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   BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55   

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BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55 (https://dejure.org/1955,216)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 1 StR 245/55 (https://dejure.org/1955,216)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 1 StR 245/55 (https://dejure.org/1955,216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 46
  • NJW 1955, 1406 (Ls.)
  • DB 1955, 1086
  • DB 1955, 894
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Hiervon abgesehen wäre es in jedem Falle nach § 2 des Gesetzes betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, der hier entsprechend anzuwenden ist, zulässig gewesen, davon abzusehen, die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen; denn die dem Angeklagten zur Last liegende Tat schloß, auch wenn sie nicht strafbar war, unstreitig eine grobe Unredlichkeit in sich (vgl. BGH 1 StR 626/54 vom 1. März 1955).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 616/53
    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Die Abnehmer des Angeklagten, die von ihm um den höheren Preis des Spalter Hopfens solchen aus dem Hallertauer Anbaugebiet bekamen, der einen geringeren Marktwert hatte, erhielten nicht den erwarteten und zugesagten vollen Gegenwert für ihre Leistung und waren damit geschädigt (vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall 3 StR 616/53 vom 2. Dezember 1954).
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 893/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Die entgegenstehende Entscheidung BGH 2 StR 893/52 vom 5. Mai 1953 ist zu einem Zeitpunkt ergangen, in dem der § 101 a Abs. 1 Satz 2 StPO noch nicht galt.
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Das hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 7, 153 ff. im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung im neueren Schrifttum eingehend dargelegt.
  • RG, 08.10.1909 - V 424/09

    Verhältnis des § 37 Abs. 1 des Brausteuergesetzes vom 3. Juni 19061 zu anderen

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Die dieser Gesetzesbestimmung eingefügte Beschränkung, "sofern nicht nach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist«, bringt zum Ausdruck, daß diese Strafbestimmung nur Anwendung finden soll, falls die Verwirklichung des von ihr unter Strafe gestellten Tatbestandes nicht nach Maßgabe eines anderen Strafgesetzes einen höheren Strafanspruch erzeugt, daß mithin diese Strafvorschrift die Eigenschaft einer nur subsidiär anwendbaren haben soll (vgl. dazu für eine gleichlautende Vorschrift des Brausteuergesetzes vom 3. Juni 1906 die Entscheidung RGSt 42, 427, 428).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet jedoch ebenso wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) das zurücktretende Delikt eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; vgl. BGHSt 1, 152, 156; 8, 46, 52; 19, 188, 189; BGH NStZ 2001, 419; Pfister NStZ-RR 2000, 358 f.).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in vergleichbaren Fällen den äußeren Tatbestand des Betruges mehrfach als erfüllt oder nicht ausgeschlossen erachtet (BGHSt 8, 46; 12, 347; BGH GA 1966, 311; BGH NDR 1969, 497; BGH NJW 1980, 1760; zum Verkauf von Wein besonders BGH LRE 2, 322; 5, 247; 8, 273; 21, 5; BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 15; ferner OLG Koblenz LRE 8, 47; 219).
  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

    Mit Recht erblickt aber das Landgericht einen Vermögensschaden der Abnehmer darin, daß sie für einen Preis, der nur geringfügig unter dem Marktpreis für Deutsche Landbutter lag, ein infolge einer gesetzwidrigen Herstellungsweise geringwertiges Erzeugnis erhielten, das gegenüber einer gesetzmäßig hergestellten Butter auch einen erheblich niedrigeren Marktwert hatte (BGHSt 8, 46, 49 [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55]; 12, 347, 352) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].

    Daß der Schaden für die unmittelbaren Abnehmer wieder ausgeglichen wurde, indem diese das Erzeugnis ihrerseits als Deutsche Landbutter oder gar als Deutsche Molkereibutter mit Gewinn weiter verkaufen konnten, weil auch ihren Abnehmern der wahre Sachverhalt unbekannt blieb, berührt den einmal begangenen Betrug nicht (BGHSt 8, 46, 49 [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55]; BGH Urteil vom 23. November 1965 - 1 StR 335/65, LRE 5, 5, 8).

    Selbst wenn der Angeklagte die Vorstellung gehabt haben sollte - was das Landgericht offenläßt (UA S. 45) -, daß die gelieferte Butter, abgesehen von ihrer unzulässigen Herstellungsweise, gegenüber einer normal hergestellten Landbutter nicht qualitativ geringerwertig war, so ist der Schädigungsvorsatz damit nicht ausgeschlossen (BGHSt 8, 46, 49) [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55].

  • LG Essen, 26.03.2007 - 56 KLs 7/06

    Verurteilung wegen vorsätzlichem gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von

    Dass der Schaden später möglicherweise wieder ausgeglichen wurde, weil die Abnehmer ihrerseits die Ware weiterverkauften oder möglicherweise wie geplant verarbeiteten, berührt nicht den Vorsatz des Angeklagten (vgl. BGHSt 8, 46, 49).

    Dass der Schaden später ausgeglichen wurde, weil die Abnehmer ihrerseits die Ware, vermutlich mit Gewinn, weiterverkauften, berührt den zuvor eingetretenen Schaden nicht (vgl. BGHSt 8, 46, 49).

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Der Senat hat insoweit klargestellt, dass die Einziehung des Erlöses angeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 245/55, BGHSt 8, 46).
  • BGH, 16.06.1989 - 2 StR 252/89

    Betrug - Täuschung über den Preis einer Ware - Sonderausgabe - Originalausgabe -

    Dieser Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen der Verkäufer ausdrücklich oder schlüssig vorsätzlich den unzutreffenden Eindruck erweckt, die zu liefernde Ware habe eine für die Entscheidung des Käufers wesentliche Qualität, Eigenschaft oder Herkunft (vgl. BGHSt 8, 46; BGH, NJW 1961, 1876; MDR 1980, 680; OLG Koblenz, NJW 1972, 1907).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    a) Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht bedacht, dass es dem Angeklagten mit der Einziehung des aus einer Notveräußerung (§ 111p Abs. 1 Satz 1 StPO) des zur Tatbegehung genutzten und beschlagnahmten Kraftfahrzeugs VW Golf GTI stammenden Erlöses in Höhe von 15.633,92 EUR, der gemäß § 111p Abs. 1 Satz 2 StPO an die Stelle des veräußerten Gegenstands trat und daher der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterlag (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 245/55, BGHSt 8, 46, 53), einen ihm gehörenden Gegenstand von erheblichem Wert entzogen hat und dies im Rahmen der Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen war.
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 14/80

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung

    Wer für ein Badesalz einen hohen Preis nur deshalb bezahlt, weil ihm vorgetäuscht wird, das Salz werde aus der in einem bekannten Badeort zur Badetherapie verwendeten Natursole gewonnen, erleidet einen Vermögensschaden auch dann, wenn ein Salz aus dieser Sole in Wirklichkeit gar nicht in den Handel kommt (Fortführung von BGHSt 8, 46; 12, 347).

    Für diese Auffassung beruft sich die Strafkammer auf die Entscheidungen BGHSt 8, 46 (höherer Wert eines gleichwertigen Hopfens aus einem bestimmten Anbaugebiet) und BGHSt 12, 347 (höherer Wert deutscher Markenbutter gegenüber qualitätsgleicher Auslandsbutter).

  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Ebenso läßt die Rechtsprechung bei Gesetzeskonkurrenz die Berücksichtigung des an sich verdrängten Gesetzes bei der Bestimmung des Strafrahmens (BGHSt 1, 152, 155 f), bei der Strafzumessung (RGSt 26, 312, 314; 63, 423; RG HRR 1939, 471; BGHSt 1, 152, 155 f; 6, 25, 27) und bei der Entscheidung über Nebenatrafen und über Sicherungsmaßnahmen zu (BGHSt 8, 46, 52).
  • BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Ist dies zu bejahen, haben die Abnehmer einen Schaden erlitten (BGHSt 3, 99, 102; 8, 46).
  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 505/17

    Schuldspruch wegen zahlreicher Fälle des schweren Bandendiebstahls

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61
  • BGH, 06.08.1963 - 1 StR 276/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung in

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59

    Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 186/68

    Verfahren wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, wegen Betruges,

  • BGH, 23.11.1965 - 1 StR 335/65

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz (LebMG) - Vorliegen von strafbarer Werbung

  • BGH, 27.09.1956 - 3 StR 178/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1967 - 5 StR 371/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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