalls gebietet und auch nicht verlangt, daß er sich als solcher bei der Polizei meldet oder selbst anzeigt (vgl. BGHSt 7, 112, 117; BGH VRS 5, 287; und 367; 18, 430, 437), daß es für ihn jedoch eine Wartepflicht begründet, verbunden mit der weiteren Pflicht, die zur Aufklärung seiner Beteiligung notwendigen Feststellungen zu dulden.

    In diesen Fällen erlaubter oder entschuldigter vorübergehender Entfernung vom Unfallort tritt an die Stelle der Wartepflicht die Pflicht zu alsbaldiger Rückkehr (BGHSt 4, 144, 149; 5, 124, 128; 7, 112, 116; BGH VRS 4, 48, 49; 4, 49, 52; 5, 42, 44; 18, 430, 436).

    Der in verschiedenen Entscheidungen wiederkehrende Satz, daß ein Unfallbeteiligter dann nicht zur Rückkehr an die Unfallstelle verpflichtet sei, wenn er erst nachträglich von dem Unfall Kenntnis erhält (BGHSt 7, 112, 116; BGH VRS 4, 49, 52; 5, 42, 44), geht, worauf der Senat schon in BGHSt 14, 89, 97 hingewiesen hat, auf ein Urteil des Reichsgerichts zurück (VAB 1941, 205 Nr. 263), das einen Fall betraf, in dem dem Täter erst längst nach der Beendigung seiner den Unfall herbeiführenden Fahrt zum Bewußtsein gekommen war, an einem Unfall beteiligt zu sein.

  • OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02

    Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer,

    aa) Unter Anwendung der Einwilligungsgrundsätze (vgl. BGHSt 7, 112, 114; OLG Zweibrücken, a.a.O. 519/520; Dölling a.a.O.; Rudolphi a.a.O.; Jähnke LK § 222 Rdn. 21 "Selbstgefährdung") ergäbe sich daraus kein Rechtsfertigungsgrund.

    Das eigene Leben kann, wie sich aus §§ 216 und 226 a StGB ergibt, grundsätzlich nicht zur Disposition eines anderen gestellt werden (BGHSt 7, 112, 114; Jähnke a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 232/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1957 - 4 StR 23/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit

  • BGH, 05.10.1965 - 1 StR 325/65

    Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung durch Anfahren einer

  • OVG Saarland, 03.11.1976 - III R 55/76

    Anspruch auf Gewährung eines Ersatzbetrages von 650,- DM für den bei einem

  • BGH, 19.02.1968 - II ZR 12/66

    Vorliegen einer Unfallflucht - Verletzung einer Aufklärungspflicht und

  • GStA Celle, 27.04.1987 - Zs 1773/86
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 135/55

    Rechtsmittel

  • AG Düsseldorf, 24.09.2004 - 20 C 6551/04

    Rechtsfolgen des vorsätzlichen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Hinblick

  • BGH, 07.07.1977 - 4 StR 295/77

    Verschleiern einer Unfallbeteiligung im Sinne des § 142 StGB a.F.

  • BGH, 26.07.1963 - 4 StR 241/63

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • BGH, 19.07.1963 - 4 StR 233/63

    Begriff des Verkehrsunfalls - Flucht von der Unfallstelle aus Angst vor

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 125/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 583/56

    Rechtsmittel

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