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   BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54   

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BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54 (https://dejure.org/1955,726)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1955 - 2 StR 172/54 (https://dejure.org/1955,726)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1955 - 2 StR 172/54 (https://dejure.org/1955,726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 305
  • NJW 1955, 957
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Zwar bedarf es einer förmlichen Einstellung nicht, wenn sich ein Prozesshindernis nur auf eine tateinheitlich begangene Gesetzesverletzung bezieht (BGHSt 7, 305, 306; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 260 Rdn. 43).
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Für die Fälle, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, ist allgemein anerkannt, daß die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (vgl. u.a. RGSt 62, 83; 72, 44; 74, 203, 205; BGHSt 7, 305).
  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

    Der Prüfung, ob es im Rahmen des Art. 4 AHKG Nr. 3 (AmtsBl S 5) weiter anwendbar ist (dazu s. BGH 1 StR 60/56 vom 23. August 1956) wird die Strafkammer enthoben sein, wenn entweder für das (fahrlässige) Einfuhrvergehen auf eine die Straffreiheitsgrenze des § 2 Abs. 1 StrFrG 1949 nicht übersteigende Strafe zu erkennen wäre und daher insoweit Straffreiheit einträte (BGHSt 7, 305) oder wenn das Vergehen als Teilstück in einer fahrlässigen Dauerstraftat aufgeht, die unter das MRG Nr. 53 n .F. fällt (RGSt 76, 68, 70).

    Die Verurteilung wegen versuchter Steuer hinterziehung und die wegen Einfuhrvergehens fällt weg; die eine aus dem unter II 1 erörterten Grunde, die andere, weil insoweit das Straffreiheitsgesetz 1949 eingreift; die Tat ist im Juni 1949, vor dem Straffreiheitsstichtag begangen; die Strafe übersteigt nicht die Strafgrenze des § 2 Abs. 1. Das rechtliche Zusammentreffen mit dem von der Vergünstigung nach jenem Gesetz ausgeschlossenen Steuervergehen hindert die Straffreiheit nicht (BGHSt 7, 305; 1 StR 485/55 vom 11.5.1956).

  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 313/00

    Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit durch engen zeitlichen Zusammenhang bei

    Dies folgt bereits daraus, daß - wovon auch Anklage und Eröffnungsbeschluß ausgehen - zwischen der Körperverletzung und dem anschließend verübten Raub Tateinheit besteht, mithin für eine gesonderte förmliche Einstellung kein Raum ist (vgl. BGHSt 7, 305, Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. Einl. Rdnr. 154).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Betrifft die Verjährung wie vorliegend nur tateinheitlich begangene Gesetzesverletzungen, wo scheiden diese Tatteile in der Rechtsmittelinstanz ohne förmliche Einstellung aus dem Verfahren aus; dem ist durch eine entsprechende Abänderung des Schuldspruches Rechnung zu tragen (BGHSt 7, 305; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, a.a.O., Rn. 99 zu § 260; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; Karlsruher Kommentar-Hürxtal, a.a.O.; KMR-Paulus, a.a.O., Rn. 68 zu § 260).
  • BGH, 28.07.1964 - 5 StR 271/64

    Rechtsmittel

    Der Mangel des Strafantrages beim Antragsdelikt steht zwar der Verurteilung wegen eines hiermit tateinheitlich zusammentreffenden Offizialdeliktes nicht entgegen, die Verfolgung darf sich jedoch lediglich auf die vom Fehlen der Verfahrensvoraussetzung nicht betroffene Tatseite erstrecken (RGSt 33, 339, 341; 62, 83, 88; BGHSt 7, 305, 306 [BGH 19.04.1955 - 2 StR 172/54]; 17, 157, 158) [BGH 02.03.1962 - 2 StR 9/62].
  • BGH, 06.11.1956 - 1 StR 171/56

    Rechtsmittel

    Der Prüfung des Tatrichters bleibt überlassen, ob im übrigen (vgl BGHSt 7, 305) Straffreiheit - sei es nach § 2, sei es nach § 3 - gewährt ist oder ob dem - wenigstens im Rahmen des § 2 - entgegensteht daß der Angeklagte etwa bereits wegen eines vorsätzlichen Vergehens gegen § 24 Abs. 1 Nr. 1 KFG zu Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat verurteilt war.
  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Amnestiefähig ist dagegen das Devisenvergehen, dessen sich der Angeklagte tateinheitlich mit der Zoll- und Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat Treffen amniestiefähige und nichtamnestiefähige Gesetzesverletzungen, wie hier, tateinheitlich zusammen, ist über die Voraussetzungen der Straffreiheit für die amnestiefähigen Rechtsverletzungen gesondert zu entscheiden (BGHSt 7, 305).
  • BGH, 22.11.1955 - 2 StR 320/55

    Rechtsmittel

    Ist dies der Fall, so muß diese Straftat unberücksichtigt bleiben (BGHSt 7, 305).
  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 668/58

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht die vom Reichsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. u.a. RGSt 67, 233, 235; BGHSt 7, 305) vertretene Rechtsansicht entgegen, daß bei tateinheitlichem Zusammentreffen einer amnestiefähigen und einer nicht-amnestiefähigen Gesetzesverletzung die amnestierte außer Betracht bleibt; denn unter einer "nichtamnestiefähigen" Gesetzesverletzung ist hier nur eine solche zu verstehen, die vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes begangen und auf Grund einer besonderen Bestimmung dieses Gesetzes (z.B. § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 9 StFG 1954) von der Straffreiheit ausgeschlossen ist.
  • BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 302/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1956 - 2 StR 439/56

    Rechtsmittel

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