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   BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55   

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https://dejure.org/1955,486
BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55 (https://dejure.org/1955,486)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 5 StR 233/55 (https://dejure.org/1955,486)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 5 StR 233/55 (https://dejure.org/1955,486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung zu körperlichen Eingriffen bei Anordnung einer Beobachtung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach § 81 Strafprozessordnung (StPO) - Genehmigung zur Vornahme eines körperlichen Eingriffs i.S.d. § 81a StPO - Voraussetzungen für das Vorliegen der "Heimtücke" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 144
  • NJW 1955, 1765
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55
    Heimtückisches Handeln setzt voraus, daß der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen bewußt ist und sie in diesem Bewußtsein ausnutzt (BGHSt 2, 60).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55
    Die in OGHSt 1, 327 vertretene Auffassung - die sich die Revision zu eigen nacht -, daß nämlich zum Bilde der heimtückischen Tötung ein verwerflicher Beweggrund gehöre, findet so allgemein im Gesetz keine Stütze (vgl. BGHSt 3, 183, 330).
  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen -

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55
    Ob unter seltenen Umständen gewisse sittlich anerkennenswerte Beweggründe einer die Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen ausnützenden Tötung das Wesen der Heimtücke ausnahmsweise nehmen können (BGHSt 3, 330 [333]), mag dahinstehen.
  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Dafür müssen vernünftige Gründe vorgebracht werden, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 331; StraFo 2011, 274; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage § 74 Rdn. 4, m. w. Nachw.) und vom Standpunkt des Ablehnenden aus verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt erscheinen lassen (BGHSt 8, 144, 145; 8, 226, 223; Meyer-Goßner, a.a.O. § 74 Rdn. 4).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Maßgebend ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, ob bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage aus der Sicht ex ante bei Fortsetzung der Exkorporation mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gesundheitliche Nachteile zu erwarten waren (vgl. LR/Krause, StPO, 26. Aufl. 2008, § 81a Rn. 31 mwN; Meyer-Goßner aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 233/55, BGHSt 8, 144, 147 f.; zum Maßstab für die Pflichtwidrigkeit: BGH, Urteile vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2758, und vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, NStZ 2003, 657, 658).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Insbesondere dürfen auch an einem gemäß § 81 StPO untergebrachten Beschuldigten körperliche Untersuchungen, Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe ohne seine Einwilligung nur vorgenommen werden, wenn dies gemäß § 81 a StPO ausdrücklich angeordnet worden ist (vgl. BGHSt 8, 144).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob er aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung begründeten Anlaß hatte, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln (BGHSt 8, 144, 145/146).
  • OLG Hamm, 06.01.2004 - 4 Ws 724/03

    körperlicher Eingriff, Zulässigkeit der Anordnung; gesundheitliche Gefährdung;

    Vor der Anordnung einer über die reine Beobachtung unter Umständen erheblich hinausgehender Eingriffe in den Körper des Angeklagten muss der Richter wegen der damit möglicherweise verbundenen starken unmittelbaren Beeinträchtigung der Persönlichkeit und der Gesundheit des Betroffenen selbständig - erforderlichenfalls auf Grund sachverständiger ärztlicher Beratung - prüfen, ob der Eingriff nach dem Stande der Ermittlungen geboten ist, ob er nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen zu werden pflegt und ob er ohne gesundheitliche Gefährdung durchgeführt werden kann (vgl. BGHSt 8, 144, 148 zur Anordnung einer Enzephalographie).
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