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   BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55   

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https://dejure.org/1955,48
BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55 (https://dejure.org/1955,48)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1955 - 5 StR 86/55 (https://dejure.org/1955,48)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55 (https://dejure.org/1955,48)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - Anforderungen an die Feststellung verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 113
  • NJW 1955, 1642
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
    Vor der zweifelhaften Frage, ob nur unverschuldete (so BGHSt 3, 194 [199]) oder auch verschuldete Erregungszustände zur Anwendung des § 51 StGB führen können, stand das Schwurgericht bei seiner Beurteilung der Sachlage nicht.
  • BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
    Ähnliche Ausführungen hat der Senat auch in seinem Urteil 5 StR 585/53 vom 26. Januar 1954 gemacht.
  • BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
    Der erkennende Senat hat darüber in seinem Urteil 5 StR 733/52 vom 20. November 1952 ausgeführt:.
  • RG, 13.07.1892 - 1924/92

    Ist die wiederholte Verwahrung eines Angeschuldigten in einer Irrenanstalt zur

    Auszug aus BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
    Nach herrschender Meinung darf eine solche Unterbringung in demselben Verfahren nicht wiederholt werden (RGSt 23, 209; Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 14 zu § 81; Eb. Schmidt Nr. 21 zu § 81; KMR 3. Aufl. Anm. 6 zu § 81; Erbs Anm. II zu § 83; Feisenberger Anm. 14 zu § 81; Löffler NJW 1951, 822).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Sachverständige hat als Gehilfe des Richters die zur Beurteilung der Rechtsfragen notwendigen Tatsachen und wissenschaftlichen Erkenntnisse beizusteuern (BGHSt 7, 238; 8, 113, 118; 12, 311, 314; 34, 29, 31 m.w.N.).

    Deshalb bedarf es der Kontrolle des Rechtsmittelgerichts, ob der Tatrichter gegenüber dem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils gewahrt hat (vgl. BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; BGH GA 1962, 116; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, Überzeugungsbildung 17).

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Bei der Frage, ob eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit "erheblich" im Sinne des § 21 StGB ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (BGHSt 8, 113, 124 ; BGH, Urt. vom 4. März 1997 - 1 StR 657/96; Foth in Festschrift für Salger 1995 S. 31, 32; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 ff.), die der Tatrichter - ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung (BGH aaO) - zu beantworten hat.
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Dies war aber auch von Rechts wegen nicht geboten, weil der gerichtlich bestellte Sachverständige dem Richter für die Prüfung der Tatsachenfrage, ob eine krankhafte seelische Störung der Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen hat, nur die von ihm ermittelten Befundtatsachen mitteilen und Sachkunde vermitteln soll, ihn aber nicht von der Verantwortung für die Entscheidung der aufgeworfenen Fragen entbinden kann (vgl. BGHSt 8, 113, 117 f.; BGH GA 1962, 116).

    Bei der Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB handelt es sich um eine Rechtsfrage (BGHSt 8, 113, 124; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 ff. m.w.N.), die der Tatrichter ausschließlich in eigener Verantwortung beantworten muß (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 11).

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